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recht.de :: Thema anzeigen - EIN Wurf oder ERSTER Wurf..Unterschied oder Auslegungssache?
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EIN Wurf oder ERSTER Wurf..Unterschied oder Auslegungssache?

 
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Alleinerziehende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 22:34    Titel: EIN Wurf oder ERSTER Wurf..Unterschied oder Auslegungssache? Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Hund wurde gekauft. Im Kaufvertrag steht u.a der Punkt:
Es besteht ein Zuchtrechtvertrag.

In dem Zuchtrechtvertrag steht wörtlich :

Der Züchter hat das Recht EINEN Wurf mit der Hündin durchzuführen.
Alle Kosten für die Zuchtzulassung ( röntgen, Wesenstest, Formwert ) zahlt der Züchter.


Nun steht in dem Vertrag aber nicht, welchen Wurf die Züchterin mit der Hündin machen möchte. Sie sagte zwar, dass es der erste sein soll, aber im Vertrag steht nur ein Wurf, nicht welcher.

ist man rechtlich verpflichtet der Züchterin den ersten Wurf zu überlassen oder darf man entscheiden, dass [b]iman] den ersten Wurf selber macht?


Im Zuchtrechtvertrag steht, dass die Hündin nach erfolgtem Wurf in alleinigen Besitz des Halters übergeht. Aber der Hund gehört dem Halter schon alleine. er hat ihn bezahlt und nur sein Name steht in der Ahnentafel. Die Züchterin steht weder im Vertrag noch in den Papieren als Mitbesitzerin drin.

Was ist mit diesem Punkt? Ist er nichtig?

Gruss
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Alleinerziehende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hochschieb
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Warte, ich helf´ Dir beim Schieben!!! Mr. Green
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 16:35    Titel: Re: EIN Wurf oder ERSTER Wurf..Unterschied oder Auslegungssa Antworten mit Zitat

Wenn in dem Vertrag nicht geregelt wurde, am wievielten Wurf der Hündin der Züchter das Zuchtrecht besitzt bzw. der Zeitpunkt nicht festgelegt wurde, muß der Eigentümer dem Züchter nicht den ersten Wurf überlassen.

Ich habe mir bei einer Hündin auch mal das Zuchtrecht für einen Wurf vertraglich gesichert. Damals haben ihr Eingetümer und ich uns auf einen Zeitpunkt geeinigt, der uns beiden zugesagt hat (ich konnte den für den Wurf notwendigen Urlaub nehmen und der Eigentümer wollte eine Verletzung der Hündin zu diesem Zeitpunkt über eine längere Zeit ausheilen lassen und somit stand im Sport sowieso eine Pause an).

Zudem kommt das alles auch auf die Umstände an. Bleibt die Hündin bei Dir oder soll sie bei ihrem Züchter werfen, wenn dieser einen Wurf über seinen Zwingernamen macht?

LG Waschbärin
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Dos
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
nichtig muss da nichts sein, alles lässt sich durch Auslegung lösen. Ich denke, ein armer Amtsrichter, der im Zweifel darüber entscheiden müsste, würde den Vertrag so verstehen, dass irgendein Wurf geschuldet ist, nicht zwingend der erste. Oder gibt es in Hundehalterkreisen gute Gründe dafür, den ersten Wurf zu kriegen? Sind die besser als spätere? Mit wem war denn der Zuchtrechtevertrag abgeschlossen worden? Mit dem jetzigen Halter? Oder einem früheren?
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Oder gibt es in Hundehalterkreisen gute Gründe dafür, den ersten Wurf zu kriegen? Sind die besser als spätere?


Nein, der erste Wurf einer Hündin ist vielmehr der risikoreichste, bei dem am meisten schief gehen kann. Allerdings kann er, wenn ernsthafte Komplikationen bei der Geburt eintreten, auch der letzte Wurf einer Hündin sein.

