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Falsche Arztrechnung

 
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tauchgast
Gast





BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:25    Titel: Falsche Arztrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin sporttaucher und benötige deshald jedes Jahr eine Tauchsportärtztliche Untersuchung. Letztes Jahr vereinbarte ich mit einem Arzt in meiner Nähe einen Termin mit einer Preiszusage (tel.) von 75€.
Nach etwa einem Jahr erhielt ich auf einmal eine Rechnung einer kassenärztlichen Vereinigung von 183€ über eine Unterduchung auf ein thorakelsyndrom.
Anrufe und Faxe an den Arzt und die Vereinigung brachten nur den Hinweis , die Forderungen seien rechtens und man würde davon nicht abgehen. Meines Erachtens liegt hier aber zumdest schon ein Betrugsversuch vor.
Ach ja ich bin übrigens privat versichert (was bei einer TSU eigentlich keine Rolle spíelen darf).
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Rechnung korrekt ist, können Sie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nachlesen.
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Fred
Gast





BeitragVerfasst am: 22.11.04, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal etwas grundsätzliches:

Irgendwelche pauschale Preisabsprachen über ärztliche Leistungen sind von vorneherein gesetzeswidrig und somit nichtig.

Jeder in Deutschland niedergelassene Arzt muß zwingend seine erbrachten Leistungen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte abrechnen.
Pauschalhonorare (z.B. wie hier 75 Euro für die Taucheruntersuchung) sind nicht möglich.

Der Arzt berechnet daher die erbrachten Leistungen nach GOÄ, wobei die genannte Summe
durchaus üblich ist .

Da es sich hier auch von vorneherein um keine medizinische Heilbehandlung handelt ist es dem Arzt auch freigestellt, welche Untersuchungen er im einzelnen für notwendig erachtet. So hängt der Umfang der Untersuchungen wesentlich von Alter und Vorerkrankungen des Tauchers ab, irgendwelche Honorarzusagen am Telefon sind gar nicht möglich. Auch während einer Untersuchung kann sich ein Anhaltspunkt ergeben, der weiterer Abklärung bedarf.

Wurden Sie z.B. zu oberflächlich untersucht und erleiden Sie dann beim Tauchen einen Gesundheitsschaden, dann ist u.U. der Arzt schadensersatzpflichtig. Ein gewisser Mindeststandart ist daher auch Vorschrift.
I
Also: Zahlen und abhaken ! Betrug ist strafrechtlich gesehen was ganz anderes und hat mit diesem Fall rein gar nichts zu tun.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 08:26    Titel: Bitte mehr Info ! Antworten mit Zitat

Hallo Taucher,

Ihr "Fall" klingt wirklich merkwürdig...ich glaube, daß da etwas nicht rechtens ist. Die bisherigen Antworten sind teils unrichtig oder verwirrend. Ich würde Ihnen gerne eine sinnvolle Antwort geben, die Sie weiterbringt. Habe dazu aber noch einige Fragen. Bin übrigens Arzt (auch Taucharzt).

1. Warum bekommen Sie als Privatpatient eine Rechnung der kassenärztlichen Vereinigung (KV) ? Diese hat mit der privatärztlichen Abrechnung überhaupt nichts zu tun ! Kann es sein, daß die Rechnung von einer privatärztliche Abrechnungsstelle war, an die Ihr Arzt die Rechnungserstellung delegiert hat ? Äußerst ugewöhnlich ist auch der Zeitraum von einem ganzen Jahr zwischen Behandlung bis zur Rechnungsstellung.

2. Sie haben die vereinbarten 75 € damals ja gleich überwiesen. Haben Sie darüber eine Rechnung erhalten ? Wenn ja, welche Leistungen sind darin aufgeführt.

3. Können Sie sich erinnern, was der Arzt damals alles untersucht hat ? Nur eine Körperliche Untersuchung ? Oder auch EKG / Röntgen / Lungenfunktion / Sehtest ect.?

4. Ist bei der damaligen Untersuchung ein krankhafter Befund ehoben worden ? "Thorakalsyndrom" ist eigentlich keine Diagnose sondern eher eine Bezeichnung für unspezifische Beschwerden im Bereich des Brustkorbes.

Es wäre nett, wenn Sie nochmal genauer shreiben, ich sehe nach dem bisher von Ihnen Geschilderten nämlich durchaus die Chance, gegen die Rechnung etwas zu unternehmen !

MfG Küstendoc
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