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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::

Ich will ja gar nicht bestreiten, daß das dann Ihr Hund wäre. Nur im Streitfall ist das eine Frage der Beweisbarkeit. Und wie gesagt, es wird vermutet, daß der Besitzer Eigentümer ist. Wenn diese Vermutung mit einer Ahnentafel widerlegt werden kann, ist das schön für den (wahren) Eigentümer. Das wird aber im Zweifel ein Richter entscheiden.


Bei Rassehunden geht man davon aus, daß derjenige der Eigentümer ist, der auch in der Ahnentafel als Eigentümer steht. Ansonsten wäre es doch viel zu riskant, z.B. Deckrüden im In- und Ausland auf Deckstation zu geben oder zur Ausbildung. Der Wert mancher dieser Hunde liegt im sechsstelligen Bereich, und selbst für einen "normalen" Hund kann man sich einen netten neuen Kleinwagen kaufen.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag für Zuchttiere gelten.
Die man ohnehin nicht so leicht aus der Hand gibt.
Und wenn ein Deckrüde mal vorübergehend außer Haus wandert, sollte man auch einem Richter unterstellen, dass der weiß, was so der Brauch ist.
Für den landläufigen Rassehund ist das egal.
Dessen Papiere interessieren ohnehin fast niemanden. Sollte man auch mal dran denken.
Herrn Hund interessieren sie auch nicht, wenn er ihn verprügelt.
Überdies handelt es sich hier um ein Weib.

Im Übrigen:

Grundgesetz Artikel 3:
Alle Hunde sind vor dem Gesetz gleich.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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Milli Onär
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @all!

Waschbärin hat folgendes geschrieben:
"ich kann ein Auto gekauft haben und der Vorbesitzer steht noch in Brief und Schein. Habe ich einen vernünftigen Kaufvertrag, dann kann ich beweisen, daß ich der Eigentümer bin und meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt habe."

Im Prinzip stimme ich Dir zu. Normalerweise lässt sich ein Autokäufer sofort den Kfz-Brief geben, wenn er den Kaufvertrag unterschrieben hat - oder wartet mit dem Bezahlen solange, bis der Brief vorliegt (wenn dieser z. B. von einer Bank geholt werden muss). Bei einem Verkauf eines PKW steht immer der Vorbesitzer in den Papieren drin - das wissen auch die Gerichte, und es kann trotzdem ein Eigentumswechsel stattgefunden haben. Nur muss das entsprechend nachgewiesen werden. Autos werden auch ohne schriftlichen Kaufvertrag verkauft. Die Palette der Möglichkeiten ist scheinbar unendlich ... Winken

Waschbärin hat folgendes geschrieben:
"Beim Hund ist das genau so. Wenn niemand etwas in der Hand hat, dann steht Aussage gegen Aussage. Kann aber eine Partei nachweisen, daß sie als Eigentümer der Streitsache irgendwo registriert ist, und die andere Partei steht mit leeren Händen da, dann hat die erste Person die besseren Karten. Und bei einem Zuchthund sind die Eigentumsverhältnisse i.d.R. irgendwo dokumentiert. "

Nein, beim Hund ist das anders als beim Auto - denn für den Hund "muss" niemand Papiere besitzen, die Ahnentafeln werden von Vereinen ausgestellt, die sich auch den bestehenden Rechten unterordnen müssen. Hier gilt das Kaufvertragsrecht nach BGB. Und deshalb ist es auch möglich, dass ein Hund, für den eine Ahnentafel existiert, weiterverkauft oder verschenkt wird ohne dieses Dokument, und vielleicht sogar, ohne dass der neue "Eigentümer" des Hundes überhaupt vom Vorhandensein eines solchen Dokumentes weiß. Hier kann also ein Kaufvertrag zustande gekommen sein und trotzdem kann in einer Ahnentafel noch ein Vorbesitzer des Hundes eingetragen sein.

Waschbärin hat folgendes geschrieben:
"Bei einem Hund ohne Ahnentafel etc. wird es schwierig, die Eigentumsverhältnisse zu beweisen. Aber solch ein Hund ist i.d.R. kein Zuchthund."

Es wird weltweit mit vielen Hunden "gezüchtet", obwohl keine Ahnentafel vorhanden ist. In Deutschland wird dies auch so lange bleiben, bis endlich mal ein Heimtierzuchtgesetzt gelten wird. Jeder, der züchten will, kann das einfach machen und muss "nur" das Tierschutzgesetzt für die Hundehaltung einhalten. Es gibt also (leider) sehr viele "Zuchthunde" ohne Ahnentafel.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
"... der im Zweifelsfalle den Hund vorlädt.
(Kein Witz, Richter kriegen das fertig!)"

Max77 hat folgendes geschrieben:
"Warum nicht. Wenn der Hund dem Kläger freudig entgegenspringt, ist das doch zumindest ein Indiz."

Das ist vielleicht sinnvoll bei Paaren, die sich trennen und jeder will den Hund haben - aber ein Hund kann rechtlich bereits dem neuen Besitzer gehören und wegen der Kürze der Zeit noch keine Bindung aufgebaut haben und gleichzeitig den alten Besitzer über alles lieben - ein Hund würde hier emotional entscheiden, was keine rechtliche Basis ist.

