Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Leopardie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Himmelpforten
|
Verfasst am: 08.04.06, 16:19 Titel: Halbwaisenrente für Fernstudium |
|
|
Hallo,
zuesrt kurz zu mir: ich bin 23J und habe meine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker im Jan 2003 abgeschlossen und bin seitdem in diesem Beruf tätig.
Durch Spätfolgen von einem Unfall im Jahre 1997 ist es nun mittelfristig erforderlich, dass ich meine Arbeit im Büro verrichten kann. Ich habe nun einen Lehrgang über ein Fernstudium mit Abschluss zum Dipl. Kaufmann (vorher Bachelor of Arts).
Da ich vergangenen Sommer im Besitz einer Immobilie mit Mieteinnahme (dagegen steht ein Darhlehen, da ich das Haus nicht geerbt habe) bin, weiß ich nicht ob mir Meisterbafög gewährt wird.
Meinen Arbeitgeber und die BG habe ich bisher auch noch nicht angesprochen.
Ich konnte jedoch keine Informationen finden, ob ich in diesem Falle Anspruch auf Halbwaisenrente habe. Wenn ja, wie wird die Höhe Berechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Leo |
|
Nach oben |
|
|
MUNGA FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
|
Verfasst am: 08.04.06, 17:13 Titel: Halbwaisenrente bei Fernstudium |
|
|
Lehrgang oder Studium ?
Ein Lehrgang wird kaum einen Waisenrentenanspruch auslösen. Bevor man sich Gedanken über eine etwaige Einkommensanrechnung macht, sollte meines Erachtens erst einmal der Grundrentenanspruch geprüft werden. |
|
Nach oben |
|
|
Leopardie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Himmelpforten
|
Verfasst am: 08.04.06, 17:34 Titel: |
|
|
Hi,
es ist ein staatl. anerkanntes Fernstudium. Da ich voll berufstätig bin, habe ich oh. Weiterbildung wohl kaum ANspruch auf Halbwaisenrente.
Gruß
Leo |
|
Nach oben |
|
|
MUNGA FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
|
Verfasst am: 08.04.06, 18:20 Titel: Halbwaisenrente bei Fernstudium |
|
|
"Da ich voll berufstätig bin, habe ich wohl kaum ANspruch auf Halbwaisenrente"
So sehe ich das auch - nur eigentlich verstehe ich die Frage jetzt nicht mehr ganz.... |
|
Nach oben |
|
|
Leopardie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Himmelpforten
|
Verfasst am: 08.04.06, 18:34 Titel: |
|
|
Ich möchte das fernstudium absolvieren.
Meine Frage ist nun, ob ich zur Deckung der Studiengebühren u.a. Halbwaisenrente in Anspruch nehmen kann, da ich aus eigener Tasche die Kosten nicht tragen kann.
MfG
Leo |
|
Nach oben |
|
|
MUNGA FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
|
Verfasst am: 09.04.06, 12:16 Titel: Halbwaisenrente für Fernstudium |
|
|
Was soll denn die Waisenrente dem Grunde nach bewirken?
Neben dem vollen Gehalt noch einen abgeleiteten Rentenanspruch aus der Versicherung der Eltern?
Meines Erachtens ist die Frage doch schon selber beantwortet worden. |
|
Nach oben |
|
|
Leopardie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Himmelpforten
|
Verfasst am: 09.04.06, 12:32 Titel: |
|
|
Ganz einfach!
Finanzielle Unterstützung für die Studiengebühren!!! |
|
Nach oben |
|
|
MUNGA FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
|
Verfasst am: 09.04.06, 18:47 Titel: Halbwaisenrente für Fernstudium |
|
|
Also zahlt die gesetzliche Rentenversicherung dann in Zukunft erst einmal an alle Waisenrenten, damit die Studiengebühren nicht den Studenten/-innen zur Last fallen.
In 5 - 10 Jahren dürfte die gRV dann ganz pleite sein. Also nochmals, wenn das Studium überhaupt nicht im Vordergrund stehen kann, weil man vollschichtig einer Hauptbeschäftigung nachgeht, warum soll dann Waisenrente gezahlt werden. Ein Anspruch besteht doch nach dem 18. Lebensjahr nur dann, wenn Schul- oder Berufsausbildung vorliegt. Diese Aussage würde ich allerdings bei der gewählten Form mit einem Vollzeitjob nicht bejahen.
Aber - eine allgemeine/pauschale Auskunft kann nicht die individuelle kostenlose Beratung der Sozialversicherungsträger ersetzen. Letztlich muss man bei einer entsprechenden Antragstellung nun alle Angaben machen, die für den Leistungsanspruch erforderlich sind. Daraus können dann ganz andere Fakten resultieren. |
|
Nach oben |
|
|
|