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folgender Sachverhalt A konnte durch einen unverschuldeten Unfall seine Ausbildung nicht abschließen und musste unfallbedingt eine andere beginnen.
Es ergeben sich aber erhebliche Verdiensteinbußen durch die neue Tätigkeit gegenüber der bisherigen.
Wie kann man nun den bis ins Rentenalter ermittelten zukünftigen Erwerbsschaden/Verdienstausfall herunterrechnen, um zu wissen was bzw. wieviel man jetzt also unter Berücksichtigung der Vorfälligkeit aktuell als Einmalsumme (Kapitalabfindung) für den bis ins Rentenalter hochgerechneten künftigen Verdienstausfall verlangen kann.
aber sicher gibts dass, wenn Person X durch nen Unfall erheblich weniger Geld verdient wie ohne, also umschulen muss oder aufgrund der Schädigungen seine Arbeit ganz verliert, steht der Person der entgangene Schaden(Verdienstausfall,Erwerbsschaden etc.) zu. Darf nur nicht besser gestellt sein wie ohne Unfall.
2Methoden Gillardon und Hoffmannsche Formel, nur kenne ich diese leider nicht näher.
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