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Sonnenschirm kippt um-Schadensesatz auch noch nach 8 monat?

 
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Mr Pink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 20:09    Titel: Sonnenschirm kippt um-Schadensesatz auch noch nach 8 monat? Antworten mit Zitat

liebes forum,
lese hier schon eine weile mit, und bin froh nun auch mal etwas posten zu können.

angenommen auf einem fest fällt ein sonnenschirm duch einen windstoß um. eine völlig betrunkene dame meldet sich danach beim chef der schirm hätte ihre brille zerstört. sie möchte den schaden am liebsten in bar und sofort ersetzt haben.

der chef hält rücksprache mit seinen mitarbeitern die ausagen, dass die dame bereits stark alkoholisiert auf das fest gekommen sei und ohnehin schwierig zu behandeln ist.
zwei mitarbeiter führen weitehrin aus, dass die brille der dame gar nicht auf dem tisch lag, sondern sich in einem etui befand und somit von dem schirm gar nicht hätte getroffen werden können.

der chef sagt der dame dass er diesen schaden - wenn überhaupt - dann über die verischerung regele und eine barauszahlung ohnehin nicht gemacht werde. danach
geht die Betrunkene mit ihrem mann auf dem fest von tisch zu tisch und belästigt die anderen gäste, bis der chef die beiden auffordert das grundstück umgehend zu verlassen, da er ansonsten die polizei holen werde.

8 monate später bekommt der chef ein schreiben vom anwalt der betrunkenen dame in der eine rechnung des optikers über 320 euro sowie die anwaltsrechnung über 85 euro bezalhlt werden soll.

wie verhält sich der chef am besten?
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

ebenfalls zum anwalt gehen und fragen, wieso ihr das nach 8 monaten einfiele.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Chef sollte den Fall der Haftpflichtversicherung überlassen, diese kann auch unberechtigte Ansprüche abwehren.
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Riesling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

ok, aber wenn die versicherung für den schaden - warum auch immer - nicht gerade steht, dann ist der "schwarze peter" doch wieder beim versicherungsnehmer, oder?
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Riesling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

oder etwas nicht????
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