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post verliert sendung

 
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wartemal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 12:08    Titel: post verliert sendung Antworten mit Zitat

hallo,

bin neu hier und stelle meine frage hoffentlich an der richtigen stelle, also:

habe mir was schicken lassen (unversichert, deutsche post). da ich allerdings nicht zuhause war hab ich nur einen benarichtigungsschein aufgefunden. als ich dann bei der post die sendung abholen wollte, konnte diese nicht gefunden werden (war insgesamt 3 mal da). nach ca. einer woche bekam ich dann endlich die auskunft dass das mein päckchen "wohl zurückgesendet" wurde. das ist allerdings nie angekommen. der wert war ca. 110€.

wie sieht das jetzt aus, kann ich mich auf schadensersatz berufen? hab ich irgendeine chance meinen schaden ersetzt zu bekommen?

vielen dank schonmal im vorraus!!
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wartemal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir denn niemand helfen??
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Lass dir mal von der Post die AGB zeigen, woraus hervorgeht, dass siefür Päckchen garnicht haften. Ansonsten dürfte ja der Benachrichtigungsschein ein Nachweis sein, dass sich die Ware im Postgewarsam befunden hat.
_________________
mfg


Günni
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 05:37    Titel: Antworten mit Zitat

@wartemal: Die hier eingestellten Informationen sind nicht unbedingt ausreichend für eine qualifizierte Antwort. Handelte es sich um einen normalen Brief, um ein Einschreiben, um ein Päckchen, um ein Paket? Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Haftungsmaßstäbe, die sich, wie Günni zutreffend geschrieben hat, aus den AGB der Deutschen Post AG ergeben. Diese sind allerdings angesichts der diversen verschiedenen Versendungsarten jeweils unterschiedlich. Sie lassen sich auf der Internet-Präsenz der DPAG unter http://deutsche-post.de/ mit der Suchfunktion oben rechts ("AGB" eingeben) online als PDF-Dokumente abfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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alex98
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 119
Wohnort: Mitteldeutschland

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 21:56    Titel: nee Antworten mit Zitat

Hi,

einfache Antwort.

Siehe AGB (hier kurz und bündig zusammengefasst):
1.) Die Post haftet grundsätzlich nicht.
2.) Ausnahme: Sendungen, wo eine Versicherung vereinbart wurde.
3.) Der Absender ist selber verantwortlich für eine Versicherung seiner Sendung, die seinen Schaden bei Verlust oder sonstwelchen Schäden abdeckt.
Hat der Absender aber nicht getan. Gerade der Absender wollte eine Päckchen haben, daß im Versand billig ist und ausdrücklich keine Versicherung hat.

Mit genau dieser Argumentation wird die Haftung abgelehnt.
Ausserdem ist nicht bewiesen, daß die Sendung überhaupt von Dir eingeliefert worden ist und es ist auch nicht bewiesen, an welchen Empf. die Sendung gehen sollte. der Beweis kann nur durch das "versicherte Paket" erbracht werden.

persönliche Anmerlung von mir: wie kann man auch nur so dumm sein, hochwertige Sachen mit einem Päckchen ohne Versicherung zu verschicken. Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln.

Gruß,
alex
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 22:01    Titel: Re: nee Antworten mit Zitat

alex98 hat folgendes geschrieben::
persönliche Anmerlung von mir: wie kann man auch nur so dumm sein, hochwertige Sachen mit einem Päckchen ohne Versicherung zu verschicken. Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln.

Ob Ware im Wert von 110,- Euro hochwertig ist oder nicht, mag jeder für sich entscheiden.
Fakt ist, daß die Post zum Beispiel bei eingeschriebenen Briefen mit 25,- Euro und bei Paketen mit bis zu 500,- Euro haftet (Höherversicherung gegen Aufpreis möglich).
Alle nicht nachgewiesenen Sendungen (z. B. Brief oder Päckchen) sind grundsätzlich nicht versichert und von einer Haftung ausgenommen.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 22:13    Titel: Re: nee Antworten mit Zitat

alex98 hat folgendes geschrieben::
Ausserdem ist nicht bewiesen, daß die Sendung überhaupt von Dir eingeliefert worden ist und es ist auch nicht bewiesen, an welchen Empf. die Sendung gehen sollte.
Hääh? Davon war doch überhaupt nicht die Rede! Geschockt

alex98 hat folgendes geschrieben::
persönliche Anmerlung von mir: wie kann man auch nur so dumm sein, hochwertige Sachen mit einem Päckchen ohne Versicherung zu verschicken. Ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln.
Wenn Sie diese Frage freundlicherweise dem Versender stellen möchten? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... Böse

@wartemal: wenn die Sendung von einem gewerblichen Anbieter kam, hat m.E. der das Problem. Sie können der Post gegenüber sowieso keine Ansprüche geltend machen, selbst wenn es sich um ein Paket handeln würde - Sie haben (in diesem Fall) keinen Vertrag mit der Post geschlossen. Ich würde die Geschichte dem Absender mitteilen und ihm auch den Benachrichtigungsschein zusenden, vielleicht kann der etwas damit anfangen bzw. daraus machen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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