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Verfasst am: 20.11.04, 12:31 Titel: Kostenerstattung bei Glasschäden durch Steinschlag
Hallo,
folgende Frage habe ich:
Wird bei Glasschäden durch Steinschlag (teilkaskoversicherung) § 249 III BGB bezüglich sachschäden analog angewandt,habe ich also die Möglichkeit mir von der Versicherung den Betrag auf dem Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen?
Meine Versicherung meint ich sei verpflichtet die Scheibe reparieren zu lassen,eine Möglichkeit der Kostenerstattung gäbe es,wie bei Schäden die ein dritter verursacht, in diesem Fall nicht.
Ist das rechtlich korrekt?
Und wenn ja,welcher Rechtsgrundlage bedient sich die Versicherung?
Muss das nicht in den AGB stehen?
der von ihnen genannte § hat hier keine bedeutung, denn bei der teilkasko handelt es sich um einen vertrag zwischen ihnen und der versicherung, und nicht um "schadenersatz nach dem BGB" (die versicherung hat ihre scheibe ja nicht kaputt gemacht )
in den vertragsbedingungen wird der sog. naturalersatz versichert gelten. d.h. dass erstattung nur gegen vorlage einer reparaturrechnung erfolgt. das ist in der glasversicherung (in teilkasko wie auch in der hausrat-glasversicherung) völlig normal.
das sollte im §13 bei der fahrzeurversicherung stehen...
wobei ich gerade festgestellt habe, das der "naturalersatz" bei einigen versicherern nicht mehr enthalten ist.
an der regulierungspraxis hat sich aber scheinbar nichts geändert...
warum wollen sie nach kostenvoranschlag abrechnen lassen? eine kaputte scheibe muss doch sowieso ausgewechselt werden?!
und einfach die rechnungen für scheibe, materialbelege und aufstellung über die eigenleistung einreichen, und sich das bezahlen lassen, ist ihnen nicht genug?
Eigenleistungen des Versicherungsnehmers erkennen Versicherungen i.d.R. mit 10,- EUR/Stunde an. Wenn Sie dann keinen übertriebenen Zeitaufwand ansetzen, sollte die Versicherung Ihnen die Eigenleistung unproblematisch erstatten.
Das Problem ist, daß sich das beim Einsetzen einer neuen Windschutzscheibe im Gegensatz zum Neufliesen eines Badezimmers nicht wirklich lohnen wird.
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