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kein beleg..

 
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Marion
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 17:26    Titel: kein beleg.. Antworten mit Zitat

hallo,

leider ist mir am wochenende ein missgeschick passiert und ich habe es irgendwie
geschafft, das teure keyboard von einem freund kapputt zu machen!

ich möchte es nun meiner haftpflichtversicherung mitteilen, aber weiss nicht wie ich das angehen muss! sowas passiert mir zum ersten mal.

dazu kommt noch, dass mein bekannter, keinen beleg mehr für das keyboard hat. er findet ihn nicht.

müssen wir das kapputte keyboard als beweis nun an die versicherung schicken oder wie läuft das genau ab?

soll er sich ein neues kaufen in der preisklasse und der versicherung dann die rechnung schicken?

weiss jemand mehr als wir?

gruss marion
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

rufen sie bei der versicherung an und melden den schaden. fragen sie dann am besten wie es weitergeht. das ist auch vom konkreten wert abhängig...
bewahren sie das keyboard auf jedenfall auf!
ggf. wird die versicherung das keyboard besichtigen wollen.
solange das keyboard noch vorhanden ist, ist es nicht so schlimm, dass der beleg weg ist. anahnd des gerätes lässt sich problemlos der ursprüngliche wert und auch das ungefähre alter feststellen.
der geschädigte erhält nur den zeitwert des beschädigten gerätes, nicht den neuwert einens neuen gerätes.
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 24.11.04, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat Ihr Bekannter das Keyboard seinerzeit mit EC Karte oder Kreditkarte bezahlt? Dann findet er den Buchungsbeleg vielleicht noch in den Kontounterlagen? Solche Unterlagen machen Angaben zum Kaufpreis einer Sache oft glaubwürdig, so daß diese Daten dann auch akzeptiert werden.

Entsprechend dem Alter wird Ihr Bekannter dann Abzüge vom damaligen Anschaffungswert hinnehmen müssen. Er sollte bei der Versicherung auch um Ersatz der allgemeinen Nebenkostenpauschale (wird zwischen EUR 20,- und EUR 25,- angesetzt) für Telefoniererei, Porti und Fahrtkosten verlangen.
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