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Gewerbestart EK

 
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 06:47    Titel: Gewerbestart EK Antworten mit Zitat

hallo!

ich hoffe das ich im richtigen unterforum bin.

2 fragen!

1.

Ich will ein gewerbe anmelden..nun habe ich schon oft gehört, es sei äußerst sinnvoll unter "tätigkeiten" möglichst viel anzugeben, um sich nicht einzuschränken, falls sich die geschäftsbereiche verändern oder erweitern.

ist das richtig und sinnvoll so? möglich? und welche formulierung und tätigkeiten wären in der regel hier sinnvoll um möglichst alles abzudecken?


2. hätte ich mich gerne noch versichert ob ich auf manche tätigkeiten verzichten "muß", wenn ich nicht automatisch als" eingetragener kaufmann" gelten will (handelsregister)..
zb. ist ja eine bedingung hierfür wie ich laß, das man nicht überregional tätig ist..
bedeutet das dann beispielsweise das mich die "tätigkeit" "import - export" direkt zum eingetragen kaufmann stempel (da überregional)?
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir keiner helfen?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann und werde hier nur die Standardantwort geben:

Eine Gewerbeeröffnung ist eine komplexe Angelenheit, die man zumindest ein bisschen Ernst nehmen sollte. Fragen dieser Art legen sehr nahe, dass Sie das nötige Grundlagenwissen noch nicht erarbeitet haben.

Beschaffen Sie sich die Informationen, es gibt bei den entsprechenden Interessenvertretungen, im Buchhandel, sowie für Einstiegsinformationen auch im Internet sehr viel Material.

Besorgen - durcharbeiten und bei den entsprechenden Insitutionen die verbleibenden Unsichrheiten abklären. Gelingt das nicht, ist es i.d.R. sinnvoll um Experten zu gehen.

Alles andere ist imho nur Hilfe zur Selbstschädigung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

wäre schön wenn sie mein scheibar mageldes know how wenigstens in diesem bereich leicht hätten vervollständigen können.
oder mir zumindest verraten hätten was daran sie dies vermuten läßt .
wenn ich wegen diesen fragen extra geld investiere kann ich auch gleich dafür bezahlen später noch was an tätigkeiten nachzutrgen oder zu ändern und/ oder die zusatzkosten für EK in kauf nehmen..
aber danke für die mühe, auch wenn es nicht wirklich eine antwort oder frage zu meiner frage war.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der eingetragene Kaufmann und somit die Kaufmannseigenschaft nach § 1 Abs. 1 HGB bestimmt sich danach, ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist oder nicht. Was dies genau ist, wird im Einzelfall entschieden.Dabei trägt der Gewerbetreibende die Beweislast.

Bestimmte Bezeichnungen oder Tätigkeiten sind hierfür noch kein Indiz. Auch Import-Export kann man zu Hause vom Schreibtisch aus organisieren.

Sie können also bei Ihrer Gewerbeanmeldung so ziemlich alles angeben, wenn es nicht gerade ein erlaubnisbedürftiges Gewerbe darstellt.
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke man wird automatisch zum ek wenn man bestimmte dinge als gewerbetreibender macht oder spätestens ab einem gewissen jährichen gewinn und somit eine EÜR nicht mehr ausreichend ist und man richtig buch führen muss!?

wie steht es mit meiner ersten frage? ist dies sinnvoll und hat mir jemand tipps mit welchen formulierungen man möglichst "alles" abdeckt und somit theoretisch in allen, nicht genehmigungs pflichtigen tätigkeiten aktiv sein darf?
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dycom
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 697
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

berlusconi hat die Wahl verloren Auf den Arm nehmen aber versuche dir mal zu antworten.

Ja es macht einen Sinn, wenn Du möglichst alles abdeckst, was Du vorhast. Bsp. Marktverkäufer im Breich Textilien sollte angeben,
Handel Mit Textilien, Konfektion, Schuhe, Schmuck, Lederwaren im Gross und Einzelhandel.

Du kannst aber auch nach Anmeldung der Gewerbe hinzu tragen lassen. Du muss daher nicht nach der Anmeldung auch dabei bleiben.
_________________
Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

ist mir bekannt das ich das nachtregen kann! allerdings kostet dies zeit, geld und nerven:)
also schön wäre es defentiv sich darüber nicht den kopf zerbrechen zu üßen und einfach machen kann was man will (geschäfts feld mäßig türlich;))

echt!?? beim handel mit textilien muß man das so detailiert angeben???
reicht nicht einefach an und verkauf, handel jeglicher form?

wenn es so genau sein muß ist es ja nichtmal ansatzweiße möglich alles oder auch nur einen großen teil be dieser anmeldung abzudecken!
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dycom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 697
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
verkauf, handel jeglicher form?

Ich kenne so eine Gewerbe nicht Mit den Augen rollen Bsp. Wenn Du Lebensmittel angegeben hast ist nicht gleich Elektro Auf den Arm nehmen Wenn da jemand kommt der viel Zeit hat und möchte mal Gründlich prüfen, dann kann er sagen mooooooment mal das steht net und das dürfen sie net etc. Also so viel wie möglich so genau wie möglich angeben.
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

na wenn das steht handel aller art ist das ja alles und garnichts:)!?

ich verstehe sowieso ehrlich gesagt nicht ganz was das soll..
solange ich damit gegen nichts verstoße und alles seine richtigkeit hat, kann es ihnen doch egal sein ob ich nun lebensmitel, kleidung oder pcs verkaufe..
ganz im gegenteil, eigentlich sollte es ihnen ja grade recht sein wenn ich felxibel bin und dadurch mehr chancen habe umsatz zu machen..
ein arbeitsloser weniger für den man zahlen muß und höere steuereinnahmen..
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dycom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 697
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
solange ich damit gegen nichts verstoße und alles seine richtigkeit hat, kann es ihnen doch egal sein ob ich nun lebensmitel, kleidung oder pcs verkaufe..


Ist es aber net Auf den Arm nehmen Für jeden Bereich gibt es andere Vorgaben ( Baurechtlich, Hygiene etc.)

Willkommen im Forum Willkommen in Germany Lachen
_________________
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berlusconi



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

richtig!
deshalb sagte ich ja
solange ich diese vorgaben alle einhalte und alles seine richtigkeit hat;)
und ob ich nun pcs verkaufe, handys, radios oder kleidung dürfte erstrecht keinen unterschied machen.. da es zumindest fürs amt keinen unterschied macht ob ich zb bei Internetauktionshaus [Name geändert] nun nen kühlschrank oder nen pc verkauft habe..
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