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Katze auf dem Dach

 
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gabriele25
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 14:18    Titel: Katze auf dem Dach Antworten mit Zitat

Suche dringend ein Urteil, welches bestätigt, dass meine Katze weiterhin auf dem Dach sitzen darf. Wohnen in einem 6-Familiehaus, alles Eigentümer und einer will das jetzt verbieten Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.04.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Alle Urteile sind einzelfallbezogen und in den wenigsten Fällen übertragbar, mithin wird ein Urteil, wonach Ihre Katze weiter dort sitzen darf wird erst noch zu fällen sein, im Zweifel nach einer Klage durch Sie oder den bösen Mitleber...
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Tani0815
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Begründung will er die Katze auf dem Dach verbieten? Kann die Katze nur von z.B. Ihrer Wohnung aus aufs Dach oder könnte jede Katze dorthin gelangen?

Der hat bestimmt Angst vor der Vogelgrippe und sicher keine schönen Ostern Winken So ganz ohne Eier.....
_________________
- Nur meine Meinung!
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 15:21    Titel: Re: Katze auf dem Dach Antworten mit Zitat

gabriele25 hat folgendes geschrieben::
Suche dringend ein Urteil, welches bestätigt, dass meine Katze weiterhin auf dem Dach sitzen darf. Wohnen in einem 6-Familiehaus, alles Eigentümer und einer will das jetzt verbieten Mit den Augen rollen



Ich denke mal der andere Eigentümer wohnt auch im Dachgeschoss, oder?

Vielleicht will er nur nicht, dass die Katze in seine Wohnung kommt,
wenn er das (Dach-)Fenster aufmacht...

Manche Menschen mögen das eben nicht, das müsste eben respektiert werden...
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Balou1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 526
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich denke mal der andere Eigentümer wohnt auch im Dachgeschoss, oder?

Vielleicht will er nur nicht, dass die Katze in seine Wohnung kommt,
wenn er das (Dach-)Fenster aufmacht...

Manche Menschen mögen das eben nicht, das müsste eben respektiert werden...

Das sind doch alles nur Spekulationen... Cool
Vielleicht sollten wir warten, was der Fragesteller dazu sagt.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 17:22    Titel: Re: Katze auf dem Dach Antworten mit Zitat

gabriele25 hat folgendes geschrieben::
Suche dringend ein Urteil, welches bestätigt, dass meine Katze weiterhin auf dem Dach sitzen darf. Wohnen in einem 6-Familiehaus, alles Eigentümer und einer will das jetzt verbieten Mit den Augen rollen


Alles Eigentümer? Dann stellt sich die Frage, ob die Nutzung des Daches eine bestimmungsgemäße Nutzung des Gemeinschaftseigentum ist. Dies wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein.
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Balou1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 526
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Demnächst wird wohl dem Vogel von einem Amtsgericht verboten werden auf dem Dach zu landen und zu sch...! *lol*
Ich weiss nicht, warum sich jemand über eine Katze auf dem Dach aufregt, diese stört im Normalfall niemanden ausser die Vögel.
*kopfschüttel*
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Kane
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Katzen und Hunde bekommen soweit ich weiß einen gewissen radius um das Haus zugesprochen , in dem sie sich frei bewegen dürfen....


Das Dach gehört denke ich mal dazu, seine Wohung nicht...
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schlage vor, Sie schenken dem Nachbarn folgende CD:

Memories from Cats
"Midnight, not a sound from the pavement
Has the moon lost her memory?
She is smiling alone
In the lamplight the withered leaves collect at my feet
And the wind begins to moan
Memory, all alone in the moonlight
I can smile at the old days
I was beautiful then
I remember the time I knew what happiness was
Let the memory live again
Every street lamp seems to beat
A fatalistic warning
Someone mutters and a streetlamp gutters
And soon it will be morning
Daylight, I must wait for the sunrise
I must think of a new life
And I mustn’t give in
When the dawn comes tonight will be a memory too
And a new day will begin
Burnt out ends of smoky days
The stale cold smell of morning
The streetlamp dies, another night is over
Another day is dawning
Touch me, it’s so easy to leave me
All alone with the memory
Of my days in the sun
If you touch me, you’ll understand what happiness is
Look, a new day has begun"
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage hatten wir erst kürzlich schon mal:

Hier noch mal meinen Meinung in Kurzfassung: Über das Dach können Katzen in andere Wohnungen eindringen. Dagegen haben die anderen Eigentümer/ Mieter einen Abwehranspruch, für den sie sich nicht rechtfertgen müssen. Wenn die Threaderöffnerin nicht in Kürze in der Eigentümerversammlung eine Diskussion über die Haustierhaltung in der Wohnung vom Zaun brechen will, sollte Sie die Katze in der Wohnung halten und diese und ggfs. den Balkon katzensicher absichern.

