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Firmengründung unter 18 Jahren

 
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AnInY
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 17:15    Titel: Firmengründung unter 18 Jahren Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen einige Leute im Alter zwischen 15 und 17 Jahren sind nicht schlecht im erstellen von Internet-Software (z.b. Foren). Diese Leute wollen nun diese Board-Software verkaufen ..... natürlich kann niemand von ihnen eine Firma selbst anmelden (soweit mit bekannt ist) aber die Eltern des einen ünterstützen ihn und würden das rechtlich übernehmen .... Muss derjenige 16 sein? Geht das überhaupt? Dürfen die anderen einfach so für diese Firma programmieren (und dabei natürlich einen Teil der Kohle einstecken)?
Ich hab mit nem Freund darüber geredet, der sich durchaus mi8t der Materie auskennt aber möchte halt noch ein bischen genaueres wissen. Er hat mir gemeint §113 BGB würde mich weiter bringen .... meiner Meinung nach steht da drin dass das alles geht wenn die Eltern einverstanden sind aber ich bin Schüler und habe von rechtlichem keine Ahnung Winken

Danke für Hilfe im Vorraus!
cYa
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

am einfachsten gehts, wenn ein Elternteil das Gewerbe betreibt und die Jgdl. mitarbeiten.

§ 113 BGB (Zustimmung Vormundschaftsgericht) dient lediglich dazu, die Jgdl. zu ermächtigen, im Gewerbebetrieb voll geschäftsfähig zu sein. Das ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.

Eltern müssen als gesetzl. Vertreter Gewerbe im Namen der Jugendlichen anmelden und es im Namen ihrer Kinder führen. Sie können euch dabei ermächtigen alle Rechtsgeschäfte selbstständig im Rahmen eures Taschengeldes zu tätigen bzw. bei allen Verträgen mit unterschreiben (als eure Vertreter, sicherer).

Wenn ihr Dritte beauftragt müsst ihr einen Vertrag (Werkvertrag oder Arbeitsvertrag) schließen.

Falls der Gewinn/Umsatz nicht allzu hoch ist besteht keine Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht. Im Inet gibts dazu Infos. Auch Buchführung beachten.

mfg
Klaus
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AnInY
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ihr Dritte beauftragt müsst ihr einen Vertrag (Werkvertrag oder Arbeitsvertrag) schließen.

Verstehe .... Kannst du (oder wer anders) mir noch 2 Fragen beantworten:
1)
Zitat:
Wenn ihr Dritte beauftragt müsst ihr einen Vertrag (Werkvertrag oder Arbeitsvertrag) schließen.
3. = Mitarbeiter? Und was muss man dabei beachten?
2)
Zitat:
Falls der Gewinn/Umsatz nicht allzu hoch ist besteht keine Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht. Im Inet gibts dazu Infos. Auch Buchführung beachten.
Gibts da ne feste Grenze? Aber ich denke allzu viel wird eh nicht zusammen kommen. Es geht bei uns ja eigentlich nur darum mit dem Hobby ein bischen was dazu zu verdienen!

Danke erstmal für deine Antwort
cYa
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.04, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dank perfekter Bürokratie in Deutschland ist das nicht so einfach.

bis 17.500 € Brutto-Umsatz MwSt-frei, bis 24.500 € gewerbesteuerfrei

Arbeitsvertrag = 400-€-Job (oder weniger) mit Pauschal-Sozialversicherung und 2-%-Pauschalsteuer (hierzu gibts im Internet viele Iinfos)

Werkvertrag: die anderen müssen Gewerbetreibende sein oder dürfen nur einmalig tätig werden

Ganz einfach ist das ganze, wenn ihr keinen Gewinn macht, dh teure Software und Hardware gekauft habt (und diese überwiegend oder ausschließlich für diese Tätigkeit nutzt), die zunächst durch die Gewinne refinanziert werden muss.

mfg
Klaus
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