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Verfasst am: 07.04.06, 14:24 Titel: ..... kündigt Vertrag
Hallo zusammen,
Meine Frage ist folgende:
Ein Hausbesitzer ist bei der XY-Versicherung [Name redaktionell geändert] seit ca. 40 Jahren versichert. Vor 4 Jahre hat er einen Schaden gemeldet, der von der Versicherung beglichen wurde. Höhe des Schadens ca. 5000 Euro. Jetzt kündigt ihm die Versicherung mit der Begründung das in den letzten 5 Jahren die Schadenshöhe laut Statistik höher war als der Beitrag, den er in den letzten 5 Jahren gezahlt hat. Auch würden laut Statistik Schäden höher ausfallen als er Beiträge einzahlt. Ist so eine Kündigung rechtens oder hätte man bei einer Klage erfolgt. Das Gebäude ist ca. 100 Jahre alt.
Gruß Peti
Zuletzt bearbeitet von Peti am 10.04.06, 16:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
grundsätzlich kann der versicherer - auch ohne begründung - zum ablauf kündigen.
sicher, das sich die informationen auf den speziellen vertrag beziehen? oder ist es eine allgemeine begründung?
könnte ja sein, dass alle gleichartigen verträge vom versicherer gekündigt werden - man will sich von altverträgen mit veralteten bedingungen trennen - dazu bekommt man vorher allerdings i.d.r. ein angebot zur vertragsumstellung...und erst wenn man den vertrag nicht umstellt, kündigt der versicherer evtl.
bestehen bei dem versicherer andere verträge, in denen einige schadenfälle angefallen sind?
ansonsten mal beim versicherer nachfragen, ob hier nicht einfach nur ein irrtum vorliegt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ich vermute mal, daß der vertrag nur noch von jahr zu jahr läuft. insofern ist eine kündigung zur nächsten hauptfälligkeit zulässig.
der VN hat ja schliesslich das gleiche recht.
bekanntlich sind versicherungen ja wirtschaftsunternehmen die geld verdienen wollen. die risikoeinschätzung eines 100 jahre alten gebäudes lässt für die zukunft weitere schäden erwarten.Aussnahme: installationen und dach wurden in den letzten jahren saniert.
die häufigsten schäden bei wohngebäuden resultieren aus rohrbrüchen und sturmschäden.
ich vermute mal das solch ein schaden auch vorlag und als "sanierungsgrund" herangezogen wird.
Zitat:
Die XY-Versicherung [Name redaktionell geändert] verzeichnete 2000 Gesamtbeitragseinnahmen von 144 Mio. DM bei 260.000 Versicherungsverträgen. Über 90 % der Hamburger Gebäude sind bei ihr gegen Feuer- und Sturm-/Hagelschäden versichert, davon bereits jedes 10. gegen Leitungswasser- und jeder 20. Kunde gegen Haftpflichtschäden.
Zitat:
Wohngebäude-Versicherung gegen die Risiken Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser: 205,28 EUR (ohne Selbstbeteiligung) für ein in Hamburg typisches Einfamilienhaus mit einem Gebäudewert von 200.000 EUR ohne besondere Bauart und Nutzung. In Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Harburg und fast überall im Hamburger Umland sowie für alle Neubauten sind die Leitungswasserprämien um mehr als 30% niedriger.
quelle: homepage der XY-Versicherung [Name redaktionell geändert]
um die gesamt schadenquote niedrig zu halten trennen sich (einige) gesellschaften von "schlechten risiken"
Zu Talla: Ein Anruf bei der Versicherung ergab das es kein Irrtum war. Man fällt lediglich in die Statistik der Kostenverursacher und fliegt raus.
Zu vito corleone: Es handelte sich tatsächlich um einen Wasserrohrburch. Aber deswegen gleich das Versicherungsverhältnis kündigen?
Was passiert z. B. mit all den anderen, die einen Schaden melden, fliegen die dann auch nach 5 Jahren raus?
Ich kann mir nicht vorstellen, das so etwas rechtens ist. Schließlich kann doch immer mal was passieren, woran man keine Schuld hat oder was nicht vorhersehbar ist. Wenn dann jede Versicherung sagt, du bist ein Kostenfaktor für mich, also fliegst du raus, dann bräuchte ich mich ja gar nicht mehr versichern. Denn nach etwa 3-4 Versicherungen werde ich wohl auch kaum noch bei irgendeiner aufgenommen.
1. der versicherung eine selbstbeteiligung anbieten
2. das leitungswasser risiko ausschliessen.
3. einen nachweis über die sanierung des leitungssystems.
mir ist völlig klar, daß die vorgeschlagenen möglichkeiten nicht befriedigend sein können,aber ein altes haus mit alten leitungen stellt nun mal ein hohes risiko da.wenn die versicherung das auch so einschätzt muss sie sich aus wirtschaftlichen erwägungen von dem risiko trennen.
wenn ich ein auto habe, welches öfter mal stehen bleibt veranlasse ich eine generalüberholung oder trenne mich von dem fahrzeug.
ich kenne es eigentlich nur so, dass versicherer die rentabilität des vertrages spätestens im 5-jahres-abstand prüfen.
da zählen die angesprochenen anderen 35 jahre davor nicht.
wenn z.b. in den letzten 5 jahren 4000 eur prämie eingenommen wurde und 5000 eur für schäden/einen schaden geleistet wurde(n), dann ist die renta des vertrags schon im a.....
ansonsten könnte ich nur die vorredner wiederholen. also sb vereinbaren, sanierung nachweisen oder mal ein vergleichsangebot einholen. es gibt ja auch versicherer die nur nach den vorschäden in den letzten drei jahren fragen. _________________ MfG,
Duisburger
ich hab gelegentlich beruflich mit solchen Sachverhalten (Renta-Prüfungen, Vertragskündigungen) zu tun.
