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.eu Domain

 
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lh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 14:15    Titel: .eu Domain Antworten mit Zitat

Aahner hat bei der Landrush-Phase eine drei Buchstaben Domain registriet bekommen.
Nun wird A per Mails ( 3 )aufgefordert, diese an die jeweilige Firma 1 bundesdeutsche, eine britische, eine slow???sche unverzüglich herauszugeben.
Die bundesdeutsche droht mit finanziellen Sanktionen, wenn nicht.
Kann A einreden, dass sich die Firmen bereits schon während dem Sonnenaufgang um eine Registrierung bemühen hätten können???
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ForogjVilag
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Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der Frage schließe ich mich gerne an.
Wenn eine große Internetfirma Namens X ein Patent und die Mark an den Begriff YZ hat, hat sie dann Ansprüche an eine Domain Your-YZ.eu, auch wenn massenhaft solcher Dienste laufen und die Domain nicht nur aus der geschützten Marke besteht, sowie die Domain in der Landrushphase registriert wurde und das Imperium somit die Zeit der Sunrisephasen vergolten lies?

Kann man den Domaininhaber allgemein etwas "anhängen"?
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

etwas grundsätzliches:
Wenn jemand, der nachweislich keine Berechtigung an der Domain YZ.eu hat diese in der Landrushphase registriert und dann ein Unternehmen kommt welches Rechte an dieser Buchstabenkombination geltend machen kann, ist es völlig egal ob dieses Unternehmen nun die Sunrise-Period genutzt hat oder nicht.
Schließlich hätten wir dann ein Verhältnis "Berechtigter - Nichtberechtigter".
Anders sieht es natürlich im Verhältnis "Berechtigter - Berechtigter" aus. Hier hätte YZ die Sunrise-Period besser nutzen sollen.

Zur Frage was mit Your-YZ.eu passieren kann:
Ich denke es kommt darauf an, was die Domain beinhaltet. Stichwort: Verwechslungsgefahr.
Bsp: Angenommen YZ ist ein Mp3-Player und Firma X hat das alleinige Recht diesen unter dem Namen YZ zu vertreiben.
Wenn nun User A unter der Domain your-yz.eu eine Fansite zum Player YZ einrichtet dürfte der Unterlassungsanspruch vielleicht ins Leere gehen.
Vertreibt der User A aber unter your-yz.eu einen eigenen Mp3-player dürfte es für A schlechter aussehen
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ForogjVilag
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Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn die Fanseite ein Dienst ist, der mit der YZ-Technologie arbeitet/verwendet, was legal ist bzw. im Internet ausreichend getätigt wird...?

Vielen Dank erstmal für die Hilfe!
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vorregistrierung für Markeninhaber
Öffentliche Einrichtungen und Markeninhaber konnten die begehrten .eu Domains bereits seit Dezember 2005, Firmen seit Anfang Februar 2006 reservieren. Über 330.000 Domains wurden laut Angaben von EURid seitdem angemeldet.
Auch für die ganz nervösen Domainbesteller bietet die EURid einen nützlichen Service - der aktuelle Status jeder Domain kann eingesehen werden, welcher - sehr nutzerfreundlich - alle 15 min aktualisiert wird.


quelle:. www.g**lli.com


eine genaue "tabelle" findet man hier:.
http://www.eurid.eu/de/general/sunrise-land-rush


ich denke also wenn jemand wirklich intresse an einer .eu domain gehabt hätte hätte er sie auch früher registrieren können. außerdem würde ich erstmal prüfen ob die "fordernden" wirklich dazu berechtigt sind. eventuell langt es ja mal zu fordern sich in der üblichen schriftform (brief) an dich zu wenden. denn es kommt hier hier eher so vor als wollten dich leute dazu bewegen einfach nur die .eu domain freizugeben damit sie sie sich registrieren können.
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lh
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Aahner hat mittlerweile weitere 7 Mails erhalten.
5 in einer Ihm nicht verständlichen Sprache, die Herkunft läßt sich nur aus den dot?? - Endungen erahnen.
1 - natürlich - deutsche droht mit rechtlichen Konsequenzen wenn die Domain nicht unverzüglich an diese Firma / Person rausgegeben wird.
Aus der anderen - auf englisch - kann A entnehmen, dass man ihm " a (very) good offer " machen will.
Merkwürdig ist nur, dass alle die xyz.eu für sich beanspruchen. Für die gleichfalls registrierte x-y-z.eu Domain interessiert sich bis jetzt keiner.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

lh hat folgendes geschrieben::
Aahner hat mittlerweile weitere 7 Mails erhalten.
5 in einer Ihm nicht verständlichen Sprache, die Herkunft läßt sich nur aus den dot?? - Endungen erahnen.
1 - natürlich - deutsche droht mit rechtlichen Konsequenzen wenn die Domain nicht unverzüglich an diese Firma / Person rausgegeben wird.
Aus der anderen - auf englisch - kann A entnehmen, dass man ihm " a (very) good offer " machen will.
Merkwürdig ist nur, dass alle die xyz.eu für sich beanspruchen. Für die gleichfalls registrierte x-y-z.eu Domain interessiert sich bis jetzt keiner.


den ersten 5 würde ich erstmal auf englisch schreiben das sie falls sie was wollen in englisch od. deutsch schreiben sollen, falls sie das tun, würde ich sie auffordern (falls es so aussieht das sie berechtigt sind) den postweg zu gehen (somit könntest du nicht firmen b.z.w nicht staatliche "intressenten" schonmal aussieben b.z.w eher nachprüfen wer da eventuell flunkert u. wer nicht.
dem "deutschen mail verfasser" würde ich schreiben das er dir einen brief schreiben soll da man im WorldWideWeb sehr viel schreiben kann u. du jetzt nochnichtmal nachprüfen könntest ob sie überhaupt berechtigt sind.
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