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Rückgabe Leasing Fahrzeug - überhöhte Kosten lt. Prüfbericht

 
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smallquality
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Tuntenhausen

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 12:32    Titel: Rückgabe Leasing Fahrzeug - überhöhte Kosten lt. Prüfbericht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgende Mängelliste und Kostenpauschalen wurden mir nach Rückgabe meines Leasingfahrzeuges präsentiert - Prüfbericht/Rückgabeprotokol wurde meinerseits bisher nicht unterschrieben. Das "kleingedruckte Rückgabe des Fahrzeuges " im Vertrag
sagt nur " ...dem Alter entsprechen und der Vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden.."

Kilomtervertrag 36 Monate 10.000 p.A. - Endkilometerstand 83.000
keine Schäden. Wartung/inspectioen wurden durchgeführt. Mehrkilomterkosten €1250.-

Mängelliste:

Motorhaube leichter Steinschlag €50.-
Auspufftopf angerostet € 250.-
Bremsscheibe eingelaufen max.1-1.5mm €250.-
Scheibe kl. Abplatzer 1mm im oberen Drittel der Scheibe €600.-
Wagen aufbereiten ...kleine Kratzer ..keine Lackierung notwendig... €250.-

Meines Erachtens sind dies z.T reine Abnutzungs- Gebrauchsspuren bei normaler Nutzung. Weiterhin ist die Verkehr- und Betriebssicherheit daduch nicht gefährdet, was neue Bremsscheiben erklären könnten.

Danke für die Inputs.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es zu Anfang im Prüfprotokoll schon heißt:

" ...dem Alter entsprechen und der Vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden.."

dann verstehe ich allerdings nicht mehr die weiteren Kostenpositionen.

Mit dem obigen Satz wurde doch erklärt, daß die Schäden vertragsgemäß sind oder meint der Händler mit den zusätzlichen Kostenpositionen, das die dort aufgeführten Schäden nicht mehr vertragsgemäß sind ?

Übrigens: Es gibt durchaus Kosten für Instandhaltungen, die zwar ansich völlig vertragsgemäß sind, aber trotzdem vom Kunden zu zahlen sind, weil es sich um normale Abnutzung handelt. Darunter fallen z.b. Bremsbeläge, Auspufftopf, Kupplungsbeläge etc.

Diese Kosten treten auch bei vertragsgemäßer Nutzung auf, aber irgendwann sind die Beläge runter und der Topf ist durchgerostet.

Zu den Schäden:

Motorhaube leichter Steinschlag €50.-


Die Frage ist, in welchem Bereich der Haube ist der Steinschlag und wie großflächig, wobei der Betrag noch günstig ist.

Auspufftopf angerostet € 250.-

Ist das noch der erste Auspufftopf. Ist zwar vertragsgemäß, aber ein Verschleißteil. Und Verschleißteile müssen ersetzt werden.

Bremsscheibe eingelaufen max.1-1.5mm €250.-

Was heißt das genau "eingelaufen" ? Wobei eine Bremsscheibe aber auch zu den Verschleißteilen zählt.

Scheibe kl. Abplatzer 1mm im oberen Drittel der Scheibe €600.-

Dieser Schaden kann doch über die Kaskoversicherung als Steinschlag abgerechnet werden. Ohne Anrechnung der SB. Wobei ich die Kosten für überzogen halte, bei einer Schramme von 1mm. Normalerweise kann sowas durch den Fachbetrieb noch ausgebessert werden, ohne gleich die Scheibe zu ersetzen.

Wagen aufbereiten ...kleine Kratzer ..keine Lackierung notwendig... €250.-

Aufbereitungskosten natürlich nicht, solange der Wagen keine Müllkippe. Innen und außen komplett gereinigt, dürfte wohl klar sein. Bei den Kratzern kommt es auf die Position, Anzahl, Länge und Tiefe an.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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smallquality
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Tuntenhausen

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 08:46    Titel: ...nochmals Informationen, um es zu verdeutlichen.. Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Mein Verständnis war, dass Verschleissteile dann zu erstezten sind, wenn die Verkehr- und Betriebssicherheit gefährdet wäre.

