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Verfasst am: 14.04.06, 17:02 Titel: Beweis über den zugang einer e-mail
In verschiedenen Threads wurde schon über die Beweisbarkeit eines mail zugangs diskutiert. überwigend betroffen sind kündigungen oder widerrufe.
sofern in den agb der widerruf bzw. die kündigung in textform vorgeschrieben ist ,bietet sich eine e-mail als schnellstes kommunikationsmittel an. vielfach habe ich hier gelesen, daß der absender ggf ein beweisproblem haben könnte.
habe im web folgendes dazu gefunden.
Zitat:
Das hat uns gerade noch gefehlt, dass uns ein Gericht erzaehlt, eine der 1000 Spam-Emails am Tag koennte eine rechtsverbindliche einseitige Willenserklaerung sein. Oft sind mit diesen Erklaerungen unangenehme Dinge verbunden wie Kuendigungen und Fristen. So ist es nicht unerheblich, zu wissen, wann so eine Email rechtskraeftig zugegangen ist und unter welchen Voraussetzungen sie auch rechtsverbindlich sein kann.
In unserem vorliegenden Fall sollte ein Geschaeftsführer eines Unternehmens u. a. seine Kündigung per Email zugestellt bekommen haben und hat vorgetragen, diese nicht erhalten zu haben. Das Gericht war der Meinung, dass jemand, der im geschaeftlichen Verkehr eine Email-Adresse zur Kommunikation anbietet, auch dafuer Sorge tragen muesse, seine Email-Postfaecher regelmaessig zu leeren. Ferner ginge eine solche Email am Tag des Eingangs im Email-Postfach auch zu.
In der Praxis heisst das, verwendet jemand auf seinem Briefkopf eine Email-Adresse, kommuniziert er regelmaessig mit Geschaeftspartnern oder Angestellten per Email oder veroeffentlicht er sogar seine Email-Adresse zur schnellen Kontaktaufnahme in Werbeanzeigen und auf seiner Homepage, so muss er auch gegen sich wirken lassen, dass jemand rechtsverbindliche Nachrichten per Email zusendet, denn er hat das Angebot zur Eroeffnung dieses Kommunikationsweges gemacht.
Insofern wird auf das Email-Postfach die gleiche Regelung angewandt, wie auf den heimischen Briefkasten auch. Offen bleibt, welchen Inhalt die Email hatte. Dieses Problem ist auch bei Briefkaesten nur durch Zeugen beim Zukleben und Versenden des Umschlags zu loesen. Bei der Email koennte das z. B. ein Zeuge bei Klick auf den Sende-Button sein.
Bei der Frage von Fristablaeufen kann davon ausgegangen werden, dass eine Email im Normalfall Sekunden nach der Versendung auch im Empfaenger-Postfach (i. d. R. auf einem fremden Server) eintrifft. Damit ist diese Email zugegangen, unabhaengig von der Kenntnisnahme des Empfaengers. D. h., die Email befindet sich bereits im Verfuegungsbereich des Empfaengers, obwohl dieser sie noch nicht auf seinen Rechner downgeloadet hat.
Der Empfaenger koennte jedoch entlastend vortragen, dass z. B. sein Provider einen Server-Ausfall hatte und dadurch die bestehenden POP3-Konten geloescht worden sind. Dagegen nicht entlastend koennten wirken Urlaubszeiten oder der Ausfall des heimischen PCs.
Quellen
LG Nürnberg-Fürth - Endurteil vom 07.05.2002 - 2 HK O 9431/01- Zugang von E-Mails im Geschäftsverkehr, JurPC Web-Dok. 158/2003
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 04.10.2002 -23 U 92/02 -Rechtsmittelauftrag per E-Mail - JurPC Web-Dok. 167/2003
AG Westerburg - Urteil vom 14.03.2003 - 21 C 26/03 - Verkauf im Internet "unter Preis"/ Email als Beweis - JurPC Web-Dok. 184/2003
Und welchen Beitrag muss der Versender leisten?
