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AGB-ändern???
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resound
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 13:37    Titel: AGB-ändern??? Antworten mit Zitat

Hallo.
was sollte ein betreiber forums beachten wenn er seine AGB ändern will???
also zusätzliche punkte einbringen und vorhandene leicht ändern/umformulieren??
ginge so etwas von heut auf morgen oder eher mit einer frist(eventuell sind einige mitglieder ja nicht jeden tag online)

kann er zum beispiel sagen:
Die neuen AGB treten in 14 Tagen in kraft

und was ist mit usern die die neuen AGB`s nicht aktzeptieren wollen????


danke schonmal für die antworten
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Stillschweigen ist keine Einverständniserklärung.
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Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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resound
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

was wenn er per newsletter-funktion die agb-änderung bekannt gibt????
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Muss man die lesen ? Ist jeder bei diesem Newsletter angemeldet ?
Wenn nicht und in den alten AGB ist nichts zu "Newsletter" vereinbart =>Spam.
Stillschweigen ist keine Einverständniserklärung.
Sauberste Lösung altes Forum offline bzw.Archiv.
Beim ersten einloggen ins neue Forum werden die geänderten Nutzungsbedingungen mitgeteilt und wer diesen nicht zustimmt kann sich nicht einloggen.
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Auserdem sind Boardregeln keine AGBs!
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Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Betreiber eines privaten Forums sollten zunächst erstmal beachten, daß es keine AGBs für private Foren gibt, sondern allenfalls Nutzungsbedingungen.

Da ein privater Forenbetreiber ohnehin lediglich an die allgemein gültigen Gesetze gebunden ist (zB. löschen von Beleidigungen oder Urheberrechtsverletzungen bei Bekanntwerden), kann er im Grunde auch vollkommen auf die Nutzungsbedingungen verzichten.
Die Nutzungsbedingungen eines Forums stellen eine Art Regelung der Nutzung dar, die nach Wunsch des Betreibers stattfinden soll. Man führt diese NUBs ein, um einen für alle Members gültigen Codex zu haben, an den sich die Mitglieder halten sollen.
Rechte oder verbindliche Pflichten ergeben sich aus den NUBs nicht.

Wer ganz sicher gehen will, daß die geänderten NUBs auch zur Kenntnis genommen wurden, schaltet eine Seite vor, die dem Benutzer angezeigt wird und dann in den Benutzerdaten einen Flag setzt, wenn die Vorschaltseite gelesen wurde (evtl. sogar mit "Accept-Button").

Ferner sollte man als Admin grundsätzlich auf Fairness achten, denn keine Community läßt sich willkürlich terrorisieren.
_________________
Auszug aus dem FDR-Knigge:

Bleiben Sie so höflich, wie Sie selbst behandelt werden wollen.

Rechnen Sie immer damit, dass Ihr Gegenüber Sie missverstanden haben könnte...
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resound
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Betreiber eines privaten Forums sollten zunächst erstmal beachten, daß es keine AGBs für private Foren gibt, sondern allenfalls Nutzungsbedingungen.


das doch schonmal nen guter hinweiß


Zitat:
Ferner sollte man als Admin grundsätzlich auf Fairness achten, denn keine Community läßt sich willkürlich terrorisieren.


ich denk mal das der admin nur auf nummer sicher gehen will.
es soll dort eigentlich keine diktatur aufgebaut werden ;o) oder halt kosten/verpflichtungen eingeführt werden.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hm bisher hat der Fragesteller kein Wort von privat gesagt und den Ausdruck AGB hat er benutzt.
Es sollen ja auch Foren existieren die in Internetauftritten integriert sind.
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler
Sie kennen doch inzwischen meinen Riecher für Sachverhalte auf dem Gebiet, oder? Winken
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Rechnen Sie immer damit, dass Ihr Gegenüber Sie missverstanden haben könnte...
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Raymond hat folgendes geschrieben::
Smiler
Sie kennen doch inzwischen meinen Riecher für Sachverhalte auf dem Gebiet, oder? Winken

