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Wohngebäudeversicherung

 
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raddy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:00    Titel: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Halli hallo!

Ich hoffe, dass alle Anwesenden ein fröhliches Osterfest hatten...

Meine Frage ist recht kurz:

die Wohngebäudeversicherung ist eine Pflichtversicherung (davon gehe ich zumindest aus). Nach dem Kauf eines Hauses muss dann spätestens wann eine solche Versicherung abgeschlossen werden?

Ich freue mich auf eine Antwort und winke fröhlich in die Runde!
_________________
Die kochen alle nur mit Wasser - aber bei mir ist die Platte heißer!
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 10:09    Titel: Re: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

raddy hat folgendes geschrieben::
Halli hallo!

Ich hoffe, dass alle Anwesenden ein fröhliches Osterfest hatten...

Meine Frage ist recht kurz:

die Wohngebäudeversicherung ist eine Pflichtversicherung (davon gehe ich zumindest aus). Nach dem Kauf eines Hauses muss dann spätestens wann eine solche Versicherung abgeschlossen werden?

Ich freue mich auf eine Antwort und winke fröhlich in die Runde!



Sie ist nur eine Versicherung, die von der finanzierenden Bank zur Pflicht gemacht wird um das investierte Kapital der Bank zu sichern...

Eine Feuerrohbauversicherung ist idR beitragsfrei, bis zur Fertigstellung des Hauses, wenn diese danach automatisch in eine Feuer/Elementar-Versicherung übergeht...

Jedoch gibt es hierbei Fristen wie lange die Rohbauversicherung beitragsfrei besteht.
Üblicherweise max. 2 Jahre, sie kann aber auch verlängert werden, jedoch nicht unbedingt immer Beitragsfrei...

Die Feuerrohbauversicherung sichert das Objekt jedoch nur, wie der Name schon sagt gegen das Feuerrisiko ab.


Grüßle Dookie!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

in einzelnen bundesländern war die gebäude-brandversicherung eine pflicht, aber das gibt es heute nicht mehr.

nur die bank kann einem, zur absicherung des kredites, verpflichten eine gebäudeversicherung abzuschliessen.
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raddy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Na das ist doch wunderbar.

Ich weiß damit bescheid und bedanke mich bei Euch zweien!
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Tammi76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend sollte man vielleicht noch sagen, dass die bislang bestehende Wohngebäudeversicherung auf den Erwerber übergeht (mit Sonderkündigungsrecht). Aus diesem Grund vielleicht mal beim Vorbesitzer nachfragen, wo und wie er das Haus versichert hatte.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Tammi76 hat folgendes geschrieben::
Ergänzend sollte man vielleicht noch sagen, dass die bislang bestehende Wohngebäudeversicherung auf den Erwerber übergeht (mit Sonderkündigungsrecht). Aus diesem Grund vielleicht mal beim Vorbesitzer nachfragen, wo und wie er das Haus versichert hatte.



Da hat Tammi natürlich Recht... Sehr glücklich

Ich bin von einem Neubau ausgegangen...,
deswegen auch die Feuer/Rohbau-Versicherung Smilie
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raddy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hm - es handelt sich bei der ganzen Geschichte um
einen Altbau, der zwangsversteigert werden sollte und
vor dieser von der Bank durch einen Käufer Abnahme fand.

Ist das möglicherweise relevant?

(Ist ja doch ales komplizierter, als ich dachte...)
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

raddy hat folgendes geschrieben::
Hm - es handelt sich bei der ganzen Geschichte um
einen Altbau, der zwangsversteigert werden sollte und
vor dieser von der Bank durch einen Käufer Abnahme fand.

Ist das möglicherweise relevant?



nö, das hat keine weitere Bedeutung. Das Haus wird gekauft; die bestehende Gebäudeversicherung geht auf den Erwerber über. Der Erwerber kann den Vertrag weiterführen oder (unter Beachtung von bestimmten Fristen) kündigen.

Die Versicherung geht zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges auf den Erwerber über. Als Zeitpunkt des Eigentumsüberganges gilt das Datum der Eintragung ins Grundbuch (es ist ja nicht im Wege der Zwangsversteigerung erworben worden).

(Der Versicherer hat ebenso ein außerordentliches Kündigungsrecht, das wird aber eher selten ausgeübt. Wir wollen ja keine Kunden vergraulen....)

Also nicht weiter kompliziert, was die versicherungsrechtliche Seite angeht.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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