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Verfasst am: 23.11.04, 16:36 Titel: Garantie bei Wohnungskauf
Ich habe im Sommer diesen Jahres eine Eigentumswohnung gekauft - unter Ausschluss der Haftung wegen Sachmangels aber mit der Garantie, dass dem Verkäufer versteckte Mängel unbekannt sind, wie es im Kaufvertrag heißt. Zu Beginn der Heizperiode stellte sich heraus, dass drei der acht Heizkörper defekt waren. Sie mussten teuer ausgetauscht werden. Kann ich vom Verkäufer verlangen die Kosten zu übernehmen? Vermutlich wusste er von den defekten Heizkörpern, was ich aber nicht beweisen kann. Er hatte die Wohnung vermietet.
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