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Anwalt macht offensichtlichen Fehler, was nun?

 
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PeterundCo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 02:44    Titel: Anwalt macht offensichtlichen Fehler, was nun? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Anwalt wird vom Mandanten mehrfach auf einen bestimmten Sachverhalt hingewiesen. Der Anwalt sagt, das ginge so nicht und verfolgt eine andere Strategie. Vor Gericht schließlich bekommt der Klient deshalb nicht Recht, weil der Anwalt das nicht beherzigte was dieser sagte.

1. Müssen die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlt werden?

2. Kann der Klient Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen?

3. Wie geht der Klient am besten vor? Der Anwalt schreibt eine rechnung mit einer bestimmten Zahlungsfrist. Der Klient will aus den oben genannten Gründen nicht zahlen. Wie reagiert er? Welche Erfolgschancen hat er?

Peter
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

"Vor Gericht schließlich bekommt der Klient deshalb nicht Recht, weil der Anwalt das nicht beherzigte was dieser sagte"

Ist DAS sicher??
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specht1989
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 93
Wohnort: schönste Stadt in der Welt, 50°44' N 7°06' E

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:47    Titel: Re: Anwalt macht offensichtlichen Fehler, was nun? Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::

1. Müssen die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlt werden?

2. Kann der Klient Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen?

3. Wie geht der Klient am besten vor? Der Anwalt schreibt eine rechnung mit einer bestimmten Zahlungsfrist. Der Klient will aus den oben genannten Gründen nicht zahlen. Wie reagiert er? Welche Erfolgschancen hat er?


zu 1. ja
zu 2. ja
zu 3. Dies kann am besten ein Rechtsanwalt erklären. Die Erfolgsausichten sind wie immer, auf See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand. Winken

mfg
specht
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:47    Titel: Re: Anwalt macht offensichtlichen Fehler, was nun? Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::

1. Müssen die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlt werden?


Grundsätzlich ja. "Putzfrauenargument." Wenn die Putzfrau nicht genau so putzt, wie man es gern möchste, heißt das noch lange nicht, dass sie deshalb nicht zu bezahlten ist. Man kann sie natürlich als Reaktion kündigen. Bei kompletter Leistungsverweigerung entfälllt der Vergütungsanspruch.

PeterundCo hat folgendes geschrieben::

2. Kann der Klient Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen?


Wenn durch das rechtswidrig schuldhafte Verhalten des Anwaltes ein Schaden entstanden ist.
PeterundCo hat folgendes geschrieben::

3. Wie geht der Klient am besten vor? Der Anwalt schreibt eine rechnung mit einer bestimmten Zahlungsfrist. Der Klient will aus den oben genannten Gründen nicht zahlen. Wie reagiert er? Welche Erfolgschancen hat er?

Er nimmt sich einen anderen Anwalt. Die Erfolgschancen hängen von den Tatsachen ab, die hier keiner kennt.

In der Praxis ist es übrigens extrem selten, dass ein Anwalt den klaren Wunsch seines Mandanten ablehtn, wenn dieser nicht wirklich völliger Blödsinn ist. Weitaus häufiger sind Mandanten, die nach einem verlorenen Rechtsstreit und trotz klarer Aufklärung über alle Risiken und die Rechtslage plötzlich Gründe erfinden, warum man nicht zahlen will.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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PeterundCo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

das war eindeutig. Der Mandant weist den Anwalt mehrfacgh darauf hin, ob es nicht diese Möglichkeit gibt, der Anwalt sagt nein. Zu spät fällt es ihm ein, dass es doch so geht, da war aber das andere schon durch.

Noch grundsätzlich: Muss man sofot den Schadensanspruch geltend machen bzw, wie lange hat man Zeit dazu?

Peter
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Jedoch sollte man grundsätzlich Ansprüche schnell verfolgen, solange die Ereignisse noch frisch in Erinnerung sind und etwaige Zeugen noch etwas beitragen können.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::
Der Mandant weist den Anwalt mehrfacgh darauf hin, ob es nicht diese Möglichkeit gibt, der Anwalt sagt nein. Zu spät fällt es ihm ein, dass es doch so geht, da war aber das andere schon durch.


Auch in der Konstellation nicht vergessen: man müßte nachweisen, daß man bei Verfolgung der anderen Strategie obsiegt hätte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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