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Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen
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dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 16:59    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, die ich meiner Meinung nach auch richtig beschrieben habe. Nun habe ich eine Mail des Käufern bekommen, er sei damit nicht einverstanden und würde gerne den Kauf rückgängig machen, da seiner Meinung nach die Beschreibung nicht den Tatsachen entsprach. Ich bin ihm soweit entgegen gekommen, dass ich die Hälfte meiner Kosten (Gebühren und Porto) abziehe (ursprünglich wollte ich alles abziehen, da hat er Stress gemacht).

Jetzt forderte er noch ein, ich solle das Geld als erstes überweisen und dann schickt er die Ware raus, was ich aber strickt abgelehnt habe. Er will den Kauf rückgängig machen, da soll er auch die Ware herschicken. Ich teilte das ihm mit, er weigerte sich un schrieb in der letzten Mail "dann weiß ich ja, was ich zu tun habe" und da ich da inzwischen sehr vorsichtig geworden bin, dachte ich ich frage mal hier nach, ob er ggf. irgendwelche Sachen gegen mich einleiten könnte.

P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Sie schreiben in Rätseln. Lesen Sie sich einmal durch was Sie geschrieben haben.
Haben Sie etwas versteigert oder ersteigert? Das ist noch nicht klar.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sie schreiben in Rätseln.


Wieso? Ich habe doch geschrieben, dass ich den Artikel versteigert habe (also Verkäufer bin) und dass der Käufer Probleme macht. Ich habe mir das nochmla durchgelesen, stimmt doch alles.
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Donny
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 128
Wohnort: Reg.Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist denn Ihre Ansicht - war der Mangel beschrieben, den der Käufer reklamiert?

Wenn die Beschreíbung nicht richtig ist, hat der Käufer ein Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises und der Versandkosten, eventuell ein Recht auf Schadensersatz.

Ist der Artikel entsprechend der Beschreibung, würde ich nicht umtauschen!
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/C/R/U/X/
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 22:27    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen Antworten mit Zitat

dramaticer hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, .... Ich bin ihm soweit entgegen gekommen, dass ich die Hälfte meiner Kosten abziehe ...


also war seine reklamation wohl berechtigt

dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
Jetzt forderte er noch ein, ich solle das Geld als erstes überweisen und dann schickt er die Ware raus, was ich aber strickt abgelehnt habe. Er will den Kauf rückgängig machen, da soll er auch die Ware herschicken.....


so wie beim kauf auch
erst das geld dann die ware

dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.


NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen

der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen

fg
C.
_________________
Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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Lara II
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 01:17    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen Antworten mit Zitat

/C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben::
dramaticer hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe vor ca. 2 Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, .... Ich bin ihm soweit entgegen gekommen, dass ich die Hälfte meiner Kosten abziehe ...


also war seine reklamation wohl berechtigt

Sie sollten Zitate nicht nur halbherzig wiedergeben. TE schrieb nämlich einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert, der eine kleine Macke hatte, die ich meiner Meinung nach auch richtig beschrieben habe. Wenn TE den Mangel korrekt beschrieben hat, hat der K kein Recht auf Rückgabe.

Zitat:
dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
Jetzt forderte er noch ein, ich solle das Geld als erstes überweisen und dann schickt er die Ware raus, was ich aber strickt abgelehnt habe. Er will den Kauf rückgängig machen, da soll er auch die Ware herschicken.....


so wie beim kauf auch
erst das geld dann die ware


Nein. Ein VK hat immer das Recht, die reklamierte Ware zu prüfen, der K hat sie ihm zu diesem Zweck zu übersenden und die Kosten dafür zunächst vorzustrecken. Erst wenn die Prüfung ergibt, daß die Reklamation berechtigt ist, muß VK sowohl Kaufpreis als auch Rücksendekosten erstatten.
_________________
Gruß
Lara

Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Käufer hätte nur das Recht einen Mangel zu reklamieren, der in der AB nicht beschrieben wurde. Alle anderen Mängel gelten als akzeptiert.

Reklamiert der Käufer trotzdessen, muß er erst das Gerät an den VK schicken, damit dieser prüfen kann, ob die Reklamation gerechtfertigt ist.

Und erst danach setzt man sich wg. dem Geld auseinander.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:07    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen Antworten mit Zitat

/C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben::

dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.


NEIN
versicherter transport heisst
:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen

der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen

fg
C.


Zitat:
Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben


Seine Auffassung stimmte doch (vom Inhalt her) Mit den Augen rollen


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 24.04.06, 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:13    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
/C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben::

dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.


NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen

der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen
fg
C.

Zitat:
Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben

Seine Auffassung stimmte doch (vom Inhalt her) Mit den Augen rollen

Nein,stimmt nicht.Der Versender haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung.
Wenn der Gegenstand nicht geknickt werden darf ,muss er eine angemessene Verpackung wählen,so das ein knicken beim normalen Transport ausgeschlossen ist.
Das hat eben nichts mit Schäden durch äußere Gewalt zutun.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:27    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer will Kauf rückgängig machen Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
/C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben::

dramaticer hat folgendes geschrieben::
...
P.S. Ich bin privater Verkäufer. Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben. Ich habe ihn zwar schön in Lüftpolsterfolie eingewickelt und "Nicht knicken" draufgeschrieben, aber da kann ja trotzdem was beim Transport passiert sein. Immerhin erfolgt der Versand auf sein Risiko.


NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen

der VK hat für eine ordentliche und angemessene verpackung zu sorgen
fg
C.

