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Ich habe eine wichtige Frage zur Auflösung einer GbR.
Bitte verschiebt den Beitrag, wenn er hier falsch gelandet ist,
da ich nicht genau wußte in welche Rubrik ich Ihn setzen sollte...
GbR besteht aus 2 Gesellschaftern besteht seit knapp 5 Jahren.
GbR Vertrag gibt es nicht und beide 50%
Nun zum Fall:
A tätigt in 5 Jahren Privateinlagen (Geld) in Höhe von
80 T €
B tätigt im selben Zeitraum Privateinlagen (Geld) in Höhe von
7 T €
A tätigt Privatentnahmen (Geld) in Höhe von 20 T €
B tätigt Privatentnahmen von 67 T €
Sonstige Sacheinlagen oder -entnahmen haben nicht stattgefunden.
Was ich weiß ist, das wen GbR aufgelöst wird vom "Rest"
A ausbezahlt wird, da der Wert des "Restes" bei ca 5 T € liegt.
Aber was ist mit den ungleichen Entnahmen?
Hat A Anspruch diese von B zu fordern? Da er ja 73 T € mehr eingelegt hat
und B ja deutlich mehr entnommen hat als er eingezahlt hat...
Ich hoffe ich konnte verdeutlichen was ich meine...
Halt, aus den Kontoauszügen ist nur der Geldfluss zu sehen, nicht aber die Veranlassung. Eine Zahlung an einem Gesellschafter muss nicht eine Rückzahlung der Einlage sein. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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