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Erbrecht in der EU

 
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darisa
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 13:20    Titel: Erbrecht in der EU Antworten mit Zitat

Hallo!

Es geht um folgenden speziellen Fall:

Ein Kind wird 1974 in Polen in einer nichtehelichen Verbindung geboren. Zu diesem Zeitpunkt sind alle drei (Vater, Mutter, Kind) polnische Staatsbürger. Die Vaterschaft wird durch ein Gericht bestätigt und der Vater steht auch in der Geburtsurkunde.
Das Kind reist mit der Mutter 1982 aus und beide bekommen 1986 die deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Vater bleibt weiterhin in Polen und hat weiterhin die polnische Staatsbürgerschaft. Er heiretet, aber es entstehen keine weiteren Kinder. Auch gibt es keine Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefkinder, Eltern.
Sein Vermögen beläuft sich auf etwa 500 000€ und ist in Form von Immobilien vorhanden.

Fragen:
1. Hat das Kind Möglichkeiten einen Teil seines Erbes anzutreten, falls der Vater stribt?
2. Wie kann das Kind überhaupt davon in Kenntnis gesetzt werden, falls der Vater stirbt, wenn es keinen Kontakt gibt?
3. Ist es sinnvoll sich im Vorfeld zu informieren oder formelle Schritte einzuleiten? Falls ja, bei wem kann man dies denn tun? In Deutschland oder Polen?
4. Kann der Vater vor seinem Tod in irgendeiner Weise dafür Sorgen, dass das Kind nichts bekommt? Wenn ja, gibt es dagegen Rechtsmittel in Polen?
5. Kann die Ehefrau, falls sie den Vater überlebt, dafür Sorgen, dass das Kind nichts bekommt?

Danke schon mal im Vorfeld für hoffentlilch viele nützliche Antworten.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sowohl nach deutschem wie nach polnischem internationalem Privatrecht bestimmt sich das Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Wenn der Erblasser Pole ist, kommt also das polnische materielle Erbrecht zur Anwendung. Ob danach ein nichteheliches Kind ein gesetzliches Erbrecht oder im Fall der Enterbung ein Pflichtteilsrecht hat, weiß ich nicht. Es dürfte sich empfehlen, einen polnische Rechtsanwalt zu befragen, der dann auch Auskunft über das Verfahren geben kann.

Gruß,
moro
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