Zitat:
Außerdem wollte er den Artikel unversichert verschicken haben

Seine Auffassung stimmte doch (vom Inhalt her) Mit den Augen rollen

Nein,stimmt nicht.Der Versender haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung.
Wenn der Gegenstand nicht geknickt werden darf ,muss er eine angemessene Verpackung wählen,so das ein knicken beim normalen Transport ausgeschlossen ist.
Das hat eben nichts mit Schäden durch äußere Gewalt zutun.


@Smiler

Sorry, aber ich glaube du hast da etwas falsch verstanden und redest hier irgendwie an mir vorbei...

Dramaticer schrieb, dass der Käufer "unversicherten Versand" wählte... und das "Risiko an sich" (also, dass die Ware beschädigt wird) somit beim Käufer liegt.
[Wie meißtens bei Internetauktionshaus [Name geändert]]

Nun kam CRUX daher und behauptete:

NEIN
versicherter transport heisst:
- versichert gegen verlust
- versichert gegen beschädigung von aussen

daraufhin wiederholte ich den Text, den dramaticer geschrieben hatte und verwies darauf, dass es hier nicht um versicherte Ware, sondern um nicht versicherte Ware geht.
Und das an Dramaticers Äußerung also nichts "FALSCHES" ist, wenn man über die ajsdgfbag-Fehler hinweg sieht... und beachtet dass er schrieb, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt...

Das er die Ware ordentlich verpacken muss stand m.E. garnicht zur Debatte, da er ja schon schrieb, dass er dem anscheinend nachgekommen sei...

Zitat:
Der Versender haftet für eine ordnungsgemäße Verpackung.
Wenn der Gegenstand nicht geknickt werden darf ,muss er eine angemessene Verpackung wählen,so das ein knicken beim normalen Transport ausgeschlossen ist.
Das hat eben nichts mit Schäden durch äußere Gewalt zutun


Hierauf bin ich bewusst garnicht eingegangen...

Bitte nicht immer gleich losmotzen, sondern mal krübeln was gemeint sein könnte... Danke! Smilie


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 24.04.06, 14:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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/C/R/U/X/
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

ich nochmal

OKOK
bei dem mit dem hin- und zurückschicken geb ich euch recht


bei der sache mit dem versand hab ich den TE aber so verstanden

das er der meinung ist das versicherter versand auch bei nicht ausreichend verpackter ware greift

fg
C.
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Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

/C/R/U/X/ hat folgendes geschrieben::
ich nochmal

OKOK
bei dem mit dem hin- und zurückschicken geb ich euch recht


bei der sache mit dem versand hab ich den TE aber so verstanden

das er der meinung ist das versicherter versand auch bei nicht ausreichend verpackter ware greift

fg
C.



Achso Smilie , na dann...

Da hast natürlich Recht, dass es so nicht geht...

Aber im Regelfall wird man doch bei versicherten Sendungen, bei der Abgabe doch darauf hingewiesen, falls dies offensichtlich nicht gewährleistet sein sollte, oder?
Könnte ich mir zumindest gut vorstellen...

Grüßle!
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/C/R/U/X/
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
...
Aber im Regelfall wird man doch bei versicherten Sendungen, bei der Abgabe doch darauf hingewiesen, falls dies offensichtlich nicht gewährleistet sein sollte, oder?...



der hinweis kostet bei der post aber extra.... Sehr böse Sehr böse Sehr böse

da ich nur gut verpackt versende kann ich das leider nicht beantworten

lol
C.
_________________
Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
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dramaticer
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also, nochmal zur Klarstellung:
1. Käufer wählte unversicherten Versand, demnach liegt das Risiko für Beschädigungen Dritten bei Ihm
2. Ich habe den Artikel ordentlich verpackt (in Luftpolsterfolie) mit der Aufschrift nicht knicken zur Sicherheit
3. Ich habe den Fehler korrekt beschrieben wie er tatsächlich vorlag.

Folge: Der Käufer hat erstmal keine Rechte gegen mich, wenn er plötzlich mit der Ware nicht mehr einverstanden ist. Korrekt?

---

Was wäre denn nun, wenn die Beschädigung auf dem Transportweg vergrößert wurde. Konkret handelte es sich um einen Sportartike (aus Holz)l der leicht angerissen war. Es kann ja durchaus passieren, dass an der Stelle beim Transport die defekte Stelle mehr aufbricht. Wer ist denn da in der Pflicht zu beweisen, dass ich den Artikel wie in der Beschreibung abgeschickt habe und die Vergrößerung des Schadens auf dem Transportweg auftrat?
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Christoph
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

dramaticer hat folgendes geschrieben::
Also, nochmal zur Klarstellung:
1. Käufer wählte unversicherten Versand, demnach liegt das Risiko für Beschädigungen Dritten bei Ihm


Immer noch nicht ganz korrekt.

Der versicherte Versand ersetzt den Schaden nur bei Verlust bzw. bei Beschädigung, wenn die äußere Verpackung beschädigt ist.

D.h. nun konkret.

Ist der Artikel beschädigt angekommen und die äußere Verpackung ist unversehrt, wird allenthalben angenommen, daß die Verpackung nicht ausreichend war und somit der Versender haftet.

Nach den Bestimmungen der Post z.b. muß ein Paket einen Sturz aus 80 cm Höhe und ein Gewicht von 30 KG aushalten. Und wenn dann noch bedacht wird, wie mit den Paketen umgegangen wird, ist das das mindeste.
_________________
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