Die Katze aufs Dach zu lassen ist darüber hinaus aus meiner Sicht eine ziemlich verquere Form von Tierliebe, die mit Verantwortungsbewußtsein gegenüber seinem Tier wenig zu tun hat. Ein Sechs Familienhaus ist je nach Größe um die 8 bis 12 m hoch. Rutscht die Katze vom Dach ab, kann sie sich trotz der Fähigkeit auf den Pfoten zu landen, zumindest schwere Kieferverletzungen zuziehen. Auf der Jagd nach einem Vogel kommt auch die trittsicherste Katze mal ins Wanken. Darüber, dass eine Katze vom Dach in einen Entsorgungs- oder Abluftschacht stürzt und da elendig zugrunde gehen könnte, wollen wir gar nicht reden.

Da das Stichwort Vogelgrippe schon gefallen ist: In Beobachtungsgebieten ist eine Katze im Haus zu halten. Dazu zählt ein abgesicherter Balkon. Nicht zur Haltung im Haus zählt das Dach.
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Balou1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 526
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hier noch mal meinen Meinung in Kurzfassung: Über das Dach können Katzen in andere Wohnungen eindringen. Dagegen haben die anderen Eigentümer/ Mieter einen Abwehranspruch, für den sie sich nicht rechtfertgen müssen. Wenn die Threaderöffnerin nicht in Kürze in der Eigentümerversammlung eine Diskussion über die Haustierhaltung in der Wohnung vom Zaun brechen will, sollte Sie die Katze in der Wohnung halten und diese und ggfs. den Balkon katzensicher absichern.


Deine Meinung teile ich nicht. So lange die Katze nicht in fremde Wohnungen eindringt, stört sie niemanden und deswegen hat ein Mieter kann Abwehranspruch oder wie du das nennst. Es gibt genug Urteile, die den Katzen streunen in gewissen Masse erlauben.

Zitat:
Die Katze aufs Dach zu lassen ist darüber hinaus aus meiner Sicht eine ziemlich verquere Form von Tierliebe

Mag sein, dass es gefährlich ist, aber versuche eine Katze die an die Freiheit gewoht ist diese zu verbieten. Reine Wohnungskatzen sind zwar auch zufrieden aber eine artgerechte Haltung setzt die Freiheit immer voraus!! Katzen sind Raub- und Jagdtiere und eine Stoffmaus und ein Kratzbaum kann das niemals ersetzten!

Zitat:
Da das Stichwort Vogelgrippe schon gefallen ist: In Beobachtungsgebieten ist eine Katze im Haus zu halten. Dazu zählt ein abgesicherter Balkon. Nicht zur Haltung im Haus zählt das Dach.


Man kann alles übertreiben, bis jetzt ist nur ein Fall bekannt, wo eine Katze infiziert war. Katzen fangen nur kleine Vögel, die in der regel nicht mit der Vogelgrippe befallen werden.
Da müsstest du Angst haben auf die Strasse zu gehen, hier ist die Gefahr wesentlich grösser, dass dir etwas passiert! Geschockt
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Balou1 hat folgendes geschrieben::

... aber versuche eine Katze die an die Freiheit gewoht ist diese zu verbieten.


Unabhängig von der Bedeutung des Problems und unabhängig vom Ausgang eines möglicherweise streitigen Verfahrens kann ein Tierhalter aus der Tatsache, dass er ein Tier nicht unter Kontrolle halten kann, keinen Duldungsanspruch gegen Dritte ableiten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.04.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nun dann interessiert es mich jetzt aber sehr, wie ich mich in meiner Parterrewohnung bei offenen Terassentüren gegen die rumstreunende Katze wehren kann, die in einem Haus fünf Straßen weiter beheimatet ist.

Und was macht meine Freundin in ihrer Doppelhaushälfte, vor der ein großer Baum steht, wo wiederum sämtliche Katzen der Nachbarschaft durchs Fenster könnten, wenn sie denn wollten........

Warum soll da für ein Dach was anderes gelten Frage frage ich mich da mal ganz ernsthaft!

Gruß M.
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