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Berechnung künftiger Erwerbsschaden/Verdienstausfall

 
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Keyle
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 13:28    Titel: Berechnung künftiger Erwerbsschaden/Verdienstausfall Antworten mit Zitat

Hi,

folgender Sachverhalt A konnte durch einen unverschuldeten Unfall seine Ausbildung nicht abschließen und musste unfallbedingt eine andere beginnen.
Es ergeben sich aber erhebliche Verdiensteinbußen durch die neue Tätigkeit gegenüber der bisherigen.

Wie kann man nun den bis ins Rentenalter ermittelten zukünftigen Erwerbsschaden/Verdienstausfall herunterrechnen, um zu wissen was bzw. wieviel man jetzt also unter Berücksichtigung der Vorfälligkeit aktuell als Einmalsumme (Kapitalabfindung) für den bis ins Rentenalter hochgerechneten künftigen Verdienstausfall verlangen kann.

MfG
Keyle
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind nicht in Amerika. Klagen für vergangene Verdienste gibt es nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wir sind nicht in Amerika. Klagen für vergangene Verdienste gibt es nicht.


vergangene?!?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

aber sicher gibts dass, wenn Person X durch nen Unfall erheblich weniger Geld verdient wie ohne, also umschulen muss oder aufgrund der Schädigungen seine Arbeit ganz verliert, steht der Person der entgangene Schaden(Verdienstausfall,Erwerbsschaden etc.) zu. Darf nur nicht besser gestellt sein wie ohne Unfall.

2Methoden Gillardon und Hoffmannsche Formel, nur kenne ich diese leider nicht näher.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

jaja, wenn jemand schon einen konkreten beruf erlernt hat!

wenn aber jemand noch gar keine ausbildung hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.11.04, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn derjenige bereits in ausbildung war u. z.B. übernommen worden wäre ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.11.04, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

völlig egal. Der jetzige Zeitpunkt zählt und nicht was hätte sein können oder sein wird.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.11.04, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wir sind nicht in Amerika. Klagen für vergangene Verdienste gibt es nicht.


Allgemein gesprochen: Nette These, nur behauptet § 253 BGB dem genauen Wortlaut nach das Gegenteil. Geschockt
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