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Verfasst am: 22.11.04, 17:48 Titel: Haftung bei einem Moped
Hallo,
Eine Person A kauft diesen März ein 50ccm Schaltmoped bei Händler A.
Nach einem Monat kauft Person A einen größeren Kubiksatz für dieses Moped bei Händler A und baut diesen selbstständig ein (also fällt die Betriebserlaubnis... weg).
Nun läuft das Moped aber nicht richtig, da im Motorblock ein kleines Loch ist (was bei dem Kauf definitiv schon da war). Person A sucht den Fehler und bringt eines Tages den zerlegten Motor zu Händler B und Händler B sagt das ist nicht mehr möglich mit solch einem Motorblock noch vernünftig zu fahren.
Wie schätzt ihr die Situation ein bzw. wie würdet ihr handeln?
Händler A wird mit wohl wahrscheinlich sagen das Person A den Schaden angerichtet hat, während Person A dagegen spricht.
Was vielleicht noch gut zu wissen wäre: Händler A verkauft das Moped mit Garantie.
Desweiteren wäre der originale Zylinder nach einigen Tausend Kilometern mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund dieses Loches kaputt gegangen.
....das ist falsch, ich bin zwar juristisch nicht betakt, aber mopped mäßig..
daher wieß ich, das der hädnler keine garantie gibt, nur eine gewährleistung, (von 2jahren) soweit ich weiß, muss er dir das 1. Jahr der nachweisen können das der schaden von ihm ist. Bei dem anderen Jahr müsstest du das. Weiß jetzt aber nicht, wie das ist, da du es ja selbst umgebaut hast! ..ist jetzt keine juristische frage: nur wo ist das beschriebene Loch den?.. da gibt es reparatur kleber für..bzw, was ist es überhaupt für ein Motor?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.11.04, 21:11 Titel:
Tom 87 hat folgendes geschrieben::
soweit ich weiß, muss er dir das 1. Jahr der nachweisen können das der schaden von ihm ist. Bei dem anderen Jahr müsstest du das.
Das gilt nur in den ersten 6 Monaten.
Allerdings dürfte durch den unsachgemäßen Umbau die Beweislast auf den Mofabesitzer zurückfallen, §476 BGB:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Im Zweifel wird das also ein Sachverständiger entscheiden müssen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich kann mir nicht vorstellen dass sich das noch lohnt einen Sachverständiger einzuschalten bei einem Kaufwert von 1.600€ im März diesen Jahres, da der Motor auch zerlegt ist und diese 6 Monate schon um sind.
Desweiteren wird der Händler wohl darauf beharren das ich den Schaden angerichtet habe und nicht er bzw. er das Moped so nicht verkauft hat
Du sagst dass das Loch bereits beim Kauf vorhanden war.
Woher weißt Du das ?
Beim Kauf ist der Motor doch richtig gelaufen, also MIT Loch, oder ?
Woher kommt dann die Vermutung dass das Loch ursächlich mit dem schlechten Motorlauf zusammenhängt ?
Kann es unter Umständen sein, dass dieses Loch da hingehört ?
Scheint in der Nähe des Vergasers zu sein und es könnte sich um Ausgleichsöffnungen o.ä. handeln.....
Bist Du dir 100%-ig sicher
- dass das Loch da nicht hingehört ?
- dass das Loch vorher schon da war`?
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