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Verfasst am: 22.09.04, 05:06 Titel: Hausverkauf an Dritten trotz Maklervertrag
Hallo,
wir wollen unser Haus verkaufen. Haben es an einen Makler abgegeben. Jetzt kam ein Interessent, der durch Mundpropaganda von irgendwelchen Leuten kam, die wir nicht kennen. Hat sich einfach rumgesprochen. Kann ich ihm das Haus verkaufen, ohne dass ich es dem Makler melden muss?
Meiner Meinung nach ja, denn der Makler wurde von den Interessenten niemals kontaktiert. Er ist auch für diese nie tätig geworden.
Verfasst am: 22.09.04, 07:40 Titel: Re: Hausverkauf an Dritten trotz Maklervertrag
Der Vorredner hat insofern recht, als daß Sie Ihren Maklervertrag erst einmal in Ruhe durchlesen sollten. Normalerweise gibt es einen Passus, der besagt, daß es Ihnen verboten ist, das Objekt über Dritte (insbesondere andere Makler) zu verkaufen.
Allerdings kann man die "Mundpropaganda" als "über Dritte" interpretieren, und das wird Ihr Makler auch versuchen, um Anspruch auf die Courtage zu haben. Sollten Sie sich allerdings mit den Interessenten einig sein und auf eine Geschichte einigen (z.B. Sie haben sich kennengelernt auch einer Feier, auf dem Spielplatz, beim Gassigehen...), könnten Sie damit durchkommen.
Aber Vorsicht - ein Risiko ist immer dabei. Denn der Makler wird alles versuchen um nachzuweisen, daß Ihre Interessenten in irgendeiner Form über ihn Kenntnis von dem Objekt erhalten hat (z.B. durch einen Aushang, ein Inserat ...).
Aber grundsätzlich kann Ihnen keiner verbieten, das Haus privat ohne Makler zu verkaufen. _________________ (Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Verfasst am: 22.09.04, 17:40 Titel: Re: Hausverkauf an Dritten trotz Maklervertrag
Der Makler hat Ihr Haus jemandem angeboten. Dem hat das Haus zwar nicht gefallen, aber er erzählt davon seinen Freunden. Einer dieser Freunde hat nun Interesse am Kauf. Moralisch gesehen resultiert der Verkauf an diesen "Unbekannten" ursächlich aus der Werbung und den Verkaufsbemühungen des Maklers, es ist quasi sein Erfolg.
Das Maklerrecht erlaubt Ihnen jedoch, den Makler zu bescheissen, denn der Makler müste Ihnen den Käufer benennen können - und das kann er nicht, denn er kennt ihn ja nicht. Der Makler müsste herausfinden, welcher seiner Interessenten unerlaubt die Daten des Hauses (Adresse, Kaufpreis, Eigentümername) weitergegeben hat, dann ist dieser ihm gegenüber schadenersatzpflichtig.
Für Sie ist wichtig, den Maklerauftrag genau zu lesen. es gibt 3 Auftragsarten, einen Makler zu beauftragen:
Gewöhnlicher Auftrag: den können Sie an beliebig viele Makler geben und auch selbst privat verkaufen.
Alleinauftrag: den können Sie nur einem Makler exclusiv geben, aber privat können Sie immernoch selbst verkaufen.
Qualifizierter Alleinauftrag: Den können Sie ebenfalls nur einem Makler geben und können während der Vertragslaufzeit ausschliesslich über den Makler verkaufen - selbst dann, wenn Sie an Ihren eigenen Bruder verkaufen. Privatverkauf ist nicht möglich (bzw. nur, wenn Sie dann die Maklergebühren zahlen.)
Warum fragen Sie den Interessenten nicht, woher er die Info hat und teilen dies dem Makler mit? Das wäre ehrlich und korrekt. Vielleicht hat der Interessent auch die Adresse vom Makler und verschweigt dies Ihnen gegenüber. Leute, die den Makler betrügen wollen, versuchen auch den privaten Verkäufer zu betrügen
MfG
Dieter
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