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Inhaltliche Voragben für Fachärztliche Bescheinigung?

 
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Hotze79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 20:24    Titel: Inhaltliche Voragben für Fachärztliche Bescheinigung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war 2001 erkrankt und habe darüber fachärztliche Bescheinigungen. Diese waren bereits einmal ausreichend, um mein BaföG vom Studentenwerk um 2 Semster zu verlängern, obwohl ich nach dem 4 Semester den geforderten Leistungsnachweis nicht erbringen konnte.

Nun werden von mir Studiengebühren verlangt, da ich aber erkrankt war, möchte ich diese Frist auch verlängern. Die Universität möchte nun auch fachärztliche Bescheinigungen, allerdings wollen sie prozentuale Angaben über die Einschränkung meiner Erkrankung und eine zeitliche Quantifizierung.

Nun meine Frage, kann die Uni meine vorhandenen Bescheinigungen nicht anerkennen? Kann sie inhaltliche Vorgaben für fachärztliche Atteste machen? Greift das nicht in die Kompetenzen des Arztes ein?

Ein weiteres Problem ist, dass solch fachäztliche Bescheinigungen Geld kosten und meine finanzielle Situation so angespannt ist, das ich sie mir nicht leisten kann. Kann die Universität mich zwingen, mich zu verschulden, wenn meine Einkünfte nachweislich so gering sind, das ich rechnerisch weder Miete noch Lebensmittel bezahlen kann, wenn auf mich 50-100€ für ein fachärztliches Attest zukommen?

Danke euch!

MfG

Hotze
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oklaf
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Und von was leben Sie wenn sie so mittellos sind?
_________________
Non Soli Cedit
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Hotze79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

von Kindergeld und Halbwaisenrente, sind ca. 350€ im Monat, da tut jede Ausgabe richtig weh und ungeplantes wirf alles aus der Bahn Traurig
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Hotze79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 17:41    Titel: Weiß niemand etwas zu der Sache zu sagen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe nun meine vorhandenen fachärztlichen Bescheinigungen eingereicht. Selbstverständlich waren sie nicht ausreichend Traurig

Sie forden nach wie vor prozentuale Angaben über die Einschränkung meiner Erkrankung und eine zeitliche Quantifizierung. Kann ich das anfechten? Ich kann keine 70-150 € für ein neues ärztliches Gutachten bezahlen.

Darüber hinaus ist bei meiner Art der Erkrankung eine Angabe in % und Monaten nicht möglich, zumal die Erkrankung ein paar Jahre zurückliegt. Ich sehe in der Forderung der Uni einen verwaltungstechnischen Irrsinn mit der einzigen Absicht mir anteilig Studiengebühren abzuknöpfen und es widerstrebt mir, mich dem zu beugen.

Kann die Universität Forderungen an ein fachärztliches Attest stellen? Ist es nicht Sache des Arztes, in welcher Form er Atteste abfasst? Was passiert, wenn ich mir ein Gutachten nicht leisten kann? Gibt es Möglichkeiten, mir die Begutachtung bezahlen zu lassen?

Für mich stellt sich die Sache folgendermaßen dar, wenn ich das Gutachten nicht bezahlen kann, werden Studiengebühren fällig. D.h. ich muss mich exmatrikulieren um arbeiten zu gehen, bzw. Hartz IV zu beantragen, um mich dann wieder zu immatrikulieren, sobald ich genug Geld für Studiengebühren verdient habe, bzw. ein Gutachten finanzieren kann (sofern der Zug dann nicht ohnehin schon abgefahren ist). Es kann doch nicht war sein, das man jemanden der kurz vor dem Examen steht so von der Uni vertreibt?

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.

MfG

Hotze
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

An den meisten Universitäten gibt es Studienberatungen und /oder in vielen Bundesländern Studentenschaften. Wenden Sie sich am einmal an diese hinsichtlich der konkreten Voraussetzungen für die Beantragung und gewähr eines Krankheitssemesters. Diese können ggf. auch rein praktisch zwischen Ihnen und der Verwaltung vermitteln.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bei vielen Studentenwerken oder verfassten Studentenschaften kann auch ein Überbrückungsdarlehnen beantragt werden.

Einige ASten, USten oder StuRä bieten auch vorzügliche Rechts- und Sozialberatungsmöglichkeiten.

Zitat:

Ich sehe in der Forderung der Uni einen verwaltungstechnischen Irrsinn mit der einzigen Absicht mir anteilig Studiengebühren abzuknöpfen und es widerstrebt mir, mich dem zu beugen.


Es ist schon seltsam: Wenn sich die Rechtsnormen im Gesetzgebungsverfahren befinden, interessiert es kaum jemanden. Erst wenn es an den eigenen Geldbeutel geht...
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 18:35    Titel: Re: Inhaltliche Voragben für Fachärztliche Bescheinigung? Antworten mit Zitat

Hotze79 hat folgendes geschrieben::
wenn auf mich 50-100€ für ein fachärztliches Attest zukommen?


Mit welcher Ziffer der GOÄ begründet der Arzt diese Forderung denn?

Selbst bei Nr. 85 "Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand - gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Stunde Arbeitszeit" sind 29,14 Euro vorgesehen, das Dreieinhalbfache wären 102 Euro. Dafür muß die Erstellung des Berichts aber schon den höchsten Schwierigkeitsgrad erreicht haben.

Geht es dagegen nur um Nr. 75 "Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)" liegt die einfache Gebühr bei 7,58 Euro, die Höchstgebühr bei 26,53 Euro.

Bei Nr. 70 "Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" wären es 2,33/8,16 Euro.
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