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Erneute Schwangerschaft

 
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MS1105
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 08:05    Titel: Erneute Schwangerschaft Antworten mit Zitat

Mal angenommen:

A hat vor 2 Jahren eine Tochter entbunden und befindet sich bis Anfang 2007 in Elternzeit, allerdings hat sie in der Zwischenzeit mit ihrem AG einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum Ende der Elternzeit 2007 vereinbart, da sie die überaus lange Strecke zur Arbeit mit Kleinkind nicht bewältigen kann. Nun ist sie wieder schwanger, ET im Oktober. WAs passiert nun? Ist der Aufhebungsvertrag noch gültig? Wie soll sie sich jetzt verhalten?

Vielen Dank!
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 08:17    Titel: Re: Erneute Schwangerschaft Antworten mit Zitat

MS1105 hat folgendes geschrieben::
Ist der Aufhebungsvertrag noch gültig? !


Sicher.

ISt sie verheiratet und der Mann gesetzlich krankenversichert?
MfG
Matthias
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MS1105
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Heirat im Dezember 2005 und der Mann selbstständig und privat versichert. Kind gesetzlich über die Frau familienversichert.

Verzwickte Situation mit der auch so nicht gerechnet wurde Verlegen

WAs könnt eman denn jetzt tun?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, dann hat man das Problem, dass nach Ende des VErtrages die Frau nicht mehr beitragsfrei krankenversichert ist. Sie müsste sich dann freiwillig versichern und das/die Kind'/er müsste/n wohl zum Vater privat versichert werden.
MfG
Matthias
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Na ja, dann hat man das Problem, dass nach Ende des VErtrages die Frau nicht mehr beitragsfrei krankenversichert ist. Sie müsste sich dann freiwillig versichern und das/die Kind'/er müsste/n wohl zum Vater privat versichert werden.
MfG
Matthias
Das Kind kann unter Umständen auch weiterhin bei der Frau familienversichert bleiben. Dies hängt jedoch vom Einkommen des Ehemannes ab. Wenn jetzt die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind und die Frau kein Einkommen hat, werden die Voraussetzungen vermutlich auch weiterhin erfüllt sein.
Die Krankenkasse wird jedoch sowieso in regelmäßigen Abständen prüfen (vermutlich einmal jährlich), ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
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