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robbel Gast
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Verfasst am: 19.09.04, 11:41 Titel: Gemeinsame Schulden |
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Habe mit meiner Ex-Frau vor unserer scheidung eine Immobilie gekauft.
Bei der scheidung hatt meine Ex-frau angegeben sie könne sich an der rückzahlung nicht beteiligen da sie eine umschulung macht und nicht genügend geld zur verfügung hat.
darauf hin habe ich für die immobilie allein die schulden gezahlt.
nun wollte ich die immobilie veräußern weil ich nicht mehr in der lage bin die schulden zuzahlen.da sie mit eigentümerin ist brauche ich ihre zustimmung zum verkauf.
diese zustimmung gibt sie aber nicht,warum auch immer.
im zuge meiner nachforschungen stellte sich auch noch herraus das sie keine umschulung macht sondern auch noch voll arbeiten geht und mehr geld verdient als ich.
nun möcht ich wissen wie ich weiter vorgehen kann.kann mir jemand helfen.danke |
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Heinz-Peter Nobert FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 1197 Wohnort: Saarlouis
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Verfasst am: 20.09.04, 06:34 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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Hallo,
ich gehe davon aus, daß Sie im gesetzlichen Güterstand leben (Zugewinngemeinschaft) und außerdem die Darlehensverträge gemeinsam abgeschlossen haben.
Mit der Trennung sind beide Eheleute gemeinsam verpflichtet, für die Darlehensraten aufzukommen, im Verhältnis zueinander grundsätzlich zur Hälfte, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zu regeln ist außerdem, wer im Haus wohnen darf und ob und welche Nutzungsentschädigung hierfür gezahlt wird.
Wenn das Haus verkauft werden soll, wird natürlich die Zustimmung beider Eigentümer benötigt.
Einigen sich die Eheleute nicht, kann das Haus nach der Scheidung im Wege der sog. Teilungsversteigerung versteigert werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert |
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Gast
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Verfasst am: 20.09.04, 21:27 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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Danke für diese Antwort Es gibt nur einen Zettel wo drauf steht das ich das Haus irgend wann bekommen soll,habe ich mich damit verpflichte die raten fürs haus allein zuzahlen. |
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Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 239 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 21.09.04, 17:15 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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Unabhängig von den eherechtlichen Regelungen können Sie möglicherweise das Recht auf einen vorgezogenen Gesamtschuldnerausgleich seit der Trennung geltend machen. Während des Zusammenlebens entsprach es der gesamtschuldnerischen Vereinbarung , dass Sie allein die Raten tilgen, obwohl Ihre Frau zu 1/2 Miteigentüer ist. Diese Vereinbarung fällt mit der Trennung weg, so dass Sie von Ihrer Frau die Anteile, die Sie über Ihren Halbanteil hinaus an Zinsen und Tilgung gezahlt haben, zurück verlangen
Diesen Anspruch sollten Sie zunächst einmal geltend machen. Wenn dieser Anspruch tituliert ist, können Sie in den Halbanteil Ihrer Frau eine Sicherungshypothek eintragen lassen.
Anschließend wird - nach Rechtskraft der Scheidung - die Teilungsversteigeung betrieben. Das geht auch gegen den Willen Ihrer Frau, aber wegen § 1365 BGB in der Regel erst ab Rechtskraft der Scheidung.
Gruß Hans |
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roy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.09.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.09.04, 21:32 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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was passiert bei einer teilungsversteigerung?
bin von meiner frau seit einem jahr geschieden.wir hatten bis April diesen Jahres Mieter im Haus .Durch die mieteinnahmen hatt sich das Haus allein getragen.
Nun steht das Haus leer und ich kann die Raten nicht allein zahlen.Wollte das Haus verkaufen aber meine Ex gibt nicht die Zustimmung,weil sie meint ich wolle sie beim verkauf betrügen.Hatte mit einem Makler gesprochen und der meint das Haus bekommen wir schlecht verkauft.Das Haus steht in den neuen Bundesländern,und der Markt ist um 45% eingebrochen.nun verlangt Sie ich solle ein gutachten machen lassen um zusehen was das Haus wert ist.Seit der Zeit bezahle ich die Raten für das Haus allein.kann ich die hälfte von Ihr zurück verlangen? |
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Gast
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Verfasst am: 21.09.04, 22:57 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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sag ihr einfach bei ner Teilversteigerung gibts erst recht nix.
Da kracht der Wert manchmal auf 20% und weniger ein. |
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Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 239 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.09.04, 08:37 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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Hallo Roy,
zu den Raten:
Wenn Sie Miteigentümerin ist, kannst Du die Hälfte der Raten zurückverlangen, die Du seit April gezahlt hast.
Im Fall einer Teilungsversteigerung wird ein vom Gericht bestellter Gutachter den Verkehrswert ermitteln. Da das Grundstück noch belastet ist, wird im ersten Termin der Zuschlag nicht unter der vollständigen Deckung der Belastung erteilt werden. Erst in den späteren Versteigerungsterminen wird dann ohne geringstes Gebot versteigert.
Gruß Hans |
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roy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.09.2004 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.09.04, 12:09 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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Danke Hans für deine Antworten,Ich weiss bald nicht mehr was ich noch machen soll mein Anwalt meint immer wir schreiben mal wieder der Gegenseite und warten ab was dann passiert.Nur so geht ein Monat nach dem anderen ins Land und ich weiss nicht mehr wo ich die Kohle für alles hernehmen soll.Sollte vielleicht den Anwalt wechseln.
Also danke nochmal.
Mit freundlichen Grüßen
Roy |
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Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 239 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.09.04, 15:00 Titel: Re: Gemeinsame Schulden |
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Hallo Roy,
etwas mehr Druck machen sollte der Anwalt schon. Man könnte ihr doch eine Frist von 14 tagen setzen, um zu zahlen. Wenn Sie nicht zahlt wird ein Mahnbescheid beantragt. Dann kommt die Sache ins Rollen.
Gruß Hans |
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