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zu niedriger Sturz / statt Böschung Winkelwände

 
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Emma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 16:36    Titel: zu niedriger Sturz / statt Böschung Winkelwände Antworten mit Zitat

Hallo!

Problem1- Sturz zu niedrig:
Anfang des Jahres 2004 bin ich in meine Doppelhaushälfte eingezogen. Jetzt wollte ich endlich die Fenster der beiden Kinderzimmmer im Dachgeschoß (Giebelseite) mit Gardinen und Rollos bestücken. Nun viel auf das der Sturz nur ganze 8cm beträgt. In der Bauzeichnung rechnet man 100cm vom Rohbauboden, also ohne Estrich, bis Fenster. Nun sind es aber im fertigen Zustand 100cm. Und diese 10cm fehlen mir nun oben im Sturz. Muß ich diesen Fusch hinnehmen, da eine Nachbesserung nicht mehr möglich ist?

Problem 2 statt Böschung Winkelwände!

Unser Haus liegt höher als das Nachbarhaus. In allen Bauzeichnungen ist immer eine Böschung eingezeichnet. Nun wurde aber eine Winkelstützwand eingesetzt (sonst hätte man die Hausanschlüsse nicht machen können). Das Ordnungsamt fordert nun ein Zaun bzw eine Brüstung als Fallschutz. Wir wollen nun das die Baufirma dies bezahlt.
Baufirma meint dass wir froh sein sollen das die die Stüzwand bezahlt haben, ist aber wie ich schon gelesen habe nie unsere Aufgabe gewesen, sondern die der Nachbarn!


Habe ich bei beiden eine Chance? Und wenn ja wie setze ich dies dann durch?


Im voraus herzlichen Dank!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.04, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Problem1- Sturz zu niedrig:

1. Wahrscheinlich nicht. Diesen Mangel hättest du bei Bauabnahme bemängeln müssen. Denn es ist ja kein Versteckter Mangel. Er ist, wenn auch nicht leicht, Sichtbar und nicht z.B. unter Putz versteckt.
2. Bist du sicher das 1,00 Meter Rohboden im Plan stand. In der Regel sind diese Masse in den Zeichnungen immer vom Fertigfußboden angegeben. Denn der rohboden kann schief sein. deshalb wird immer ein Punkt auf der Etage als Fixpunkt, in der Regel 1,00 Meter Fertigfußboden, angegeben und von da gemessen.

Zitat:
Problem 2 statt Böschung Winkelwände!

1 Hättest du auch direkt Bemängel müssen. Kommt aber im Einzelfall darauf an. Hat dein Nachbar Tiefer gebaut, oder habt ihr Höher gebaut. Welche Technischen Gründe lagen genau vor.

Ein Zaun an der Grenze ist immer von beiden Nachbarn gemeinsam zu bauen, und beide Tragen die Kosten zur Hälfte.
Eine Brüstung müßtes du Bezahlen, denn die Gefahr des Absturzes besteht von deinem Grundstück, nicht vom Nachbarn aus. Deshalb hast du eine Verkehrssicherungspflicht.

Indako
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.11.04, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Zaun an der Grenze ist immer von beiden Nachbarn gemeinsam zu bauen, und beide Tragen die Kosten zur Hälfte.
Diese Aussage ist nicht richtig. Für die Einfriedung sind die Regels im Nachbarscaftsrecht.
Wer eine Gefahr herstellt hat auch für die Gefahrenbeseitigung zu sorgen
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