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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:26    Titel: BGH-Urteil Antworten mit Zitat

1. Ist die Beitragsfreie Summe immer höher, als der Rückkaufswert, weil da keine Stornoabzüge drin sind
2.
Zitat:
Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen.

Machen Sie das doch einfach!
Nach diesem Urteil muss auch jetzt schon ein Rückkaufswert vorhanden sein und damit eine Betragsfreie Summe gebildet werden können.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:36    Titel: Re: BGH-Urteil Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
1. Ist die Beitragsfreie Summe immer höher, als der Rückkaufswert, weil da keine Stornoabzüge drin sind
2.
Zitat:
Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen.

Machen Sie das doch einfach!
Nach diesem Urteil muss auch jetzt schon ein Rückkaufswert vorhanden sein und damit eine Betragsfreie Summe gebildet werden können.



Öhm lieg ich da jetzt falsch? Verlegen

Ich kenne die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme immer so, dass diese auf Grund des Rückkaufswertes errechnet wird, deswegen sind da doch die Stornokosten mit drinnen Mit den Augen rollen Frage

Natürlich ist sie aber höher, da das Geld ja weiter arbeitet...
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:43    Titel: ja Antworten mit Zitat

Zitat:
Öhm lieg ich da jetzt falsch?


Ja
Der Rückkaufswert ist der mathematisch errechnete Versicherungswert inkl. Überschussanteile (Deckungskapital) abzüglich der Strafgebühren für Storno. Der Rückkaufswert komt bei der Kündigung zur Auszahlung.

Die Beitragsfreie Summe ist das Deckungskapital ohne Abzüge. Lässt man dieses Kapital bis zum Ablauf stehen, nimmt es natürlich weiterhin an der Überschussbeteiligung teil, so dass dann bei Ablauf ein noch höherer Wert zur Auszahlung kommt
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:53    Titel: Re: ja Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Öhm lieg ich da jetzt falsch?


Ja
Der Rückkaufswert ist der mathematisch errechnete Versicherungswert inkl. Überschussanteile (Deckungskapital) abzüglich der Strafgebühren für Storno. Der Rückkaufswert komt bei der Kündigung zur Auszahlung.

Die Beitragsfreie Summe ist das Deckungskapital ohne Abzüge. Lässt man dieses Kapital bis zum Ablauf stehen, nimmt es natürlich weiterhin an der Überschussbeteiligung teil, so dass dann bei Ablauf ein noch höherer Wert zur Auszahlung kommt


Ah okay, mit der Berechnung von beitragsfreien Versicherungssummen hatte ich bislang noch nicht so viel zu tun Verlegen
Ich war der Annahme der Storno kommt trotzdem in Abzug, da keine Beiträge mehr gezahlt werden...

Naja, wieder etwas dazugelernt... Smilie
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:20    Titel: Re: ja Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Öhm lieg ich da jetzt falsch?


Ja
Der Rückkaufswert ist der mathematisch errechnete Versicherungswert inkl. Überschussanteile (Deckungskapital) abzüglich der Strafgebühren für Storno. Der Rückkaufswert komt bei der Kündigung zur Auszahlung.

Die Beitragsfreie Summe ist das Deckungskapital ohne Abzüge. Lässt man dieses Kapital bis zum Ablauf stehen, nimmt es natürlich weiterhin an der Überschussbeteiligung teil, so dass dann bei Ablauf ein noch höherer Wert zur Auszahlung kommt



Hallo willa Smilie ,

ich habe mich nun diesbezüglich nochmal genauer informiert, und auch mit Kollegen gesprochen die schon bei unterschiedlichen Gesellschaften gearbeitet haben. Es scheint so als gebe es von Versicherer zu Versicherer leicht unterschiedliche Berechnungsgrundsätze.

Ich habe also nochmals die Lehrbücher herausgezogen und da stand eindeutig, dass die beitragsfreie Versicherungssumme auf Basis des Rückkaufswertes errechnet wird.

[PS: Punkt vor Strich Sehr glücklich ]
Rückaufswert = Deckungskapital - riskiertes Kapital * 1% Storno - anderweitige Abzüge (wie noch offene Beiträge oder Darlehen)
Dieser Rückkaufswert wird als Einmalbeitrag gewertet und arbeitet dann so weiter...

D.h. also laut Buch, dass der Stornoabzug in der beitragsfr. VersS. drinnen steckt. An der Überschussbeteiligung nimmt der Vertrag aber natürlich noch Teil, da er ja nicht storniert wird sondern beitragsfrei weiter läuft... diesbezüglich hast du natürlich Recht.

Grüßle Dookie Smilie

PS: Vielleicht kann ja noch jemand anderes weiterhelfen und zur Aufklärung beitragen.
§ 174 VVG und § 176 Abs. 3 und 4 geben leider bloß " nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik" an Mit den Augen rollen
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 20:42    Titel: ich frag nochmal nach Antworten mit Zitat

hallo!

nachdem ich fast täglich den Oberversicherungsmathematiker einer großen Gesellschaft sehe, werd ich den mal mit Deiner These konfrontieren. Ich war zwar 25 Jahre bei einer Versicherungsgesellschaft und hab das dort so gelernt, aber man kann ja immer was dazu lernen.... Mit den Augen rollen
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willa
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 27.04.06, 11:37    Titel: Rückkaufswert Antworten mit Zitat

Es stimmt!

Der aus dem Deckungskapital abzüglich Stornoabschlag berechnete Rückkaufswert Ist der Einmalbeitrag zu der beitragsfrei gestellten Versicherung. Es ist also Jacke wie Hose, ob man rückkauft oder beitragsfrei stellt - Verluste sind zunächst gleich. Der Rückkauf wird sich aber als vorteilhafter darstellen, wenn man die Summe selbst mit einer besseren Rendite anlegt, als die Versicherung als Rechnungszins ansetzt zuzügl. eventueller Überschüsse.

Die beitragsfreie Summe ist natürlich immer höher, als der Rückkaufswert, da sie ja auf den Ablauf hochgerechnet ist und das Todesfallrisiko ist ggf. auch in dieser Höhe abgedeckt.
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