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Besuchsrecht Grosseltern

 
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tobias241080
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 13:44    Titel: Besuchsrecht Grosseltern Antworten mit Zitat

Hallo
haben Grosseltern ein Recht darauf ihren Enkel zu sehen, wenn ja in was für einer Art und Weise? Darf man als Eltern des Enkels das Besuchsrecht verweigern?
Hintergrund ist ein Streit zwischen Eltern und Grosseltern der mit dem Kind nichts zu tun hat, welches aber zu klein ist um selber zu entscheiden.
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 14:05    Titel: Re: Besuchsrecht Grosseltern Antworten mit Zitat

Hallo, Tobias!

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit den Grosseltern, wenn dieser Umgang dem Kindeswohl dient. Diese Darlegung obliegt dabei den Grosseltern, d. h. diese muessen beweisen, dass der Umgang mit dem Kind diesem auch nutzt (nicht nur *nicht schadet*).

Du schreibst:
Zitat:
Hintergrund ist ein Streit zwischen Eltern und Grosseltern der mit dem Kind nichts zu tun hat, welches aber zu klein ist um selber zu entscheiden.
Vereinzelt gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die dann einen Umgang der Grosseltern mit dem Enkel ausschliessen, wenn es zwischen Eltern und Grosseltern des betroffenen Kindes gehoerig kracht.

Gruss, Andreas
_________________
Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.


Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lichtblick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das Besuchsrecht der Grosseltern leitet sich aus § 1685 BGB ab:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1685.html

Einfach mal googlen.
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Vater Klaus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 25
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

leider ging aus der Anfrage nicht hervor, ob es um das Erreichen/Erhalten des Umgangsrechts (Großeltern) oder um das Verhindernwollen (Vater oder Mutter) geht.

Ich empfehle mal zum Einstieg folgenden Zeitungsbericht zu lesen:

http://www.grosseltern-initiative.de/presse/Grosseltern%20Ztg.pdf

Ansonsten viele wichtige Infos auf der dazu gehörenden Homepage:

http://www.grosseltern-initiative.de

MfG
Klaus
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