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Bürgschaftsfall eingetreten - was nun???

 
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cathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:54    Titel: Bürgschaftsfall eingetreten - was nun??? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

A hat für die Firmengründung von B (Grundstück, Lagerhalle) gebürgt.

Nun hat B Insolvenz angemeldet, nach Zwangsversteigerung der Grundstücke und Gebäude könnte eine Restschuld bei der Bank in Höhe von 50.000 Euro oder mehr hängen bleiben.
Kommen Schulden für Staat und Finanzamt vor der Bank?? Dann könnte die Summe noch Höher ausfallen.

Die Bankbürgschaft von A beträgt 65.000 Euro. Das Einkommen von A beträgt 900 Euro. A hat ein Haus, hoch belastet - es würde aber im Verkaufsfall die Bürgschaftforderung der Bank decken. Was soll A tun.

Ist A gezwungen, dass Haus zu verkaufen oder gibt es eine Lösung aus der Bürgschaft herauszukommen.

A stand bei Unterschrift der Bürgschaft unter schweren Medikamenten (Kortison)
A hat nicht mit seinem vollen Vornamen unterschrieben (Beispiel: Theo statt Theodor)

Was kann A machen?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:00    Titel: Re: Bürgschaftsfall eingetreten - was nun??? Antworten mit Zitat

cathy hat folgendes geschrieben::


A stand bei Unterschrift der Bürgschaft unter schweren Medikamenten (Kortison)
A hat nicht mit seinem vollen Vornamen unterschrieben (Beispiel: Theo statt Theodor)

Was kann A machen?


Er kann abwarten, bis ihn die Bank verklagt. Dann sollte er sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der bessere Argumente bringt als "Theo statt Theodor". Oder schon vorher zum RA gehen und diesen fragen, ob Verhandlungen mit der Bank sinnvoll sind.
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cathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort.

Ist es denn wirklich so, dass A im schlimmsten Fall sein Haus verliert, da es das einzigste Vermögen darstellt?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Leider ja.

Klingt dumm, aber der Satz gilt immer noch:
"Wer bürgt, wird gewürgt"
Gruss

report
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Namen ist zum Beispiel völlig irrelevant, da er sich bei Unterschrift legitimieren mußte (PA Nummer), damit steht seine Unterschrift und Identität zweifelsfrei fest.

Ohb Medikamenteneinfluss als Ausrede gilt ist eher unwahrscheinlich. Wahr sich der Bürgschaftsnehmer bei Unterschrift von dem Zustand bewußt?
Außerdem schränkt Korrtison kaum die geistige Zurechnungsfähigkeit ein ....

Die einzige Möglichkeit aus der Sache raus zu kommen ist wohl die Frage ob er zum Zeitpunkt der Unterschrift in der Lage wäre den Kredit zu tilgen im Falle der Zahlungsunfähigt des Kreditnehmers, und da sie bereits Kredite am Laufen haben ... denke ich wäre dies durchaus gegeben (Habt Person A das Haus vor der Bürgschaft oder danach gekauft?).
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht ganz unwichtig dürfte wohl die Frage sein, ob A bei Übernahme der Bürgschaft auch schon ein so geringes Einkommen hatte. Endgültige Klarheit kann hier aber mit Sicherheit nur ein Anwalt bringen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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cathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und nochmals danke,


A hatte schon damals ein sehr geringers Einkommen.

Das Haus von A war zum Zeitpunkt der Bürgschaft wieder belastet. Es ist schon 25 Jahre vor der Bürgschaft in Besitz von A.

Es ist aber nicht so hoch belastet, das der Verkauf samt Grundstück nicht die Bürgschaft decken würde. Nur würde A dann auf der Straße stehen und folglich zum Sozialamt gehen müssen.

Das Haus war als Altersvorsoge und dazu gedacht keine Miete zahlen zu müssen.

Kann die Bank A einfach aus dem Haus werfen und wenn ja wieviel Zeit bleibt A.

Die Zwangsversteigerung ist in 3 Wochen.

Zum Anwalt wird A bald gehen, Kostenfrage...
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cathy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier noch ein paar Infos:

Der Zwangsverwalter hat in Verbindung mit der Bank für die Lagerhalle samt Grundstück eine Miete von 1300 Euro festgelegt, da A für die Halle zwei Mietinteressenten hatte die 800 Euro Miete zahlen wollten. Die Miete des Zwangsverwalter ist deutlich zu hoch und entspicht in keinster Weise den Mietpreisen in der Umgebung.

Die 800 Euro Miete würden bis auf knapp 200 Euro die monatlichen Belastungen des B decken, somit wäre die Bank erstmal bedient, bis auf die bis dahin angefallenen Zinsen.

Frage:

Da die Bank in keinster Weise kooperativ ist um eine drohenden Zwangsversteigerung abzuwenden, wäre dies doch zusätzlich eine Möglichkeit für einen Anwalt gegen den Bürgschaftsfall zu klagen, oder?

Es vermittelt den Eindruck dass die Bank bei früheren Kaufinteressenten (die auch Kunden bei der Bank sind) von einem Kauf abgeraten haben und auf eine Zwangsvollstreckung zu warten. Dies kann aber nicht bewiesen werden, scheint aber sehr offensichtlich, da die Bank ja auch gegen eine Vermietung arbeitet und weiß, dass durch die Bürgschaft das Geld der Bank zurückkommt.

Grüße und vielen Dank für Antworten
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