Reicht es, wenn er z.B. einen Ausdruck der abgeschickten E-Mail vorlegt oder ist es nötig, dass er vom Empfänger eine automatische Lesebestätigung anfordert, wie sie die meisten Mailprogramme anbieten?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.04.06, 10:09 Titel:
ThoT hat folgendes geschrieben::
ist es nötig, dass er vom Empfänger eine automatische Lesebestätigung anfordert, wie sie die meisten Mailprogramme anbieten?
Und was passiert, wenn ich diese 'automatische Bestätigung' abstelle, wie mein Mailprogramm das zulässt? Irgendwie unausgegoren, das ganze! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
wie wäre es denn ,wenn ich kopien an bekannte oder eigene mail accounts schicke. in einem header taucht ja immer der verteiler auf. naja sind ja auch erstmal nur fragen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.04.06, 19:27 Titel: Re: Beweis über den zugang einer e-mail
vito-corleone hat folgendes geschrieben::
Bei der Frage von Fristablaeufen kann davon ausgegangen werden, dass eine Email im Normalfall Sekunden nach der Versendung auch im Empfaenger-Postfach (i. d. R. auf einem fremden Server) eintrifft.
Ja, aber ob sie überhaupt zugegangen ist? Wer garantiert das?
Das Zustellungsrecht ist keine Wahrscheinlichkeitsrechnung, nach dem Motto "von 1 Milliarde Emails kommt nur eine nicht an".
Sowas hilft also nur dann, wenn der Zugang unstrittig ist und die Gegenseite lediglich die Rechtzeitigkeit bestreitet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 17.04.06, 19:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.04.06, 19:28 Titel:
ThoT hat folgendes geschrieben::
Reicht es, wenn er z.B. einen Ausdruck der abgeschickten E-Mail vorlegt oder ist es nötig, dass er vom Empfänger eine automatische Lesebestätigung anfordert, wie sie die meisten Mailprogramme anbieten?
Die Lesebestätigung sagt aber gar nichts darüber aus, *wer* die Mail gelesen hat. Das kann auch der Betreiber jedes Mailservers auf dem Weg zwischen Absender und Empfänger gewesen sein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.04.06, 19:31 Titel:
vito-corleone hat folgendes geschrieben::
wie wäre es denn ,wenn ich kopien an bekannte oder eigene mail accounts schicke. in einem header taucht ja immer der verteiler auf.
Bringt auch Null. Denn der Zugang der Kopie beweist nicht den Zugang der eigentlichen Mail, da diese physikalisch völlig getrennt sind (logischerweise).
Auch die schon von einem Dienstleister propagierte Version des "Email-Einschreibens" (bei der der Empfänger nur einen Link erhält, der Klick darauf zeigt dann die Mail an und quittiert gleichzeitig den Empfang) bringt gar nichts, weil niemand garantiert, daß der beabsichtigte Empfänger es war, der den Link geklickt hat.
Zusammenfassend: den Zugang einer Email kann man nicht beweisen.
(Ausnahmen ggfs. bei Koppelung obiger Verfahren mit asymmetrischer Verschlüsselung (PGP), aber das muß die Gegenseite erst mal mitmachen...)
Deswegen sind Kündigungen per Email zwar im Einzelfall wirksam, im Streitfall aber nicht beweisbar. Da führt kein Weg am guten alten Einschreiben/Rückschein vorbei. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Es würde aber nach Auffassung des Senats auch genügen, die E-Mail-Eingänge eine kurze Zeit, längstens einen Tag, nach Absendung der E-Mail zu beobachten, weil Fehler bei der Übermittlung dazu führen, dass die E-Mail umgehend an den Absender zurückgesandt wird. Erhält der Absender bei korrekter Adressierung eine solche Rücksendung nicht innerhalb kurzer Zeit nach Absendung der E-Mail, so kann er mit einem Zugang beim Empfänger rechnen. Dass eine E-Mail tatsächlich spurlos im Netz verschwindet, mag theoretisch nicht ausgeschlossen sein, ist aber nach den Erfahrungen des Senats jedenfalls äußerst selten, wenn es in der Praxis überhaupt vorkommen sollte.
das Lg Nürnberg hat für seine entscheidung einen artikel NJw 1997 3007 3008 herangezogen.
