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einspruch gegen brief von unfallversicherung?!

 
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jerry006
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 18:12    Titel: einspruch gegen brief von unfallversicherung?! Antworten mit Zitat

hallo!

besteht die möglichkeit gegen einen brief der unfallversicherung einspruch einzulegen?

wenn ja, wie lange hat man dazu zeit?
wenn ja, wie lange hat man dazu zeit, wenn im brief keine rechtsbehelfbelehrung o. ä. steht?

gebt mir bitte zu diesem thema ein paar infos.

vielen dank dafür im voraus.

gruß
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Gastx
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BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:06    Titel: Re: einspruch gegen brief von unfallversicherung?! Antworten mit Zitat

jerry006 hat folgendes geschrieben::
hallo!

besteht die möglichkeit gegen einen brief der unfallversicherung einspruch einzulegen?

wenn ja, wie lange hat man dazu zeit?
wenn ja, wie lange hat man dazu zeit, wenn im brief keine rechtsbehelfbelehrung o. ä. steht?



Falls die gesetzliche Unfallversicherung gemeint ist (z.B. Berufsgenossenschaft, Landesunfallkasse, Gemeindeunfallversicherungsverband): gegen einen normalen Brief nicht, aber gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) kann man Widerspruch einlegen. Das sind Mitteilungen, die eine Entscheidung enthalten, z.B. die Ablehnung einer Leistung oder die Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Die Frist liegt bei 1 Monat ab Erhalt, wenn die Belehrung dazu fehlt 1 Jahr ab Erhalt. Das Fehlen der Belehrung deutet aber darauf hin, daß es eher kein Verwaltungsakt ist.
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jerry006
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 13:13    Titel: Re: einspruch gegen brief von unfallversicherung?! Antworten mit Zitat

ich meinte die private unfallversicherung.

sorry, hab ich vergessen zu erwähnen.
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Gastx
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BeitragVerfasst am: 22.09.04, 15:19    Titel: Re: einspruch gegen brief von unfallversicherung?! Antworten mit Zitat

jerry006 hat folgendes geschrieben::
ich meinte die private unfallversicherung.

sorry, hab ich vergessen zu erwähnen.


Privatunternehmen können keine Bescheide erlassen, also kann das auch nicht rechtskräftig werden. Einen Widerspruch gibt es nicht. Der Brief ist vermutlich nur eine Meinungsäußerung der Versicherungsgesellschaft.

Wenn die Versicherung etwas nicht zahlen will, bleibt dann nur die Klage vor dem Zivilgericht. Natürlich kann man vorher versuchen mit einer höheren Stelle im Unternehmen zu verhandeln, aber aufpassen daß keine Termin verstreichen.
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jerry006
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 16:11    Titel: Re: einspruch gegen brief von unfallversicherung?! Antworten mit Zitat

welche termine gelten denn so in der regel für welche briefe?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 05:57    Titel: Re: einspruch gegen brief von unfallversicherung?! Antworten mit Zitat

Hier die aktuellen Fristen für Einsprüche gegen Postsendungen:
Weihnachtskarten: bis zum 31.12.
Osterkarten: bis zum 30.04.
Geburtstagskarten: 14 Tage ab Erhalt
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