LG Waschbärin
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Alleinerziehende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe: hier gibts Leute, die Ahnung von Hunden haben. Sehr glücklich

Nochmal etwas detaillierter:

Im Kaufvertrag steht der Hinweis, dass ein Zuchtrecht besteht. Der Vertrag wurde unterschrieben, der Name des Käufers wurde als alleiniger Besitzer in die Ahnentafel ( VDH ) eingetragen.
Der Zuchtrechtvertrag wurde nicht besprochen, sondern nur unterschrieben . Der Käufer war naiv und gutgläubig, informierte sich aber später, als er Kontakte im Verein knüpfte über das Zuchtrecht.
Der Wurf soll bei der Züchterin stattfinden. Der Besitzer erhält einen Welpen als "Lohn". Zuchtrelevante Untersuchungen bezahlt der Züchter.

Laut Vereinsregeln ist es aber nicht üblich, dass der Käufer eines Zuchtrechthundes den vollen Kaufpreis zahlen muss. Wurde aber bezahlt
Es ist nicht gern gesehen, dass die Hündin erst 3 Tage vor der Geburt zum Züchter gebracht werden soll....möchte die Züchter aber so machen.
Es ist nicht schriftlich festgelegt, welchen Wurf der Züchter machen möchte...mündlich sagte er aber : " den Ersten"

Der Züchter hat alle Haftungsbedingungen seinerseits ausgeschlossen. Folgeschäden gehen zu Lasten des Besitzers. Der VDH regelt dies anders. Er sagt: der Züchter haftet.

Der Besitzer hofft, im Recht zu sein, wenn er den Hund nicht zum ersten Wurf abgibt, sondern selber den ersten Wurf machen kann.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Generell ist es bei Hundekaufverträgen so, daß häufig vieles drinsteht, was später nicht einklagbar wäre, wenn sich die Parteien uneins werden. Typischer Fall ist das "Vorkaufsrecht", welches sich der Verkäufer eines Hundes oft vorbehält. Dieses ist i.d.R. nicht einklagbar, sprich verkauft der Käufer den Hund weiter, ohne daß der Verkäufer das Vorkausfrecht wahrnehmen kann, dann kann der Verkäufer nichts unternehmen, der Hund ist weg. Hier gehört in den Vertrag zusätzlich eine Klausel, was passiert, wenn der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit nicht anbietet, den Hund zurückzukaufen (z.B. eine Vertragsstrafe, die der Käufer an den Verkäufer bezahlen muß in solch einem Fall).

Ich denke, daß das in diesem Fall mit dem Zuchtrecht genau so ist. Theoretisch kann der Verkäufer/Züchter des Hundes rechtlich gar nichts unternehmen, wenn im Kaufvertrag keine klaren Angaben gemacht wurden bezüglich dessen, der wievielte Wurf der Hündin ihm zusteht oder in welchem Zeitraum er die Hündin zur Zucht nutzen kann.

Steht denn überhaupt irgend etwas bezüglich der Zuchtmiete (so nennt man das, wenn nicht der Eigentümer einer Hündin, sondern ein anderer Züchter mit dieser einen Wurf macht) detailiert im Vertrag? Daß die Hündin beim Verkäuer/Züchter werfen soll? Wie das mit den Finanzen geregelt wird? Usw. Oder wurde das auch nur mündlich besprochen?

Alleinerziehende hat folgendes geschrieben::

Es ist nicht gern gesehen, dass die Hündin erst 3 Tage vor der Geburt zum Züchter gebracht werden soll....möchte die Züchter aber so machen.


Das ist nicht nur unüblich, sondern in zweifacher Hinsicht sogar gefährlich. Zum einen baut die Hündin gegen alle Keime, die sich in ihrer Umgebung befinden, Antikörper auf. Diese Antikörper gibt sie in den ersten 3 Tagen nach der Geburt über die Kolostralmilch an ihre Welpen weiter. Diese sind dann quasi durch eine Schluckimpfung gegen alle Keime in ihrer Umgebung geschütz. Das Immunsystem beginnt bei Welpen ja erst später selbstständig zu arbeiten.

