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Wahlrecht / Wahlanfechtung

 
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gundlgaukeley
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 00:14    Titel: Wahlrecht / Wahlanfechtung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich hoffe, ich bin in diesem Brett "richtig" - ansonsten über Hinweise dankbar Smilie

Also: Eine Stadt wählt ihren Bürgermeister. Nach der Wahl stellt sich heraus, dass im Wahlbezirk der beiden Seniorenheime auffällig viele Briefwahlen stattfanden - mit dem ausschlaggebenden Erfolg für den einen Kandidaten. Der Verdacht, dass hier manipuliert wurde, steht im Raum: Bekannt ist, dass ein Stadtverteter von den Heimbewohnern Vollmachten bekam, die Briefwahlunterlagen zu besorgen. Diese brachte der Stadtvertreter dann zur Urne.
Frage Was ist, wenn sich herausstellt, dass hier Personen gewählt haben, die offensichtlich dement oder blind sind? Durch eine Anfechtung der Wahl und der damit verbundenen Offenlegung des Wählerverzeichnisses müsste das möglich sein, oder?
Und dann: Wird die Wahl wiederholt? Auch, wenn nur ein einziger konkreter Fall nachweisbar ist?
Muss bei dementen Personen nicht der amtliche Betreuer einer solchen Vollmacht zustimmen? Was, wenn die Heimleitung beide Augen zugemacht hat?

Die Beweisführung ist extrem schwierig und dennoch: ich bin überzeugt davon, dass da nicht alles sauber gelaufen ist. So ist sie halt, die freie Presse Winken

Herzlichen Dank schon mal für kompetente Antworten!!

Die Gundl
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte ein Blinder nicht wählen dürfen?????
Solange jemanden nicht explizit das Wahlrecht entzogen wurde, darf er auch wählen.

Blinde wählen mittels einer Person ihres Vertrauens oder einer Wahlschablone.
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gundlgaukeley
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

So war's nicht gemeint: Natürlich sollen Blinde wählen dürfen!!

Die "Person des Vertrauens" war in diesem Fall ein Stadtvertreter, der sich vehement für einen der beiden Kandidaten eingesetzt hatte und im Seniorenheim von Zimmer zu Zimmer tigerte, um Vollmachten bzw. Stimmen zu sammeln.
Von der Kommunalaufsicht weiß ich inzwischen, dass in diesem Fall keine Angriffspunkte zu finden sind, da hieß es lapidar "Das kennen wir von anderen Wahlen, das ist doch ganz normal".

Mag schon sein, dass das rechtlich nicht anfechtbar ist - "normal" finde ich es trotzdem noch lange nicht Sehr böse
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

der Wahlhelfer (hier passt der Begriff mal wörtlich Winken ) darf natürlich nicht beeinflussen bei der Stimmabgabe. Die alten Leute müssen schon wählen (können), was sie wählen (wollen). Ansonsten ist dagegen kaum was zusagen. Die Parteien bieten ja für alte Leute auch Fahrdienste an...

Sollte eine Beeinflussung oder dgl. vorliegen, dann führt dies nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit der Wahl. Nur wenn die Fehler, die im Wahlprüfungsverfahren nachgewiesen werden, "erheblich" sind, wenn sich als am Ergebnis etwas Relevantes ändern würde (ein Sitz mehr für die anderen), wenn man die getürkten Stimmen wegdenkt.

Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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EMA-Mitarbeiter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 14:09    Titel: Re: Wahlrecht / Wahlanfechtung Antworten mit Zitat

gundlgaukeley hat folgendes geschrieben::
...Eine Stadt wählt ihren Bürgermeister. Nach der Wahl stellt sich heraus, dass im Wahlbezirk der beiden Seniorenheime auffällig viele Briefwahlen stattfanden
Das ist nicht auffällig sondern normal, wenn in den betreffenden Wahlkreisen kein beweglicher Wahlvorstand eingesetzt wird. Willst Du dir etwa mit hohem Alter und Gebrechen den Gang zur weiter entfernten Urne anstelle der Briefwahl zumuten???

gundlgaukeley hat folgendes geschrieben::
...mit dem ausschlaggebenden Erfolg für den einen Kandidaten. Der Verdacht, dass hier manipuliert wurde, steht im Raum: Bekannt ist, dass ein Stadtverteter von den Heimbewohnern Vollmachten bekam, die Briefwahlunterlagen zu besorgen. Diese brachte der Stadtvertreter dann zur Urne.
Mit Vollmacht völlig legitim. Verschiedentlich organisieren Parteien vor Ort auch Fahrdienste... Die Summe der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet darüberhinaus, nicht ein einzelner Wahlbezirk. War der Briefwahlanteil wirklich relevant für den Ausgang der Wahl? Woher kennst Du die Stimmenverteilung der Briefwahlauswertung? Briefwahlstimmen werden in der Regeln bei Kommunalwahlen den "normal" abgegebenen Urnenwahlstimmen ausgewertet.

gundlgaukeley hat folgendes geschrieben::
Was ist, wenn sich herausstellt, dass hier Personen gewählt haben, die offensichtlich dement oder blind sind?
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Fettnapf. Wer das Wahlrecht besitz und wer nicht, kannst du nachlesen. Von Demenz oder Blindheit wirst du nichts finden. Kleiner Tipp: von einer Betreuung in allen Angelegenheiten oder dem Verlust des Wahlrechts infolge Richterspruches erhält die Meldebehörde/das Wahlamt Kenntnis - diese Mitbürger sind dann auch nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt und bekommen auch keine Möglichkeit, Briefwahlunterlagen ausgestellt zu bekommen.

gundlgaukeley hat folgendes geschrieben::
Durch eine Anfechtung der Wahl und der damit verbundenen Offenlegung des Wählerverzeichnisses müsste das möglich sein, oder?
Und dann: Wird die Wahl wiederholt? Auch, wenn nur ein einziger konkreter Fall nachweisbar ist?
Stichwort: Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis - bitteim zutreffenden Kommunalwahlrecht deines Bereiches nachlesen... Das Wählerverzeichnis wird jedenfalls nicht ohne weiteres offengelegt - erst recht nicht nach der Wahl. Du ziehst hier ohnehin nur auf Bürger mit Demenz ab - interessiert also nicht. Wie bereits oben gesagt/geschrieben: mache dich bitte erst mal über das Innehaben des aktiven Wahlrechts schlau.

gundlgaukeley hat folgendes geschrieben::
Muss bei dementen Personen nicht der amtliche Betreuer einer solchen Vollmacht zustimmen? Was, wenn die Heimleitung beide Augen zugemacht hat?
Da fällt mir nichts mehr zu ein, sorry. Mit den Augen rollen

Sei es, wie es sei... du kannst (vermutlich nach Landesrecht sofern Wahlberechtigter, Kommunalaufsicht oder Bewerber) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen. Probiere die Version "zur Niederschrift" - vielleicht kann der nette Sachbearbeiter oder die nette Sachbearbeiterin dir die Zweifel nehmen, wenn es schon die Kommunalaufsicht nicht vermag. Einen wahlrelevanten Einspruchsgrund vermag ich der Sachverhaltsschilderung nach nicht erkennen.
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