Waschbärin hat folgendes geschrieben:
"Bei Rassehunden geht man davon aus, daß derjenige der Eigentümer ist, der auch in der Ahnentafel als Eigentümer steht. Ansonsten wäre es doch viel zu riskant, z.B. Deckrüden im In- und Ausland auf Deckstation zu geben oder zur Ausbildung. Der Wert mancher dieser Hunde liegt im sechsstelligen Bereich, und selbst für einen "normalen" Hund kann man sich einen netten neuen Kleinwagen kaufen. "

Im Allgemeinen ist es eher unüblich, seinen Deckrüden in eine Deckstation zu geben - viellelicht ist das beim SV so, da ist sowieso vieles anders. Aber der normale Deckrüdenbesitzer ist auch nur eine Familie mit Hund und der normale Deckeinsatz läuft (bei den meisten VDH-Vereinen) so ab, dass die Hündin ! zum Rüden gefahren wird. Die Hündinnenbesitzer kommen dann an einem oder mehreren Tagen zum Decken - meistens wird daraus ein Kaffeebesuch - und nach dem Decken wird die Hündin gleich wieder mit genommen von ihrer Familie und der Deckrüde bleibt in seinem Zuhause. Das hat auch seine guten Gründe, warum das so herum abläuft und nicht anders herum: zum einen, weil der Rüde "denken" soll, wenn er mal decken darf, dann nur im eigenen Revier und somit erst gar nicht auf die Idee gebracht werden soll, dass er diesen Spaß grundsätzlich nur woanders bekommt und vielleicht mal von alleine los läuft ... und zum anderen, weil es auch dominante Hündinnen gibt, die in ihrem Revier auch einen Rüden "plattmachen" würden (nur sinnbildlich gesprochen) und insbesondere ein junger und noch unerfahrener Rüde möglicherweise derartig eingeschüchtert werden könnte, dass er nie wieder an eine läufige Hündin ran geht ... Also ist die Frage "zu mir oder zu Dir" eindeutig geklärt. Winken

Wenn jemand seinen Hund zu Ausbildungszwecken abgibt, wird vorher ein entsprechender Vertrag unterschrieben, auch schon wegen möglicher Haftungsschäden. Somit ist auch ausgeschlossen, dass hier ein Eigentumswechsel stattfindet. Obwohl ich von "solchen" Ausbildungen nichts halte, schließlich muss auch der Halter mitlernen und die Trennung vom Zuhause ist für jeden Hund negativ.

Vielleicht gibt es so wertvolle Hunde, wie Du vermutest - aber das sind doch eher Ausnahmen. Oder nenne bitte mal die Rassen, die Du meinst? In seriösen (VDH-) Zuchtvereinen haben die Deckrüden inzwischen jährliche Einschränkungen, wie oft sie decken dürfen und teilweise auch lebenslängliche Höchsteinsätze (hat mit der Genetik zu tun, finde ich sehr sinnvoll). Da wird der "Kleinwagen" dann aber wirklich sehr klein ... http://smartroadster.trnd.com/images/smart_bobbycar_roadster.jpg *scherz*

LG, Milli
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In Deutschland wird dies auch so lange bleiben, bis endlich mal ein Heimtierzuchtgesetzt gelten wird.

Dazu wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kommen, zum einen, weil es die Mehrheit der Bevölkerung überhaupt nicht interessiert, zum anderen, weil die Mehrheit der Hunde- und Katzenhalter Viecher bevorzugt, die sich in Eigeninitiative vermehren, was sich, da sie nicht rechtsfähig sind, bekanntlich schlecht in Gesetze packen lässt.

Zitat:
ein Hund kann rechtlich bereits dem neuen Besitzer gehören und wegen der Kürze der Zeit noch keine Bindung aufgebaut haben und gleichzeitig den alten Besitzer über alles lieben - ein Hund würde hier emotional entscheiden, was keine rechtliche Basis ist.

Damit hast Du zwar grundsätzlich Recht, wenn es jedoch um strittige Eigentümerfragen geht mit unsicherer Beweislage, kann auch ein Köter als Beweismittel fungieren.

Angenommen, einer verkauft einen Welpen mit einem dieser grandiosen Schutzverträge. Käufer kann den Hund nicht mehr halten und gibt ihn in gute Hände ab. Die Hände habe allerdings nach Ansicht des Züchters Nachteile: da hängen andere Hunde dran, oder Katzen, oder kein Garten, oder Berufstätigkeit, oder Kinder ... und wenn der Hund nun im Gerichtssaal schwanzwedelnd den alten Halter begrüßt, dann entspannt dem neuen die Füße wärmt und den Züchter nur mit dem Hintern anguckt? Dann sagt der Richter im Zweifelsfalle, ein Hund ist keine Sache, nochmaliger Wechsel zum Züchter und dann ggf wieder in andere Hände ist ihm nicht zuzumuten. Dä.
_________________
Grüße,
Abrazo
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