Nachfolgend der ganze Absatz XVI Rückgabe des Fahrzeuges aus dem Leasingvertrag.
"Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden, sowie verkehrs und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsseiten unterzeichnet".

Zu den Fragen:
Motorhaube leichter Steinschlag €50.-
Die Frage ist, in welchem Bereich der Haube ist der Steinschlag und wie großflächig, wobei der Betrag noch günstig ist

Der Steinsschlag ist auf der abgewinkelten Seite zum Kühlergrill in Fahrtrichtung.

Auspufftopf angerostet € 250.-
Ist das noch der erste Auspufftopf. Ist zwar vertragsgemäß, aber ein Verschleißteil. Und Verschleißteile müssen ersetzt werden.

Ja der Erste...nur angerostet, nicht durchgerostet..!

Bremsscheibe eingelaufen max.1-1.5mm €250.-
Was heißt das genau "eingelaufen" ? Wobei eine Bremsscheibe aber auch zu den Verschleißteilen zählt

Die Bremsscheiben sind im Bereich der Bremsklötze durch Abnutzung eingelaufen, dh.. man sieht und fühlt einen Grat = verschleiss..

Wagen aufbereiten ...kleine Kratzer ..keine Lackierung notwendig... €250.-
Aufbereitungskosten natürlich nicht, solange der Wagen keine Müllkippe. Innen und außen komplett gereinigt, dürfte wohl klar sein. Bei den Kratzern kommt es auf die Position, Anzahl, Länge und Tiefe an.

Die zwei Kratzer/Spuren lassen sich auspolieren - aufbereiten und nicht lackieren-, Länge ca. 20cm.

Das mit der Scheibe lassen wir gerade klären, ob eine Reparatur möglich ist - AUTOGLAS.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu Deinen Punkten:

Mein Verständnis war, dass Verschleissteile dann zu erstezten sind, wenn die Verkehr- und Betriebssicherheit gefährdet wäre.


Nicht zwangsläufig. Ein Auspufftopf ist irgendwann durchgerostet. Fahren kannst Du ja trotzdem noch. Es wird nur lauter. Spätestens der Tüv wird dann nicht begeistert sein. Bei Bremsscheiben kann es ähnlich sein. Irgendwann kann eine Bremsscheibe so weit runter sein, daß zwar noch keine Gefährdung eintrittt, jedoch bei der nächsten Vollbremsung sie durchbricht.

Wobei ich jetzt aber nicht weiß, ob es eine empfohlenen Mindestdicke für Bremsscheiben gibt. Ist genau wie mit der Profiltiefe. Gesetzlich mind. 1,6 mm, empfohlen wird aber, spätestens bei 2 mm zu tauschen, da dann die Griffigkeit merklich abgenommen hat.

Der Steinsschlag ist auf der abgewinkelten Seite zum Kühlergrill in Fahrtrichtung.

Das ist wirklich Auslegungssache, aber andererseits ist der Betrag nicht so wahnsinnig hoch, als das es lohnen würde, darüber zu streiten.

Ja der Erste...nur angerostet, nicht durchgerostet..!

Anrostungen sind eigentlich normal. Was anderes wäre, wenn er tatsächlich durch gerostet wäre. Aber so sehe ich nicht unbedingt die Notwendigkeit einer Reparatur. Darüber würde ich nochmal verhandeln.

Im weiteren wäre zu prüfen, ob der komplette Topf gemeint ist, oder nur der Vordertopf, Mitteltopf oder Endtopf und dann gegebenenfalls selber austauschen. Ist auf jeden Fall erheblich billiger, als beim Autohändler.

Die Bremsscheiben sind im Bereich der Bremsklötze durch Abnutzung eingelaufen, dh.. man sieht und fühlt einen Grat = verschleiss..

Das Bremsscheiben im Bereich wo die Bremsklötze aufsetzen ein paar Rillen haben, ist eigentlich auch noch normal. Auch hierüber würde ich nochmal verhandeln. Entscheidend ist das die Scheibe noch dick genug ist, und sonst keine weitere Schäden hat. Wenn sie ausgetauscht werden muß, dann übrigens auf beiden Seiten wg. der Stabilität. Sonst zieht der Wagen einseitig.