Nach meiner Erfahrung macht man es sich normalerweise nicht so einfach: Schadenquote in den letzten paar Jahren anschauen, und wenn ein bestimmter Wert überschritten ist, raus damit. Da spielen schon mehr Faktoren eine Rolle. Wenn das das einzige Kriterium wäre, würde ja jeder Vertrag mit einem einzigen größeren Schaden gnadenlos gekündigt werden.
Nein, da schaut man sich den Gesamt-Schadenverlauf an: war es ein größerer Schaden oder mehrere kleine, was war die Schadenursache. Dann schaut man nach der Gesamtkundenverbindung: z.B. ein Vertrag dieses Kunden läuft vielleicht nicht so gut, aber insgesamt möchte ich den Kunden schon behalten.
Also so schnell wird bei uns (und auch bei unseren Mitbewerbern) nicht geschossen bei der Schadenfallkündigung. Wir leben schließlich davon, dass wir Kunden halten, und nicht davon, dass wir sie bei erstbester Gelegenheit rausschmeißen.
Aber wir könnte das hier jetzt gewesen sein: seit 40 Jahren versichert, ein Schaden und raus. Da kann man natürlich nur spekulieren. Eine plausible Antwort wäre (wurde ja schon genannt, und es ist auch die einzige plausible Antwort, die mir hierzu einfällt): es handelt sich um einen Uralt-Vertrag mit Uralt-Bedingungen zum alten Tarif; der Versicherer will den Vertrag loswerden und hat die Kündigung zum Anlass genommen. Normalerweise wird hier allerdings angeboten, den Vertrag zu aktuellen Konditionen fortzusetzen.
Ich würde den Versicherer fragen, ob er bereit wäre, den Vertrag im neuen, aktuellen Tarif fortzusetzen; ggf. mit Selbstbehalt in Leitungswasser. Allerdings: der Zustand des hundert Jahre alten Gebäudes spielt dabei natürlich auch eine Rolle. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Hallo Mogli
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Der Vertrag ist aber nicht uralt. Es wurde damals (vor 10 Jahren) vom Haus das Obergeschoss als Eigentum gekauft und und dem Besitzer des Untergeshosses und der Versicherung ein neuer Vertrag gemacht. Hierbei wurden beide Parteien als Versicherungsnehmer eingetragen. Jetzt bei der Kündigung wird natürlich auch der Partei gekündigt, die gar keinen Schaden hatte. Wie verhält es sich denn da?
Kann diese Partei der Kündigung wiedersprechen?
das grenzt jetzt haarscharf an das, was wir hier nicht machen wollen/sollen, nämlich Rechtsberatung im Einzelfall.
Als erstes würde ich dir empfehlen, deine Beiträge zu editieren und den Firmennamen zu entfernen. Für den Sachverhalt ist es unerheblich, ob die "St.Florian Feuerversicherung VVaG" oder die "Nord-Allgäuder Allgemeine Versicherungs-AG" oder eine Versicherung mit ganz anderem Namen den Vertrag gekündigt hat. [Name wurden inzwischen redaktionell geändert]
So. Aber nun zum Sachverhalt selbst. Nochmal: wir können hier nur spekulieren, warum der Vertrag wegen eines (relativ kleinen ) Schadens gekündigt wurde. Wahrscheinlich "geschäftspolitische Erwägungen". Aber sei´s drum. Daran können wir nichts ändern.
Du schreibst, es gibt zwei Versicherungsnehmer. Das ändert nichts grundsätzliches am Sachverhalt. Der Versicherungsnnehmer dürfte entweder lauten:
"WEG Schillerstr. 13, vertreten durch Daisy Duck", oder "Eigentümergemeinschaft Daisy Duck und Daniel Düsentrieb", oder "Daisy Duck und Daniel Düsentrieb" oder so ähnlich
Das ist aber völlig egal; versichert wird das komplette Haus, nicht nur das untere oder das obere Stockwerk. Und die Kündigung bezieht sich auf den kompletten Vertrag.
Einer Kündigung kann man nicht "widersprechen". Eine Kündigung wird wirksam mit Zugang, sofern es überhaupt rechtlich möglich ist, eine Kündigung auszusprechen. Das ist hier der Fall. Der Versicherer darf kündigen, im Schadenfall oder zum Ablauf, und dann ist der Vertrag beendet.
Die Gebäudeeigentümer haben´s natürlich jetzt etwas schwerer, einen neuen Versicherer zu finden (Verträge, die der Vorversicherer gekündigt hat, nimmt man nicht allzugerne). Aber in Fällen wie diesem sollte es dennoch machbar sein; es war ja keine Kündigung wegen Schadenhäufigkeit. Ein Versicherungsmakler könnte hier möglicherweise weiterhelfen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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