Zitat:
Bringt auch Null. Denn der Zugang der Kopie beweist nicht den Zugang der eigentlichen Mail, da diese physikalisch völlig getrennt sind (logischerweise).
doch, dadurch lässt sich beweisen, daß die anschrift korrekt angegeben wurde
Zusammenfassend: den Zugang einer Email kann man nicht beweisen.
Das sieht meiner Meinung nach aber anders in "geschlossenen Systemen" aus. Wenn z.B. jemand von (Wortsperre: Firma) oder (Wortsperre: Firma) eine e-mail mit z.B. AGB Änderungen zu seiner (Wortsperre: Firma) oder (Wortsperre: Firma) Adresse geschickt bekommt, wird das Unternehmen dies im Zweifel mittels Logfiles nachweisen können.
Beim Nachweis des Zugangs einer Mail sehe ich den Spam-Filter den zB (Wortsperre: Firma) hat.
Absender schickt eine Mail an Empfänger@yyy.xxx, yyys Postserver "denkt" sich das ist Spam, hau wech den Sch..!
Weder A noch E erfahren davon. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Beim Nachweis des Zugangs einer Mail sehe ich den Spam-Filter den zB (Wortsperre: Firma) hat.
Absender schickt eine Mail an Empfänger@yyy.xxx, yyys Postserver "denkt" sich das ist Spam, hau wech den Sch..!
Weder A noch E erfahren davon.
dazu stelle ich einfach mal eine these auf.
wer seine überwiegende geschäftskorrespondez über e-mail führt, muss auch sicherstellen das mails nicht von einem spamfilter gelöscht werden.
ich denke hier insbesondere an die ganzen abo-dienste im netz.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.04.06, 12:02 Titel:
Dann verkompliziere ich das ganze mal weiter:
1. Daß eine Mail vielleicht nur äußerst selten "spurlos verschwindet", mag sein. Das hilft einem aber nichts, wenn man das Versenden nicht beweisen kann. Braucht man also doch mindestens einen Zeugen, der sich dann auch im Streitfall noch genau an den Tag und den exakten Empfänger erinnert ("War das nun an kuendigung@provider.de oder vielleicht doch an kuendignug@provider.de, Herr Zeuge?" - "Äääh...")
Und wie beweise ich, daß ich *keine* Rückmeldung "Adresse ungültig" erhalten habe?
2. Die Lösung mit dem CC/BCC-Verschicken an eine eigene Adresse beweist im Zweifel deswegen nichts, weil ich als Absender (und gleichzeitig Empfänger) das Systemdatum meines Rechners umstellen und damit jedes beliebige Absendedatum fabrizieren kann. Im Zweifel stelle ich mir einen eigenen Mailserver hin, der auch noch die Timestamps der Mailserver-Antwort manipuliert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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1. Daß eine Mail vielleicht nur äußerst selten "spurlos verschwindet", mag sein. Das hilft einem aber nichts, wenn man das Versenden nicht beweisen kann. Braucht man also doch mindestens einen Zeugen, der sich dann auch im Streitfall noch genau an den Tag und den exakten Empfänger erinnert ("War das nun an kuendigung@provider.de oder vielleicht doch an kuendignug@provider.de, Herr Zeuge?" - "Äääh...")
Und wie beweise ich, daß ich *keine* Rückmeldung "Adresse ungültig" erhalten habe?