Viele Kratzer und Schrammen lassen sich wegpolieren, bzw. mit geringem Aufwand ausbessern.

Und Kratzer in der Scheiben können von der besagten Firma auch noch gekittet werden, solane die Kratzer nicht zu lang sind und sie sich nicht unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers befinden. Ansonsten halt austauschen und den Steinschlag in der Scheibe der Kasko melden.

Gruß Christoph
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smallquality
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Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Tuntenhausen

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erst mal danke für deine neuen Ausführungen...Werde mal austesten was möglich ist, da ich seit 12 Jahen Kunde mit Leasingautos war - ohne Probleme!!!
Nun fahre ich ein anderes Fabrikat, und hoffe mal, dass die die Tür nicht gänzlich zuschlagen möchten.

Habe mal gelesen, das vom LG München I bei ähnlichem Streitfall, selbst die Kratzer/Streifen bzw. Steinschläge als normaler Verschleiß bzw. Abnutzung im Straßenverkehr bzw. unseren Parkverhältnissen gesehen wurde.

Gruß Thomas
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ist korrekt. Hier mal ein paar Urteile, die im Netz veröffentlicht wurden:

1. Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).
Das Landgericht München weiter..
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube können durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts werden als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

2. Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen.

3. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

4. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
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smallquality
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Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Tuntenhausen

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 10:32    Titel: DEKRA Gutachter eingeschaltet Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgende Dinge sind in der zwischenzeit abgelaufen:
1. Angeot an Leasingfirma mit Pauchalbetrag €200.- abzugeltren ..Kratzer etc.
2. Leasingfirma (LF) hat kein Interesse und schaltet Gutachter ein. LF bezieht sich auf Laasingvertrag und lässt Gutachter den Minderwert feststellen wegen übermäßigen Verschleißes.
Im Gutachten finden sich nunmehr z.T andere Mängel als vom Autohaus festgestellt.
Auszuführende Reparaturen lt. Gutachter:
1. Türe hinten rechts €50
2. Heckklappe - Kratzer €400
3. Bremsscheibe eingelaufen €300
Alle Beträge werden mit 59% zu meinen Ungunstzen anteilig festgesetzt.

Frage: I
n meinem Thread wurde das schon mal angesprochen = übermäßiger Verschleiß bei Kilometervertrag ?
Was haisst dann in diesem Sinne vertragsgemäße Nutzung?

Es wurden Mehrkilomter gefahren die mit vertraglich festgelegten Betrag zu erstatten sind = OKAY.

MfG
Thomas Ratsch
PS : Mein Verkäufer aus dem Autohaus gab folgenden Kommentar: " Wir stellen die Dinge in die Mängelliste, die wir austauchen bzw. reaprieren wollen, um das Auto ohne Probleme mit dem neuen Kunden zu verkaufen = Eigeninteresse des Autohauses !!!!
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

zu 2.) Die LG schaltet im Streitfall immer einen Gutachter ein, der die Schäden besichtigt. Hierbei können nur aber auch Schäden aufgeführt sein, die vorher im vom Autohaus vorgelegten Abnahmeprotokoll nicht vorhanden waren. Das Protokoll vom Autohaus wurde ja von Dir nicht akzeptiert. Es war quasi nur ein Angebot des Autohauses, welches von Dir aber abgelehnt wurde.

Nichtsdestotrotz steht es Dir aber nun frei, einen anderen Sachverständigen z.b. vom TÜV oder der DEKRA zu beauftragen, das Fahrzeug zu bewerten.

Vertragsgemäße Nutzung bedeutet einfach, wie ein Fahrzeug nach dem Ablauf von x Jahren und y Kilometern nach allgemeinem Verständnis auszusehen hat. Nicht nach Deinem persönlichem Verständnis.

Für manche Zeitgenossen ist es normal, daß ein Auto nach drei Jahren schon ein paar Beulen hat, nach allgemeinem Verständnis aber nicht.

Aber darüber streiten sich dann die LG und der LN.

Siehe hierzu auch meine geposteten Urteile.
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