Wird jetzt eine Hündin mit ihrem Wurf oder aber eine Hündin so kurz vor der Geburt in eine fremde Umgebung gebracht, dann sind die Welpen gegen ortsspezifischen Keime nicht geschützt. Auch wenn es sich um an sich harmlose Keime handelt, kann der ganze Wurf daran zugrunde gehen. Und das ist der Grund dafür, daß es nicht nur "nicht gerne gesehen" ist seitens des Zuchtverbandes, wenn eine Hündin erst kurz vor dem Werfen zu einem Mieter wechselt, sondern in einigen Verbänden ist das sogar verboten.

Zudem halte ich es für unverantwortlich, eine so hochtragende Hündin in eine ihr fremde Umgebung zu ihr fremden Betreuungspersonen zu bringen. Die Hündin braucht während der letzten Tage der Trächtigkeit, der Geburt und der Welpenaufzucht vor allem Ruhe und Sicherheit, Sicherheit, Sicherheit! Viele Probleme während der Geburt und Aufzucht werden durch den Züchter unnötigerweise selbst verursacht, dadurch daß er seine Hündin unter Streß setzt.

Wenn es meine Hündin wäre, dann würde ich die Hündin entweder vor dem Belegen zu dem Züchter bringen, damit sie sich mental mit der Situation abfinden kann, bevor sie hochtragend ist, und ihr Immunsystem gegen die dortigen "Hauskeime" Antikörper aufbauen kann. Oder aber ich würde den Wurf bei mir zu Hause machen, über den Zwingernamen des Verkäufers. Bezüglich der Kosten müßte sich dann entsprechend geeinigt werden.

Alleinerziehende hat folgendes geschrieben::

Der Züchter hat alle Haftungsbedingungen seinerseits ausgeschlossen. Folgeschäden gehen zu Lasten des Besitzers. .


Steht das im Kaufvertrag? Oder ist das eine mündliche Absprache?

Alleinerziehende hat folgendes geschrieben::
Der Besitzer hofft, im Recht zu sein, wenn er den Hund nicht zum ersten Wurf abgibt, sondern selber den ersten Wurf machen kann.


Wenn der Kaufvertrag so abgefasst wurde wie Du geschrieben hast, dann hat der Verkäufer/Züchter keine Möglichkeit, das zu verhindern.

Egal welchen Wurf der Verkäufer/Züchter mit dieser Hündin machen wird, ich würde auf jeden Fall vorher einen sog. Zuchtmietvertrag abschliessen. Bei den meisten Verbänden ist das sogar Pflicht, weil der Wurf ansonsten nicht auf den Namen des anderen Züchters eingetragen wird. I.d.R. gibt es diese Verträge beim jeweiligen Zuchtverband. Dort werden alle wichtigen Punkte, über die sich möglichst schriftlich geeinigt werden sollte, aufgeführt.

LG Waschbär
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Alleinerziehende
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

[

Zitat:
Steht denn überhaupt irgend etwas bezüglich der Zuchtmiete (so nennt man das, wenn nicht der Eigentümer einer Hündin, sondern ein anderer Züchter mit dieser einen Wurf macht) detailiert im Vertrag? Daß die Hündin beim Verkäuer/Züchter werfen soll? Wie das mit den Finanzen geregelt wird? Usw. Oder wurde das auch nur mündlich besprochen?


der Besitzer verlangte einen VDH Zuchtmietvertrag. Züchter sagte: Den brauchen wir nicht, den machen wir unter uns.
Hündin soll 5 Tage vor der Geburt zum Züchter und dort auf seinen Namen werfen.
DAS und anderes wurde schriftlich gemacht. Nur nicht WANN und welcher Wurf.




