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angenommen folgender Sachverhalt:
A hat mit B einen Dauerschuldvertrag über Dienstleistungen. Es gibt in der Folgezeit mehrere Probleme mit der Qualität der Dienstleistungen, d.h. Fehler und Schlechtleistungen häufen sich und werden immer wieder "angemahnt". Eine Frage nun. kann eine solche Häufung von Qualitätsmängeln - rein theoretisch - einen wichtigen Grund darstelln, in deren Folge man den Vertrag kündigung kann? Inwiefern muss man in einen solchen Fall vorab noch eine Frist zur Abhilfe setzen?
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