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rufen sie bei der versicherung an und melden den schaden. fragen sie dann am besten wie es weitergeht. das ist auch vom konkreten wert abhängig...
bewahren sie das keyboard auf jedenfall auf!
ggf. wird die versicherung das keyboard besichtigen wollen.
solange das keyboard noch vorhanden ist, ist es nicht so schlimm, dass der beleg weg ist. anahnd des gerätes lässt sich problemlos der ursprüngliche wert und auch das ungefähre alter feststellen.
der geschädigte erhält nur den zeitwert des beschädigten gerätes, nicht den neuwert einens neuen gerätes.
Vielleicht hat Ihr Bekannter das Keyboard seinerzeit mit EC Karte oder Kreditkarte bezahlt? Dann findet er den Buchungsbeleg vielleicht noch in den Kontounterlagen? Solche Unterlagen machen Angaben zum Kaufpreis einer Sache oft glaubwürdig, so daß diese Daten dann auch akzeptiert werden.
Entsprechend dem Alter wird Ihr Bekannter dann Abzüge vom damaligen Anschaffungswert hinnehmen müssen. Er sollte bei der Versicherung auch um Ersatz der allgemeinen Nebenkostenpauschale (wird zwischen EUR 20,- und EUR 25,- angesetzt) für Telefoniererei, Porti und Fahrtkosten verlangen.
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