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Ausgewiesen und gemeldete Vogelschutzgebiete

 
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Stephanvg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:02    Titel: Ausgewiesen und gemeldete Vogelschutzgebiete Antworten mit Zitat

Hallo in die Runde,

kann mir jemand sagen, wo ich rausfinden kann, ob ein gemeldetes Vogelschutzgebiet auch ausgewiesen wrde. Ich nehme an, das die Vogelschutzgebiete, die an die Europäische kommission gemeldet werden nicht unbedingt auch gleich ausgewiesen werden als solche. Hoffe, daß ich das richtige Forum gewählt habe. evtl. käme auch das Umweltrechtsforum in Frage...

Danke für schnelle Antworten.

So long

S. v. Gizycki
_________________
So long,

S. v. Gizycki
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das Thema ist tatsächlich im Umweltrecht besser aufgehoben.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme mal an, Du meinst die Flora-Fauna-Habitate. Meines Wissens nach ist es so, dass Deutschland bisher zu wenig Flora-Fauna-Habitate an die EU gemeldet hat und dies schnellstens nachholen muss, da sonst eine Geldstrafe droht. Ich nehme mal an, dass diese dann auch automatisch ausgewiesen sind, wenn sie gemeldet sind.
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die FFH-Meldungen sind etwas anderes als die Meldungen nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. Vögel sind bei FFH als Kriterium ausgenommen, sie werden quasi gesondert bearbeitet und geschützt (natürlich kann es gebietsweise Übereinstimmung geben).
Ich denke, dass man die sichersten Infos über die Landesumweltministerien bekommt, die Länder müssen/dürfen schließlich die Ausweisungen machen. Niedersachsens Minister hat beispielsweise umfangreiches Kartenwerk auf seiner Homepage und ausgiebige Erläuterungen. Das werden auch andere Länder so oder ähnlich anbieten. Ob auf der Bundesebene das BfN so detailiertes Material zur Verfügung hat, weiß ich nicht, aber ein Blick auf die Homepage dort wäre auch einen Versuch wert.
Gruß
fontane
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Guckst Du da:

http://www.ffh-talk.de/
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Stephanvg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Werden denn an die EU gemeldete Vogelschutzgebiete nicht vor Ausweisung durch das Land einer Prüfung unterzogen? Sollte das so sein könnte es doch durchaus sein, daß gemeldete Vogelschutzgebiete nach Prüfung nicht akzeptiert werden, oder?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen faktischem und tatsächlichem Vogelschutzgebiet?

Besten Dank für Eure Antworten,

S. v. Gizycki
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So long,

S. v. Gizycki
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich ist es so, dass es keine Kriterien gibt, nach denen man Vogelschutzgebiete prüfen könnte.
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