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Verfasst am: 13.12.05, 23:06 Titel: IMEI Nummer meines Handys durch türkisches Gesetzt gesperrt
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob die Türkei das ohne weiteres darf. Ich bekam einen Tag vor Ablauf der Frist eine SMS, dass ich mein Handy anhand der IMEI Nummer registrieren lassen muss. Allerdings kann man das nur, wenn man auf der offiziellen Liste des türkischen Telekommunikationsunternehmens ist. Auf dieser Liste ist man aber nur, wenn man vor Juli das Handy innerhalb der Türkei benutzt hat oder es dannach in der Türkei gekauft hat.
Das ist für uns Erasmus-Studenten hier unmöglich gewesen, weil wir erst seit September hier sin. Uns wurde beim Kauf der türkischen SIM-Karte auch nichts von diesem Gesetz gesagt, das schon seit Juli in Kraft ist.
Der Hammer war allerdings, dass man uns im Mobilshop gesagt hat, dass wir doch einfach da auf der Strasse unsere IMEI Nummer ändern lassen sollen. Meines Wissens nach illegal!
Ich habe mein Handy aber hier in Deutschlang vor zwei Jahren gekauft und alle Belege in meinen Umzugskisten. Da dies aber dennoch nicht ausreichen würde und es innerhalb von nicht mal 24 Stunden unmöglich ist, diese zu finden, zumal meine Eltern berufstätig sind, wird mein Handy ab morgen nicht mehr funktionieren.
Das heißt, ich bin nur noch per Internet und eMail zu erreichen. Was ich schon alleine eine Zumutung finde, da das dann auch nur in der Uni funktioniert und diese nicht rund um die Uhr geöffnet ist.
Ich würde mich sehr freuen und wissen, ob dies überhaupt mit rechten Dingen zugeht. Vielen Dank!
Etwas wirr die ganze Geschichte und so ganz verstehe ich das alles leider nicht....
Grundsätzlich scheint es doch aber doch so zu sein, dass in Deutschland eine (türkische?) SIM-Karte gekauft wurde. Die funktioniert nun aber nicht so, wie es der verkäufer versprochen hat. Demnach würde ich mich gar nicht lang mit dieser Karte aufhalten und diese dem Verkäufer zurückgeben und das Geld zurückverlangen. Anschließend sollte doch das Handy mit einer deutschen SIM-Karte funktionieren, oder?
Naja, vielleicht habe ich das ja auch alles falsch verstanden......
Fuer mich klingt das eher danach, als wolle die Tuerkei nur noch in der Tuerkei registrierte Handys (Geraete) zulassen. Hierzu wird anscheinend jetzt die IMEI Nummer geprueft. Ist diese nicht registriert, kann auch keine Einbuchung ins tuerkische Netz erfolgen. Ob dies nun nur in Verbindung mit tuerkischen SIM Karten so ist, oder auch beim Roaming, lassen wir mal dahin gestellt. Aber rechtlich duerfte das in der Tuerkei wohl kaum ein Problem sein.
In Deutschland wird das Geraet mit einer deutschen SIM Karte aber wohl dennoch funktionieren, da dort bei der Netzeinbuchung ja kein derartiger IMEI Abgleich erfolgt. Schon gar nicht mit irgendwelchen Sperr- oder Freischaltlisten aus irgendwelchen anderen Laendern. In der Tuerkei oder auch nur in Verbindung mit einer tuerkischen SIM Karte wird es hingegen, wenn der Sachverhalt so stimt wie vermutet, ohne Registrierung nicht mehr funktionieren.
Hier bei uns in Thailand gab's das bis vor ein paar Jahren auch. Damals ging es darum, den heimischen Markt vor Billigimporten zu schuetzen und nur ordentlich nach Thailand eingefuehrte und verzollte Geraete zuzulassen (ausser Roaming, das ging auch mit nicht registrierten Handys). Hat man aber vor ein paar Jahren abgeschafft.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 16.04.06, 15:30 Titel:
Soweitweg hat folgendes geschrieben::
Hier bei uns in Thailand gab's das bis vor ein paar Jahren auch. Damals ging es darum, den heimischen Markt vor Billigimporten zu schuetzen und nur ordentlich nach Thailand eingefuehrte und verzollte Geraete zuzulassen (ausser Roaming, das ging auch mit nicht registrierten Handys). Hat man aber vor ein paar Jahren abgeschafft.
irgendwie wiedersprüchlich ;o)
zum thema imei ändern kann ich nur bedingt weiterhelfen (falls ich mich damals nicht verlesen habe). es ist möglich die imei zu ändern allerdings nur wenn man den chip im handy ändert da bei neuren modellen nurnoch "einmal beschreibbare" chips verwendet werden.
ist es ihnen nicht möglich für ein paar € ein "billigtelefon" zu kaufen, sie werden doch wahrscheinlich sowieso nur sms schreiben u. damit telefonieren. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wieso widerspruechlich? Hier bei uns in Thailand haben die Netzprovider bis vor einigen Jahren auch das Geschaeft mit den Telefonen (Hardware) selbst in der Hand gehabt. Um konkurrierende Geraetehaendler und Importeure vom heimischen (dem thailaendischen) Markt fern zu halten, wurde beim Eimbuchen ins (thailaendische) Heimatnetz ueber heimische (thailaendische) SIM-Card auch die IMEI-Nummer abgefragt. War das eine, die beim jeweiligen Netzbetreiber nicht registriert war, konnte man sich auch nicht einbuchen.
Die Netzbetreiber liessen somit den Betrieb der von ihnen ausgegebenen SIM-Cards nur mittels solcher Geraete zu, die auch bei ihnen gekauft wurden. Fremdgeraete, auch die von anderen thailaendischen Netzbetreibern, blieben aussen vor. Fuer einen Wechsel von einem Provider zum naechsten war somit damals auch stets der Kauf eines neuen Telefons beim neuen Provider erforderlich, denn das vom vorherigen funktionierte dann beim neuen ja nicht mehr.
Im Gegensatz zur in Deutschland weit verbreiteten Praxis, Handys billig anzubieten und dann mittels SIM-Lock nur die Nutzung der eigenen Karten zuzulassen (also evtl. preisguenstigere Fremdkarten zu blockieren), wurden hier die Handys selbst teuer verkauft und mittels IMEI-Abfrage ggf. preiswerteren Fremdhandys der Zugang zum eigenen Netz verwehrt. So konnte man mit den Geraeten selbst prima Geld verdienen und hatte den Wettbewerb unter den Geraeteanbietern weitgehend ausgeschaltet. Darum waren Handys in Thailand bis vor ein paar Jahren ja auch so wahnsinnig teuer.
SIM-Lock: Das Geraet wird fuer Fremdkarten gesperrt. Die eigenen Karten funktionieren aber in Fremdgeraeten ohne SIM-Lock.
IMEI-Abfrage: Fremdgeraete werden ausgesperrt. Die eigenen Geraete funktionieren aber in Netzen ohne IMEI-Abfrage auch mit Fremdkarten.
Das hat aber alles nicht so richtig was mit Europarecht zu tun... _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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