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Verfasst am: 07.04.06, 10:47 Titel: Mandat kündigen, wie?
Hallo,
Im Moment rege ich mich tierisch über meinen Anwalt auf, der seit mehreren Wochen nicht in der Lage ist, meinen Arbeitgeber anzuweisen, mir eine berichtigte Lohnsteuerabrechnung für 2005 ausstellen zu lassen.
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsabgaben sind jeweils um über 2.500 EUR zu niedrig ausgestellt (beabsichtigt), der Arbeitgeber weigert sich auf meinen Hinweise und Anfrage das zu berichtigen, und mein Anwalt ist nicht in der Lage die ihm von mir vorgerechneten Werte nachzuvollziehen, obwohl die Lohnsteuerbescheinigung aber defintiv nicht stimmt. Es stehen dem Anwalt sämtliche Informationen und Unterlagen zur Berechnung zur Verfügung, aber er bekommts nicht hin.
Da ich jetzt keine Nerv mehr dafür habe, will ich diese (eigentlich leichte Arbeit) jetzt einem anderen Anwalt übertragen. Meine Lebensgefährtin hat gesagt, dass ich da vorher aber mein Mandat kündigen muss.
Wie geht das? Reicht da ein einfacher kurzer schriftlicher Brief? Was muss da konkret drinstehen? Muss ich dem Anwalt trotz wochenlanger Plagerei mit Kopien schicken oder vorbeibringen, hin- und herrennen, oft noch zweimal weil er bereits eingereichte Unterlagen auf einmal nicht mehr hatte, komm mir total veralbert vor.
Achja, die Rechtssache und die dem vorausging, läuft über Rechtsschutzversicherung, die muss beim neuen Anwalt natürlich auch einspringen können.
Bitte um kurze Informationen, wie ich vorgehen muss, hatte sowas noch nie.......
Auch wenn der Anwalt von dir bezahlt wird, so ist er doch nicht dein Angestellter...
Ja, beim Forum hab ich mich vertan stimmt, sorry hab da vorher drin gestöbert gehabt deshalb wohl. Aber mit dem Rest kann ich absolut nix anfangen. Warum sollte ich das Mandat gegenüber dem Anwalt nicht kündigen können? Ihn aus der Vollmacht der angefangenen Rechtssache zu entbinden, die er nicht in der Lage ist zu bewältigen und zuende zu bringen. Vielleicht nennt man das auch anders, was weiß ich.......
Auch wenn der Anwalt von dir bezahlt wird, so ist er doch nicht dein Angestellter...
Ja, beim Forum hab ich mich vertan stimmt, sorry hab da vorher drin gestöbert gehabt deshalb wohl. Aber mit dem Rest kann ich absolut nix anfangen. Warum sollte ich das Mandat gegenüber dem Anwalt nicht kündigen können? Ihn aus der Vollmacht der angefangenen Rechtssache zu entbinden, die er nicht in der Lage ist zu bewältigen und zuende zu bringen. Vielleicht nennt man das auch anders, was weiß ich.......
Um das Problem zu lösen würde ich mich mit der Rechtschutzversicherung in Verbindung setzen und mich beraten lassen. Die helfen !!
Klar kann das Mandat zum Anwalt gekündigt werden, das ginge mündlich oder sicherheitshalber schriftlich mit ungefähr den Worten: Hiermit kündige ich das erteilte Mandat in der Sache gegen Firma XY.
Die Rechtsschutzversicherung wird in derselben Angelegenheit nur die Kosten für einen Rechtsanwalt zahlen. Man sollte also mit der Versicherung klären , welche Kostenrechnung diese übernehmen und welche sie nicht ausgleichen soll. Der nicht über die Versicherung vergütetet Analt wird sich dann aber sicherlich direkt an Sie als den eigentlichen Kostenschuldner wenden.
Klar kann das Mandat zum Anwalt gekündigt werden, das ginge mündlich oder sicherheitshalber schriftlich mit ungefähr den Worten: Hiermit kündige ich das erteilte Mandat in der Sache gegen Firma XY.
So einfach? Das geht auch von heut auf morgen, oder muss ich so eine Art Frist gewähren, in dem ich dem Anwalt nochmal ne Chance geben muss das hinzukriegen? Wobei ich inzwischen so verärgert bin, dass ich eigentlich unbedingt zu einem anderen Anwalt will. Das kanns einfach nicht sein, dass die nicht 12 Zahlen aus den Lohnabrechnungen eines Jahres zusammenzählen, und mit der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen können, ein Witz.....
