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Anfrage zum Baurecht: Aufstellen eines Bauwagens zu Wohnzwec

 
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Borris Unmüssig
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 13:43    Titel: Anfrage zum Baurecht: Aufstellen eines Bauwagens zu Wohnzwec Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann leider nicht die richtige Schaltfläche finden, um eine kleine Rechtsanfrage zu machen.
Ich bin Gymnasiallehrer und dabei mit anderen zusammen eine Schule in freier Trägerschaft in einem Dorf in Mecklenburg Vorpommern zu gründen.
Da noch nicht klar ist, ob unser Projekt gelingen wird, habe ich mir ein Stück Land gepachtet und möchte für eine begrenzte Übergangszeit, ca. 2 Jahre bei einem Bekannten auf seinem Grundstück einen Bau- und einen Wohnmobil aufstellen. Das Grundstück ist kein Bauland und liegt am Rande des Dorfes.
Welche baurechtlichen Bestimmungen gelten in diesem Fall?
Sollten Sie mir helfen können wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG Borris Unmüssig
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peter.f
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2004
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 24.11.04, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die ortsfeste Nutzung eines (fahrbaren) Bauwagens stellt eine bauliche Anlage dar. Sie dürfte daher auch nach der LBO von M-V genehmigungspflichtig sein. Die Frage der Genehmigungsfähigkeit muss die örtl. zuständige Baurechtsbehörde beantworten. Sollte der Standort im Aussenbereich nach §35 BauGB liegen, dürften die Aussichten auf Genehmigung gering sein.
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