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Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung

 
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stitsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 19:10    Titel: Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung Antworten mit Zitat

Wem stehen bei einem getrennt lebenden Ehepaar die EGZ und das Baukindergeld zu wenn einer der Partner nicht mehr in der gemeinsammen Wohnung wohnt aber weiterhin die Hälfte der Verpflichtungen trägt?

Danke für die Antworten!
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hansk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 08:08    Titel: Habe die gleiche Situation gehabt im Jahr 2001 Antworten mit Zitat

Hallo ..

ich habe 2001 die gleiche Situation gehabt, die Eigenheim-Zulage bekommt man noch im dem Jahr der Trennung, dann ist sie weg. Man muss die Trennung dem Finanzamt melden. Die Eigenheimzulage ist ja an Schulden gebunden, es bekommt sie der Partner wo die Schulden für das Haus zahlt. Bei einem Unterhalts Streit, zählt die Eigenheimzulage als Einkommen also wird Sie dem anderen Partner wieder weitergebeben ( zu 3/7 ). Die eheprägenden Schulden kann man aber vom EInkommen abziehen.

Ich hoffe ich habe dir damit geholfen und wünsch dir viel Glück und Kraft

HK
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funny
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 08:26    Titel: Re: Habe die gleiche Situation gehabt im Jahr 2001 Antworten mit Zitat

hansk hat folgendes geschrieben::
Die Eigenheimzulage ist ja an Schulden gebunden, es bekommt sie der Partner wo die Schulden für das Haus zahlt.


sorry, aber die Eigenheimzulage steht steuerlich demjenigen zu, welcher das Haus/Wohnung gekauft und nicht wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Voraussetzung ist natürlich, dass man drin wohnt.
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Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 13:20    Titel: Re: Habe die gleiche Situation gehabt im Jahr 2001 Antworten mit Zitat

funny hat folgendes geschrieben::
hansk hat folgendes geschrieben::
Die Eigenheimzulage ist ja an Schulden gebunden, es bekommt sie der Partner wo die Schulden für das Haus zahlt.


sorry, aber die Eigenheimzulage steht steuerlich demjenigen zu, welcher das Haus/Wohnung gekauft und nicht wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Voraussetzung ist natürlich, dass man drin wohnt.


Nicht unbedingt. Es genügt, wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleibt. Zahlt der andere, ausgezogene, Partner weiterhin die Darlehen und überläßt dem verbliebenden Partner seine Hälfte des Hauses kostenlos, so erhält der Ausgezogene dennoch die (ggf. anteilige) Eigenheimzulage.
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LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Andreas*
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 14:42    Titel: Re: Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung Antworten mit Zitat

Hallo!

Maus schreibt:
Zitat:
Zahlt der andere, ausgezogene, Partner weiterhin die Darlehen und überläßt dem verbliebenden Partner seine Hälfte des Hauses kostenlos, so erhält der Ausgezogene dennoch die (ggf. anteilige) Eigenheimzulage.
Genau, *kostenlos* bedeutet dann aber auch, dass keine *Nutzungspauschale* verlangt werden darf.

Gruss, Andreas
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Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.


Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 14:48    Titel: Re: Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung Antworten mit Zitat

Hallo, stitsch!

Du schreibst:
Zitat:
Wem stehen bei einem getrennt lebenden Ehepaar die EGZ und das Baukindergeld zu wenn einer der Partner nicht mehr in der gemeinsammen Wohnung wohnt aber weiterhin die Hälfte der Verpflichtungen trägt?
Im Trennungsjahr bleibt zunaechst noch alles wie gehabt (die Auszahlung zum 15.03. bleibt davon unbeschadet).

Gelingt es den Eheleuten, noch im Trennungs(kalender)jahr die Immobilie auf einen Ehepartner umzuschreiben, kann er ab dem Folgejahr fuer diese Immobilie die ganze EigZul erhalten, sofern er die Immobilie selbst bewohnt oder sie einem Familienmitglied kostenlos (d. h. auch ohne Einforderung einer *Nutzungspauschale*/Miete) ueberlaesst.

Gelingt den Eheleuten nicht o. g. Uebertragung des Mtieigentumsanteils so verringert sich die EigZul an den wohnen bleibenden oder kostenlos ueberlassenden Ehepartner um die Haelfte.

Die Kinderzulage der EigZul (vulgo Baukindergeld) kann dieser Ehepartner ganz erhalten, wenn die Kinder zumindest an 42 Tagen im Kalenderjahr in dieser Immobilie sind.

Gruss, Andreas
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Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
man beachte auch, ob nicht einer der Eheleute bereits einmal eine Förderung
(7b, 10e etc.) erhalten hat.
LG Sally
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

ach, man nennt das Objektverbrauch (denke ich).
LG Sally
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 22:29    Titel: Re: Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung Antworten mit Zitat

Hallo, Sally!

Du schreibst:
Zitat:
man nennt das Objektverbrauch
Genau, und wenn die Uebertragung des Miteigentumanteils nicht in das Kalenderjahr der Trennung faellt, gilt fuer beide Ehepartner der sog. Objektverbrauch. D. h., dass beide dann wohl nicht mehr in den Genuss einer zukuenftig wie auch immer gearteten neuen Wohnungsbau-Foerderung kommen koennen.

Gruss, Andreas
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Sally9
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Andreas;
derzeit gibt es keine Förderung: Traurig
Ich denke an die Vergangenheit, d. h. wenn einer schon Objektverbrauch hatte halbiert sich die Grundzulage. Die Kinderzulagen bleiben erhalten, da sie im Hasu/Haushalt lebten.
LG Sally
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 23:24    Titel: Re: Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung Antworten mit Zitat

Andreas* hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Genau, *kostenlos* bedeutet dann aber auch, dass keine *Nutzungspauschale* verlangt werden darf.

Gruss, Andreas


Was irgendwie logisch ist, sonst wär es ja nicht kostenlos. Winken
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LG Maus

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