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Verfasst am: 18.04.06, 09:52 Titel: Anzeige durch Ausländer gegen Deutsche aus dem Ausland
Hi,
eine Frage.
Wenn zum Beispiel ein russischer Staatsbürger in Deutschland strafrechtlich relevant über den Tisch gezogen wurde, wie kann er dann, wenn er jetzt wieder in Russland ist, hier in Deutschland ein entsprechendes Strafverfahren einleiten? Geht dies überhaupt?
Es geht dabei nicht um Antragsdelikte!
Schreiebn und Sachverhaltsdarstellung an eine Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft in Deutschland senden, geht allemal schneller als in Moskau Strafanzeige zu ersattte, die den langen weg der Rechtshilfe gehen müsste...
Wird ein bisschen schwierig mit der Zustellung von schriftsätzen und so, aber ein Anwalt wird sich der sache sicherlich annehmen und das für den Mandanten optimal ausgestalten...
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