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Bepflanzung nach B-Plan

 
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Hajo
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 10:04    Titel: Bepflanzung nach B-Plan Antworten mit Zitat

Ich plane derzeit die Anlage meines Gartens. Im B-Plan ist recht genau vorgeschrieben, was zu pflanzen ist.
Was kann ich tun, wenn ich hiervon abweichen möchte? Muss ich jede Abweichung beim Bauamt beantragen? Wer ist eigentlich zuständig für die Überwachung dieser Vorschriften?
Vielen Dank!

M.f.G. Hajo
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 14:22    Titel: Re: Bepflanzung nach B-Plan Antworten mit Zitat

Bepflanzung ist Nebenbestimmung im Bauantrag bzw. Teil des Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Befreiungen laufen über Gemeinde an Untere Bauaufsichtsbehörde, § 31 BauGB.
Überwachung Gemeinde mit Pflanzgebot nach § 178 BauGB.
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