Jetzt habe ich bezüglich dieser Sache nochmal ne Frage. Der besagte Anwalt ist schon seit 2 Jahren an einer weiteren Angelegenheit dran, die ebenfalls nicht vorwärts geht. Da gehts darum dass mir Jemand Geld schuldet, und einen Teil habe ich noch nicht erhalten. Anwalt sagt sei derzeit nichts zu machen
Allerdings kann ich nicht beurteilen ob es an seinem Einsatz liegt, oder ob wirklich nichts zu holen ist. Jetzt will ich auch diese Sache einem neuen Anwalt übertragen.
Gut dann, kündige ich halt eben auch dieses Mandat. Aber was mache ich bezüglich der Akten dieses Falles? Was bisher schon erreicht wurde, eine Gerichtsverhandlung war mit dabei. Kann ich die erforderlichen Daten/Akten verlangen?
Darf ich die Akten nur einsehen und muss mir das Notwendige notieren? Oder darf ich die Originalakten fordern oder wengistens als Kopie? Der neue Anwalt muss ja irgendeinen Ansatz haben. Was und wie verlange ich da vom derzeitigen Anwalt bezüglich des Falls?
Wenn mir da noch Jemand weiterhelfen kann, damit ich das richtig angehe
Normalerweise haben Sie von allem eine Kopie, es geht nun um Herausgabe der Unterlagen, die Sie dem Anwalt überlassen haben. Also müssen Sie auf jeden Fall in die Kanzlei und die Sachen holen. Mit der RechtsschutzV haben Sie alles geklärt?
Viel Glück...
Normalerweise haben Sie von allem eine Kopie, es geht nun um Herausgabe der Unterlagen, die Sie dem Anwalt überlassen haben. Also müssen Sie auf jeden Fall in die Kanzlei und die Sachen holen.
Ja gut, i ch habe Duplikate von den jeweiligen Schreiben meines Anwaltes an die betreffende Person. Aber das Ding ist schon ziemlich fortgeschritten. Das ging über bereits 2 Gerichtsverhandlungen. Einmal wegen der eigentlichen Geld-Schuld an mich die ich zurück erhalte, und dann noch wegen Betrugsversuch. Beidesmal gings zu meinen Gunsten aus, aber z.B. darüber hab ich keine Beschlüsse usw. erhalten.
Dann wurde noch der Gerichtsvollzieher eingeschaltet, der angeblich versucht das geschuldete Geld einzutreiben, auch darüber hab ich weiters keine Unterlagen, also Schriftverkehr zwischen Anwalt und Gerichtsvollzieher, oder wer da so alles mit drinhängt, keine Ahnung. Ich kann im Prinzip überhaupt nichts nachvollziehen. Ich kann nicht mal wissen, ob diese Schritte überhaupt je durchgeführt wurden, wenn man es genau nimmt, und die Kohle nicht vielleicht schon längst auf dem Konto des Anwalts liegt. Ja ich weiß, ich bin ein Schwarzseher, aber das bin ich manchmal nicht ohne Grund.
Aber mein neuer Anwalt muss da wo er jetzt weitermachen/ansetzen soll wissen, was bisher schon durchgeführt wurde, welche Kontaktpersonen das sind, die Gerichtsbeschlüsse und und und. Ich weiß eigentlich gar nix. Da sieht man mal was das für ein Schlamperladen die bisherige Kanzlei ist.
Das ist die eine Rechtsangelegenheit. Die andere, mit der falschen Lohnsteuerbescheinigung ist ne andere, und da ist das überhaupt nicht kompliziert. Da brauch ich weiters keine Unterlagen, die hab ich alle.
Zitat:
Mit der RechtsschutzV haben Sie alles geklärt?
Viel Glück...
wenn ich das recht verstehe, befindet sich die Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. In diesem Stadium das Mandat zu kündigen, halte ich für wenig hilfreich. Es liegt in der Regel ja nicht an der Arbeits- bzw. Vorgehensweise des Anwaltes, ob eine Vollstreckung erfolgreich ist oder nicht - sondern an den Vermögensverhältnissen des Schuldners. Auch auf die Dauer der Bearbeitung hat der Anwalt so gut wie keinen Einfluß, dies hängt viel mehr von der Arbeitsbe(-über)lastung der Gerichtsvollzieher ab. Viel Schriftverkehr mit dem Gerichtsvollzieher wird es auch nicht geben: der entsprechende Vollstreckungsauftrag und u. U. -zig Sachstandsanfragen, weil sich nichts tut. Mehr ist da meist nicht.
Auch übernimmt die RSV in der Regel nur die Kosten für drei Vollstreckungsmaßnahmen in einer Angelegenheit - also bringt auch hier die Mandatskündigung keine Vorteile.
