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Kunde A will seinen Internetzugang bei Firma B kündigen,
er nutzt ein Onlineformular der Firma B und sendet am nächsten Tag
noch ein Fax an B um die Kündigung zu bestätigen.
Nach 5 Monaten bemerkt A das B noch monatlich Geld von seinem Konto per
Lastschriftverfahren abbucht.
A ruft B an um den Fall zu klären, B bestätigt das A das Onlineformular genutzt hat
ABER das A keine schriftliche Bestätigung geschickt habe.
A hat aber eine Versandbestätigung seines Faxgerätes. Jedoch nur in elektronischer Form (email) da das Fax per "Elektronik Fax" verschickt wurde.
Eine Kündigungsbestätigung hat A nicht erhalten, kann sich aber aufgrund eines Umzuges auch nicht genau daran erinnern, bzw kann diese auch verloren gegangen sein.
Der Telefonanschluss für den A den Internetzugang gebucht hatte wurde von Firma C zu dem gleichen Datum gekündigt wie auch Firma B kündigen sollte.
Firma B fordert nun eine erneute Kündigung von A und weigert sich auch die Kosten zurückzuerstatten. Der Internetzugang wurde nachweislich nicht genutzt.
Wie sind die Chancen für A das ggf gerichtlich zurückerstattet zu bekommen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.04.06, 21:10 Titel:
A müßte den Zugang beweisen. Ob das Ausgangsprotokoll eines PC-Faxes genügt, weiß ich nicht (kann man das so leicht fälschen wie Email?). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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grundsätzlich wird für eine kündigung auch immer die unterschrift des kunden verlangt...daher werden meistens nur kündigungen per fax oder brief anerkannt. in einer email tut man sich mit einer unterschrift etwas schwer...
ein faxjournal ist kein wirklicher beweis. es ist sehr leicht am fax oder am pc am datum zu manipulieren... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ein faxjournal ist kein wirklicher beweis. es ist sehr leicht am fax oder am pc am datum zu manipulieren...
Ja, das stimmt. Aber die Einzelverbindungsübersicht zu manipulieren dürfte nicht so leicht sein! _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.04.06, 09:33 Titel:
Stefan8209 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich an die Support E-Mail Adresse eine Kündigung schreibe, ist diese auch wirksam, oder wirklich nur per Fax / Brief wie in den AGB´s ?
Was nützt die grundsätzliche Wirksamkeit, wenn man den Zugang der Email im Streitfall niemals beweisen kann? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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