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Wir haben ein großes Einfamilienhaus gekauft und wollen dort gemeinsam mit meinem Schwager und dessen Familie einziehen. Wird dann aus dem Einfamilienhaus ein
Zweifamilienhaus? Müssen wir das dem Bauamt mitteilen?
Wir wollen ein paar nichttragende Trockenbauwände verändern. Brauchen wir dazu eine Baugenehmigung?
Dank schon mal für die Antworten!
Nach der LBO Baden-Württemberg wäre die Nutzung eines Einfamilienhauses als Zweifamilienhaus nicht genehmigungspflichtig, da sich die Nutzung "Wohnen" nicht ändert. Ebenfalls nicht genehmigungspflichtig wäre der Abbruch/Neubau von Wänden im Inneren des Wohnhauses.
Erkundigen Sie sich doch am besten bei der zust. Baurechtsbehörde
Die Bezeichnung Ein - und Zweifamilienhaus bezieht sich nicht auf die einzuziehenden Familien.
Es müssen zwei völlig getrennte Wohnungen vorhanden sein, und jede muss mit einer eigenen Eingangstür versehen sein.
Wenn Sie dies jetzt schaffen wollen, müssen Sie dies beim Bauamt beantragen. Bauliche Maßnahmen von Trennwänden könnten moglich sein. Treppen flur ist Fluchtweg usw..
Für nichttragende Trockenbauwände benötigen Sie keine Baugenehmigung
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