Ich würde mich einfach mal telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter, der in der Kanzlei für die Zwangsvollstreckung zuständig ist, in Verbindung setzen und mich über den Sachstand aufklären lassen (also nicht mit dem Anwalt - in den allermeisten Kanzleien wird die Zwangsvollstreckung nämlich von qualifiziertem Personal erledigt und nicht vom Anwalt - der reicht Sachstandsanfragen auch nur an den zuständigen Mitarbeiter weiter). _________________ Karma statt Punkte!
wenn ich das recht verstehe, befindet sich die Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. In diesem Stadium das Mandat zu kündigen, halte ich für wenig hilfreich. Es liegt in der Regel ja nicht an der Arbeits- bzw. Vorgehensweise des Anwaltes, ob eine Vollstreckung erfolgreich ist oder nicht - sondern an den Vermögensverhältnissen des Schuldners. Auch auf die Dauer der Bearbeitung hat der Anwalt so gut wie keinen Einfluß, dies hängt viel mehr von der Arbeitsbe(-über)lastung der Gerichtsvollzieher ab. Viel Schriftverkehr mit dem Gerichtsvollzieher wird es auch nicht geben: der entsprechende Vollstreckungsauftrag und u. U. -zig Sachstandsanfragen, weil sich nichts tut. Mehr ist da meist nicht.
Auch übernimmt die RSV in der Regel nur die Kosten für drei Vollstreckungsmaßnahmen in einer Angelegenheit - also bringt auch hier die Mandatskündigung keine Vorteile.
Ich würde mich einfach mal telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter, der in der Kanzlei für die Zwangsvollstreckung zuständig ist, in Verbindung setzen und mich über den Sachstand aufklären lassen (also nicht mit dem Anwalt - in den allermeisten Kanzleien wird die Zwangsvollstreckung nämlich von qualifiziertem Personal erledigt und nicht vom Anwalt - der reicht Sachstandsanfragen auch nur an den zuständigen Mitarbeiter weiter).
Hallo,
Die Zwangsvollstreckungs-Angelegenheit halte ich inzwischen eh für aussichtslos. Zwei dieser Versuche sind schon geschehen, die Dritte (kostenfrei) wird vermutlich ebenfalls im Sande verlaufen, da ich (wie ich aus privaten Quellen vor wenigen Tagen erfahren hab) der Schuldner inzwischen ein Harz IV Empfänger ist.
Es geht auch nicht darum, dass oder ob mein Anwalt in dieser Sache alles falsch oder alles richtig gemacht hat. Tatsache ist, dass er in dieser zweiten anderen Angelegenheit nicht in der Lage ist, meine Interessen durchzusetzen. Offensichtlich ist er nicht in der Lage, 12 Zahlen aus einem Jahr zusammen zu zählen, um diese mit der Lohnsteuerabrechnung zu vergleichen. Aufgrund dieser Tatsache kam es jetzt zu einem mehrfachen Schriftwechseln zwischen mir und ihm, der mich dann auch mal Kritik üben ließ, und das inzwischen nicht mehr zu unrecht.
Ich bin ständig am Springen um irgendwelche Unterlagen zum Kopieren vorbeizubringen, dann heißt es wieder, es fehlen ihm noch die betreffenden Unterlagen, ich spring also wieder, dann heißt es wieder, er könne meine Behauptung des Fehlers in der Bescheinigung nicht nachvollziehen, obwohl es aufgrund fast exakt gleicher Brutto-Jahreseinkommen aus zwei Jahren regelrecht "offensichtlich" ist, dass da was nicht stimmen kann, wenn im letzten Jahre der AN-Anteil der Gesamtsozialversicherungen (und der AG-Anteil) nur noch halb so hoch ist, das springt einem doch ins Gesicht.
Und es ist nicht zu fassen, ich doktore das jetzt schon wochenlang rum um das klar zu machen, und es geht einfach nicht vorwärts. Ich kann meine Einkommensteuererklärung für 2005 nicht abgegeben, weil mein Anwalt scheinbar zu doof ist, sorry wenn ich jetzt etwas deutlicher werde. Das kanns einfach nicht sein.
Demnach kann ich vielleicht davon ausgehen, dass in der anderen Sache vielleicht genauso geschlampt wird. Aber wie gesagt, da ich es sowieso für hoffnungslos halte, dass dort Erfolge erzielt werde, dann brauch er sich damit auch nicht mehr beschäftigen....
Achja, die Kanzlei ist nicht gross. Da ist nur er und eine Sektretärin.....
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