Mag sein unabhängig davon kann er ob nun NB oder AGB diese trotzdem für
bereits registrierte nicht ohne deren Zustimmung ändern.
Denke hier an das löschen von Beiträgen wer die Rechte überhaupt hat etc.dann ist es egal ob Privat/gewerblich
Wenn in den alten was anderes steht als in den neuen muss der Forenbetreiber sorge dafür tragen das diese von den Nutzern akzeptiert werden.
Ansonsten Forum dicht und neues aufmachen.
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Raymond
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, Smiler. So nich Lachen

Da die NB im Gegensatz zu AGBs nicht rechtsverbindlich sind, ergibt sich auch keinerlei Pflicht, sich von der fortgesetzten Zustimmung zu überzeugen Winken

Daß dies allerdings sinnvoll ist, um Streitereien zu vermeiden, steht sicher außer Zweifel.

Löschen von Beiträgen etc. liegt immer im Ermessen des privaten Betreibers.
Er ist lediglich an die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
Rechte zum Löschen von Beiträgen etc. kann der private Betreiber nach eigenem Ermessen auch Moderatoren oder auch den Benutzern selbst erteilen.

Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Betreibern.
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Rechnen Sie immer damit, dass Ihr Gegenüber Sie missverstanden haben könnte...
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Raymond
Im Moment ist es immer noch nicht klar ob dieses Forum wirklich noch Privat ist.
Bei AGB dachte ich an geschaltete Werbebanner.

Aber kleine Frage : Privates Forum welches sich mit selbstgeschriebenen Gedichten beschäftigt alte NB >>die Rechte bleiben beim Verfasser<<.Jetzt läuft es sogut still und heimlich ändert der Forenbetreiber diese in >> Der Verfasser überträgt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht an den Forenbetreiber.<<
Ändert sich für die alten Nutzer etwas ?

MfG
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
...alte NB >>die Rechte bleiben beim Verfasser<<.Jetzt läuft es sogut still und heimlich ändert der Forenbetreiber diese in >> Der Verfasser überträgt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht an den Forenbetreiber.<<
Ändert sich für die alten Nutzer etwas ?
Nein, in dem Fall ändert sich nichts oder wurden/werden die alten Beiträge etwa rechtswidrig ohne Nutzungsrecht veröffentlicht?

Raymond hat folgendes geschrieben::
Rechte oder verbindliche Pflichten ergeben sich aus den NUBs nicht.
Warum sollten solche Vereinbarungen nichtig sein?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R hat folgendes geschrieben::

Ändert sich für die alten Nutzer etwas ?
Nein, in dem Fall ändert sich nichts oder wurden/werden die alten Beiträge etwa rechtswidrig ohne Nutzungsrecht veröffentlicht?
@Martin R
Das wäre ja genau die Fragestellung der Forenbetreiber ändert die Bedingungen,die alt User bemerken dies nicht,woher auch ?
Und nun geht der Betreiber hin und veröffentlicht an anderer Stelle diese Gedichte,die ab den neuen NB eingestellt wurden.
und verweist auf die geänderten Bedingungen. Neutral
Laut Raymond
Zitat:
Da die NB im Gegensatz zu AGBs nicht rechtsverbindlich sind, ergibt sich auch keinerlei Pflicht, sich von der fortgesetzten Zustimmung zu überzeugen

Wäre dies dann korrekt.
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Raymond
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da machen Sie es sich ein bisschen zu einfach.

In Ihrem Beispiel geht es um eine rechtsverbindliche Nutzungsrechtserklärung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Eine solche KANN gar nicht durch einfache Nutzung einer offenen Kommunikationsplattform zustande kommen, da es - um rechtlich relevant zu sein - einer Abtretungserklärung bedarf.

Um jetzt hier den ganzen Sempel rund ums Urheberrecht aufzudröseln, bin ich heute allerdings zu müde und sehe darin auch keinesfalls einen Zusammenhang mit dem hier zu behandelnden "Problem".
_________________
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