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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 04.04.06, 06:47 Titel: Gewerbestart EK |
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hallo!
ich hoffe das ich im richtigen unterforum bin.
2 fragen!
1.
Ich will ein gewerbe anmelden..nun habe ich schon oft gehört, es sei äußerst sinnvoll unter "tätigkeiten" möglichst viel anzugeben, um sich nicht einzuschränken, falls sich die geschäftsbereiche verändern oder erweitern.
ist das richtig und sinnvoll so? möglich? und welche formulierung und tätigkeiten wären in der regel hier sinnvoll um möglichst alles abzudecken?
2. hätte ich mich gerne noch versichert ob ich auf manche tätigkeiten verzichten "muß", wenn ich nicht automatisch als" eingetragener kaufmann" gelten will (handelsregister)..
zb. ist ja eine bedingung hierfür wie ich laß, das man nicht überregional tätig ist..
bedeutet das dann beispielsweise das mich die "tätigkeit" "import - export" direkt zum eingetragen kaufmann stempel (da überregional)? |
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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 04.04.06, 23:54 Titel: |
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kann mir keiner helfen? |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 06.04.06, 12:22 Titel: |
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Ich kann und werde hier nur die Standardantwort geben:
Eine Gewerbeeröffnung ist eine komplexe Angelenheit, die man zumindest ein bisschen Ernst nehmen sollte. Fragen dieser Art legen sehr nahe, dass Sie das nötige Grundlagenwissen noch nicht erarbeitet haben.
Beschaffen Sie sich die Informationen, es gibt bei den entsprechenden Interessenvertretungen, im Buchhandel, sowie für Einstiegsinformationen auch im Internet sehr viel Material.
Besorgen - durcharbeiten und bei den entsprechenden Insitutionen die verbleibenden Unsichrheiten abklären. Gelingt das nicht, ist es i.d.R. sinnvoll um Experten zu gehen.
Alles andere ist imho nur Hilfe zur Selbstschädigung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 06.04.06, 13:31 Titel: |
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wäre schön wenn sie mein scheibar mageldes know how wenigstens in diesem bereich leicht hätten vervollständigen können.
oder mir zumindest verraten hätten was daran sie dies vermuten läßt .
wenn ich wegen diesen fragen extra geld investiere kann ich auch gleich dafür bezahlen später noch was an tätigkeiten nachzutrgen oder zu ändern und/ oder die zusatzkosten für EK in kauf nehmen..
aber danke für die mühe, auch wenn es nicht wirklich eine antwort oder frage zu meiner frage war. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 06.04.06, 18:46 Titel: |
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Der eingetragene Kaufmann und somit die Kaufmannseigenschaft nach § 1 Abs. 1 HGB bestimmt sich danach, ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist oder nicht. Was dies genau ist, wird im Einzelfall entschieden.Dabei trägt der Gewerbetreibende die Beweislast.
Bestimmte Bezeichnungen oder Tätigkeiten sind hierfür noch kein Indiz. Auch Import-Export kann man zu Hause vom Schreibtisch aus organisieren.
Sie können also bei Ihrer Gewerbeanmeldung so ziemlich alles angeben, wenn es nicht gerade ein erlaubnisbedürftiges Gewerbe darstellt. |
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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 07.04.06, 08:15 Titel: |
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ich denke man wird automatisch zum ek wenn man bestimmte dinge als gewerbetreibender macht oder spätestens ab einem gewissen jährichen gewinn und somit eine EÜR nicht mehr ausreichend ist und man richtig buch führen muss!?
wie steht es mit meiner ersten frage? ist dies sinnvoll und hat mir jemand tipps mit welchen formulierungen man möglichst "alles" abdeckt und somit theoretisch in allen, nicht genehmigungs pflichtigen tätigkeiten aktiv sein darf? |
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dycom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2005 Beiträge: 697 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 15.04.06, 06:57 Titel: |
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berlusconi hat die Wahl verloren aber versuche dir mal zu antworten.
Ja es macht einen Sinn, wenn Du möglichst alles abdeckst, was Du vorhast. Bsp. Marktverkäufer im Breich Textilien sollte angeben,
Handel Mit Textilien, Konfektion, Schuhe, Schmuck, Lederwaren im Gross und Einzelhandel.
Du kannst aber auch nach Anmeldung der Gewerbe hinzu tragen lassen. Du muss daher nicht nach der Anmeldung auch dabei bleiben. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt |
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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 17.04.06, 00:44 Titel: |
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ist mir bekannt das ich das nachtregen kann! allerdings kostet dies zeit, geld und nerven:)
also schön wäre es defentiv sich darüber nicht den kopf zerbrechen zu üßen und einfach machen kann was man will (geschäfts feld mäßig türlich;))
echt!?? beim handel mit textilien muß man das so detailiert angeben???
reicht nicht einefach an und verkauf, handel jeglicher form?
wenn es so genau sein muß ist es ja nichtmal ansatzweiße möglich alles oder auch nur einen großen teil be dieser anmeldung abzudecken! |
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dycom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2005 Beiträge: 697 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.04.06, 00:52 Titel: |
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Zitat: | verkauf, handel jeglicher form? |
Ich kenne so eine Gewerbe nicht Bsp. Wenn Du Lebensmittel angegeben hast ist nicht gleich Elektro Wenn da jemand kommt der viel Zeit hat und möchte mal Gründlich prüfen, dann kann er sagen mooooooment mal das steht net und das dürfen sie net etc. Also so viel wie möglich so genau wie möglich angeben. _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt |
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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 17.04.06, 01:51 Titel: |
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na wenn das steht handel aller art ist das ja alles und garnichts:)!?
ich verstehe sowieso ehrlich gesagt nicht ganz was das soll..
solange ich damit gegen nichts verstoße und alles seine richtigkeit hat, kann es ihnen doch egal sein ob ich nun lebensmitel, kleidung oder pcs verkaufe..
ganz im gegenteil, eigentlich sollte es ihnen ja grade recht sein wenn ich felxibel bin und dadurch mehr chancen habe umsatz zu machen..
ein arbeitsloser weniger für den man zahlen muß und höere steuereinnahmen.. |
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dycom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2005 Beiträge: 697 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.04.06, 01:56 Titel: |
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Zitat: | solange ich damit gegen nichts verstoße und alles seine richtigkeit hat, kann es ihnen doch egal sein ob ich nun lebensmitel, kleidung oder pcs verkaufe.. |
Ist es aber net Für jeden Bereich gibt es andere Vorgaben ( Baurechtlich, Hygiene etc.)
Willkommen im Forum Willkommen in Germany  _________________ Sandra sagt ..............
das alles ist meine Meinung. Wenn Du eine Beratung wünschst gehe zum Anwalt |
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berlusconi
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 18.04.06, 14:05 Titel: |
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richtig!
deshalb sagte ich ja
solange ich diese vorgaben alle einhalte und alles seine richtigkeit hat;)
und ob ich nun pcs verkaufe, handys, radios oder kleidung dürfte erstrecht keinen unterschied machen.. da es zumindest fürs amt keinen unterschied macht ob ich zb bei Internetauktionshaus [Name geändert] nun nen kühlschrank oder nen pc verkauft habe.. |
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