Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.09.04, 11:04 Titel: Elternzeit bei Insolvenz
Hallo zusammen,
etwas kompliziert, aber möglicherweise für die Rentenberechnung wichtig.
Meine Tochter beantagte wegen ihres 2. Kindes Elternzeit bis Juni 2005. Als im Januar 2004 die Insolvenz eröffnet wurde, hatte meine Tochter die 3. Schwangerschaft ihrem AG bereits gemeldet.
Die Firma wurde Ende Januar 2005 komplett geschlossen, es fand keine Übernahme statt.
Die Kündigung wurde durch den Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Integrationsamts zum Ende der Elternzeit für das 2. Kind ausgesprochen. Allerdings wurde meine Tochter später durch die insolvenzveraltung darüber informiert, dass sie Elternzeit auch für das 3. Kind beantragen könne, da dies noch im April 2004 geboren wurde. Meine Tochter hat also Elternzeit beantragt, erhielt aber inzwischen keine Nachricht mehr.
Laut Krankenkasse, der die Elternzeit durch den Insolvenzverwalter angeblich nicht gemeldet wurde, ist meine Tochter nur bis Juni 2005 krankenversichert.
Da ich mir nicht vorstellen kann, wie ein ruhendes Arbeitsverhältnis bei einer nicht existierenden Firma bestehen kann , nun meine Frage:
Rentenversicherungsrechtlich ist m.E. die Zeit bis Juni 2005 abgedeckt. Wie sieht es mit der Rentenversicherung beügl. der Elternzeit für das 3. Kind aus?
Für alle Antworten bereits herzlichen Dank.
winni
Verfasst am: 22.09.04, 14:05 Titel: Re: Elternzeit bei Insolvenz
Für die Rentenberechnung ist es meines Wissens völlig unerheblich ob men ein Arbeitsverhältnis hat. 3 Jahre Kindererziehungszeiten kann man sich immer anrechnen lassen.
MfG
Matthias
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.