2. Die Lösung mit dem CC/BCC-Verschicken an eine eigene Adresse beweist im Zweifel deswegen nichts, weil ich als Absender (und gleichzeitig Empfänger) das Systemdatum meines Rechners umstellen und damit jedes beliebige Absendedatum fabrizieren kann. Im Zweifel stelle ich mir einen eigenen Mailserver hin, der auch noch die Timestamps der Mailserver-Antwort manipuliert.
bei der falschschreibung würde die mail "zurückkommen".wenn die mail nicht zugestellt wird, kommt immer eine meldung.das ist ein standardisierter ablauf. zum anderen hat der "normalverbraucher nicht die möglichkeit sich einen eigenen webserver hinzustellen.
hier mal die ansicht eines headers
Zitat:
X-Envelope-From: <xxxxxxxxxxxxt@(Wortsperre: Firma).de>
X-Envelope-To: <awa@yyyyyyyy.de>
X-Delivery-Time: 1145359701
Received: from mailout03.sul.(Wortsperre: Firma).com (mailout03.sul.(Wortsperre: Firma).com [194.25.134.81])
by mailin.webmailer.de (8.13.6/8.13.6) with ESMTP id k3IBSKiG029996;
Tue, 18 Apr 2006 13:28:21 +0200 (MEST)
Received: from fwd26.aul.(Wortsperre: Firma).de
by mailout03.sul.(Wortsperre: Firma).com with smtp
id 1FVoNa-0002mU-01; Tue, 18 Apr 2006 13:28:22 +0200
Received: from 84.137.84.161 (VaA8dTZTwe0Yu7kzFpOWyPoBmXg1wbGgzDGjiSOG36gf8rmLqfII4C@[84.137.84.161]) by fwd26.sul.(Wortsperre: Firma).de
with esmtp id 1FVoNX-2EG1aa0; Tue, 18 Apr 2006 13:28:19 +0200
Date: Tue, 18 Apr 2006 13:28:18 +0200
From: =?ISO-8859-15?B?S2xhdXMgV+RobmVydA==?= <xxxxxxxxx@(Wortsperre: Firma).de>
X-Mailer: The Bat! (v1.61) Educational
Reply-To: vito<xxxxxxxxxxx@(Wortsperre: Firma).de>
X-Priority: 3 (Normal)
Message-ID: <7120338455.20060418132818@(Wortsperre: Firma).de>
To: zzzzzzzzzz@web.de CC: ttttttttt@yyyyyyyyyy.de, awa@yyyyyyyyy.de, zzzzzzzzzzzz@Internetportal [Name geändert].de
Subject: test
MIME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-15
Content-Transfer-Encoding: 8bit
X-ID: VaA8dTZTwe0Yu7kzFpOWyPoBmXg1wbGgzDGjiSOG36gf8rmLqfII4C
X-TOI-MSGID: 58facd41-ce1f-4298-af20-3fc92fe83d69
Guten Tag ,
einfach mal ein test
--
Mit freundlichen Grüssen
vito corleone
mailto:xxxxxxxxxxt@(Wortsperre: Firma).de
da nutzen auch keine veränderten zeiteinstellungen am eigenen pc nichts.
bleibt immer noch die frage warum das OLG so entschieden hat.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.04.06, 12:55 Titel:
vito-corleone hat folgendes geschrieben::
bei der falschschreibung würde die mail "zurückkommen".wenn die mail nicht zugestellt wird, kommt immer eine meldung.das ist ein standardisierter ablauf.
Um Michael A. Schaffrath aufzugreifen: ja und? Wenn ich als Absender den Zugang einer Mail nachweisen will (weil ich daran ein wie auch immer geartetes Interesse habe), würde ich doch wohl die 'Unzustellbarkeitsmeldung' (wenn sie denn tatsächlich immer und auf jeden Fall kommt) vernichten. Ich müßte ja mit dem Mottek geprügelt sein, wenn ich das nicht täte!
vito-corleone hat folgendes geschrieben::
zum anderen hat der "normalverbraucher nicht die möglichkeit sich einen eigenen webserver hinzustellen.
Was zu beweisen wäre.
vito-corleone hat folgendes geschrieben::
bleibt immer noch die frage warum das OLG so entschieden hat.
Weil die Richter fernab der Realität leben? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
bleibt immer noch die frage warum das OLG so entschieden hat.
Ich habe das Urteil zwar nur überflogen, aber dort wurde wohl über den Zeitpunkt der Zustellung gestritten und nicht, ob die Email überhaupt zugestellt wurde.
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