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gbr dringende Frage

 
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berlinerer
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 09:04    Titel: gbr dringende Frage Antworten mit Zitat

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Hallo an alle Wissenden... u alle andren Smilie

Ich habe eine wichtige Frage zur Auflösung einer GbR.
Bitte verschiebt den Beitrag, wenn er hier falsch gelandet ist,
da ich nicht genau wußte in welche Rubrik ich Ihn setzen sollte...

GbR besteht aus 2 Gesellschaftern besteht seit knapp 5 Jahren.
GbR Vertrag gibt es nicht und beide 50%

Nun zum Fall:
A tätigt in 5 Jahren Privateinlagen (Geld) in Höhe von
80 T €

B tätigt im selben Zeitraum Privateinlagen (Geld) in Höhe von
7 T €

A tätigt Privatentnahmen (Geld) in Höhe von 20 T €
B tätigt Privatentnahmen von 67 T €

Sonstige Sacheinlagen oder -entnahmen haben nicht stattgefunden.

Was ich weiß ist, das wen GbR aufgelöst wird vom "Rest"
A ausbezahlt wird, da der Wert des "Restes" bei ca 5 T € liegt.

Aber was ist mit den ungleichen Entnahmen?
Hat A Anspruch diese von B zu fordern? Da er ja 73 T € mehr eingelegt hat
und B ja deutlich mehr entnommen hat als er eingezahlt hat...

Ich hoffe ich konnte verdeutlichen was ich meine...

Viele Grüße und Hoffnung auf Antworten Eure

Haupstädterin
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hanfsamen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du nachweisen kannst wieviel jeder eingezahlt und wieviel jeder entnommen hat, kannst du doch das Geld einfordern.
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berlinerer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
danke für die Antwort.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert Deine Vermutung?

Der Nachweis ist unproblematisch, da ja auf Kontoauszügen
ersichtlich...
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Halt, aus den Kontoauszügen ist nur der Geldfluss zu sehen, nicht aber die Veranlassung. Eine Zahlung an einem Gesellschafter muss nicht eine Rückzahlung der Einlage sein.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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berlinerer
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auf den Kontoauszügen steht der Verwendungszweck Privatentnahme A bzw B und Privateinlage A bzw B

Hat A Chancen teile seines Geldes wiederzusehen?
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