.
Zitat:
Und das ist der Grund dafür, daß es nicht nur "nicht gerne gesehen" ist seitens des Zuchtverbandes, wenn eine Hündin erst kurz vor dem Werfen zu einem Mieter wechselt, sondern in einigen Verbänden ist das sogar verboten.


Ja, bei uns auch, deshalb sagte der Züchter ja, das geht den Verein nix an




Zitat:
Zudem halte ich es für unverantwortlich, eine so hochtragende Hündin in eine ihr fremde Umgebung zu ihr fremden Betreuungspersonen zu bringen. Die Hündin braucht während der letzten Tage der Trächtigkeit, der Geburt und der Welpenaufzucht vor allem Ruhe und Sicherheit, Sicherheit, Sicherheit! Viele Probleme während der Geburt und Aufzucht werden durch den Züchter unnötigerweise selbst verursacht, dadurch daß er seine Hündin unter Streß setzt.


Bin ganz deiner Meinung und deshalb will ich auch aus dem Vertrag raus



Zitat:
Alleinerziehende hat folgendes geschrieben::

Der Züchter hat alle Haftungsbedingungen seinerseits ausgeschlossen. Folgeschäden gehen zu Lasten des Besitzers. .


Steht das im Kaufvertrag? Oder ist das eine mündliche Absprache?


Steht im Kaufvertrag
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Catlady
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Geh doch einfach mal zum Verband und informiere diese über das Verhalten des Züchters. Also mit dem umsetzen vor der Geburt ohne Vertrag etc....ich denke dann wird sich das erledigt haben
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Alleinerziehende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Habe den Verband schon informiert...die können aber nichts machen, da sie nur für Zuchtmiete, nicht aber für Zuchtrecht zuständig sind.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Alleinerziehende hat folgendes geschrieben::

der Besitzer verlangte einen VDH Zuchtmietvertrag. Züchter sagte: Den brauchen wir nicht, den machen wir unter uns.
Hündin soll 5 Tage vor der Geburt zum Züchter und dort auf seinen Namen werfen.
DAS und anderes wurde schriftlich gemacht. Nur nicht WANN und welcher Wurf.


Steht das im Kaufvertrag, daß kein VDH-Zuchtmietvertrag abgeschlossen werden wird? Irgend etwas Schriftliches muß doch angefertigt werden bzgl. der Zuchtmiete, damit der betreffende Verband den Wurf auf den Zwingernamen des Züchters einträgt. In unserem Verband ist ein Zuchtmietvertrag zwingend vorgeschrieben.

Wenn nicht vertraglich geregelt ist, welcher Wurf dem Verkäufer zusteht bzw. wann dieser Wurf erfolgen soll, kann er meiner Ansicht nach nicht bestimmen, wann er diesen Wurf machen kann.

Wenn es meine Hündin wäre und ich selbst mit ihr züchten wollte, dann würde ich dieses erst mal tun. Der Eigentümer der Hündin würde seinen Teil des Vertrages ja auch erfüllen, wenn er den Verkäufer den letzten Wurf mit der Hündin machen lassen würde. Und bis dahin kann viel Wasser den Rhein hinunterfließen.


Alleinerziehende hat folgendes geschrieben::
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Und das ist der Grund dafür, daß es nicht nur "nicht gerne gesehen" ist seitens des Zuchtverbandes, wenn eine Hündin erst kurz vor dem Werfen zu einem Mieter wechselt, sondern in einigen Verbänden ist das sogar verboten.


Ja, bei uns auch, deshalb sagte der Züchter ja, das geht den Verein nix an.


Verstöße gegen die Zuchtordnung gehen den Verband aber sehr wohl etwas an. Steht denn in der Zuchtordnung diesbezüglich etwas drin? Meiner Ansicht nach kann der Verkäufer den Eigentümer der Hündin vertraglich nicht zu einem Verstoß gegen die gültige Zuchtordnung verdonnern. Da müßte er zumindest mit Konsequenzen seitens des Verbandes rechnen.

LG Waschbärin
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