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Internetauktionshaus [Name geändert] - Gefälschte Designerkleidung

 
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Chrissy
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 12:51    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - Gefälschte Designerkleidung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Pullover gekauft. Dieser Pullover wurde beworben mit dem Markennamen eines bekannten Designers. Dieser Name wurde auch im Auktionstext noch zweimal erwähnt. Als ich dann das Shirt erhielt, war tatsächlich der Markenname des Designers groß aufgedruckt, aber auf dem Kleidungslabel /-schild steht der Name einer wohl chinesischen Firma. Handelt es sich hierbei nicht um ein Verstoß gegen das Markenrecht? Des weiteren fühle ich mich auch betrogen, da ja mit dem Markenname geworben wurde. Ich habe den Verkäufer angeschrieben, er sagte zu mir, dass " er den Namen auf das Shirt nicht geschrieben hätte" und ich solle mich zufrieden geben. Ich überlege jetzt ob ich Strafanzeige stellen soll. Desweiteren frage ich mich, ob ich die betreffende Designerfirma anschreiben sollte, da ich denke dass die chinesische Firma diesen Namen unauthorisiert benutzt.
Ebenso habe ich mir schon überlegt, dem Verkäufer eine Abmahnung zukommen zulassen, aber ich weiß nicht wer so eine schreiben darf und was diese kostet.

Welchen Rat würden Sie mir geben?

Für Ihre Tips bedanke ich mich im Voraus
Chrissy
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:10    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] - Gefälschte Designerkleidung Antworten mit Zitat

Bei Plagiaten hat man als Käufer natürlich zunächst das Recht, auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen, also einen der Beschreibung entsprechenden Markenpullover zu verlangen. Erfüllt der Verkäufer dies nicht, kann man vom Vertrag zurücktreten und auch den Differenzschaden geltend machen - also den Preisunterschied zu einem entsprechenden Pullover, den man sich gekauft hat.

Natürlich kann man sich an das Unternehmen wenden, da hier ein markenrechtlicher Verstoß vorliegen dürfte - nur sollte man sich überlegen, ob man das macht, nachdem oder bevor man seine eigenen Rechte durchgesetzt hat. Unter Umständen kann es natürlich auch sein, dass das Unternehmen gegen Bekanntgabe des Namens einen Original-Pullover herausgibt...

Abmahnung macht nur Sinn durch den Markeninhaber. Strafantrag würde ich auch immer erst als kleines "Druckmittel" in der Hand behalten - diese bringt einem auch weder Geld noch Original Pullover.
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