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Verfasst am: 20.09.04, 10:04 Titel: Bepflanzung nach B-Plan
Ich plane derzeit die Anlage meines Gartens. Im B-Plan ist recht genau vorgeschrieben, was zu pflanzen ist.
Was kann ich tun, wenn ich hiervon abweichen möchte? Muss ich jede Abweichung beim Bauamt beantragen? Wer ist eigentlich zuständig für die Überwachung dieser Vorschriften?
Vielen Dank!
Verfasst am: 22.09.04, 14:22 Titel: Re: Bepflanzung nach B-Plan
Bepflanzung ist Nebenbestimmung im Bauantrag bzw. Teil des Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Befreiungen laufen über Gemeinde an Untere Bauaufsichtsbehörde, § 31 BauGB.
Überwachung Gemeinde mit Pflanzgebot nach § 178 BauGB.
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