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Import von Waffen

 
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Stocki
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 05:32    Titel: Import von Waffen Antworten mit Zitat

Also angenommen ich bin in Kanada und kaufe mir eine Lee-Enfield aus dem 2. Weltkrieg die auch funktionsfahig ist. Wie sind die Auflagen um sie nach Deutschland zu importieren und hier Legal zu halten? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Benötigt werden Waffenbesitzkarte und Verbringungserlaubnis nach §29 Abs. 1 WaffG.
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Stocki
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Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.03.06, 05:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ok danke... aber wie bekomme ich die Sachen wenn ich z.B. die Waffe habe aber ohne irgendwelche Papiere... muss ich die Sachen dann in Deutschland beantragen oder wie laeuft das?
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D-Fens [HH]
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/a0_oeffentliche_ordnung/a0_waffen_und_munition/index.html

die länderpolizeien dürften zudem weitere seiten unterhalten. die erforderlichen nachweise müssen vor der einfuhr vorhanden sein, anderenfalls kann es unangenehm werden (ungenehmigte einfuhr = straftat).
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