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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.11.04, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das träfe aber nur zu, wenn Händler = Importeur.
Steht da noch ein "echter" Importeur zwischen Hersteller und Händler, ist der Händler zumindest bzgl. dieser Definition wieder außen vor.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Watson
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gaste hat folgendes geschrieben::
Watson hat folgendes geschrieben::

[...] oder im fernöstlichen Nirwana gar nicht erst auszumachen ist, ist weiter unklar.


Falsch, bitte beachten sie §4 ProdhaftG:

Abs.2: Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.


Die Begriffe 'falsch' oder 'richtig' zu verwenden, mag zwar bei Klausuren oder beim abschließenden Beurteilen, ob vor dem Anfassen auf einer Stromleitung Hochspannung war oder nicht, sinnvoll sein. Bei der Rechtsmaterie hingegen halte ich sie für deplaziert und oberlehrerhaft.

Ja, theoretisch könnte sogar nach Abs. 3 des selben Paragrafen in solchem Falle der Verkäufer zum Hersteller verdonnert werden. Solche Konstruktionen haben aber in der Praxis kaum Bedeutung, da bei Exporten ja meist noch Zwischenhändler in Aktion treten - und genau auf diese verzwickten Konstellationen wollte ich mit meinem 'Nirwana-Posting' hinweisen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.04, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gaste hat folgendes geschrieben::
Watson hat folgendes geschrieben::

[...] oder im fernöstlichen Nirwana gar nicht erst auszumachen ist, ist weiter unklar.


Falsch, bitte beachten sie §4 ProdhaftG:

Abs.2: Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.


Leider bleibt der Grundgedanke. Es bleibt zu prüfen, wer importiert hat. Ein ausländischer Importeur ist üfr so einen Fall schlicht das Aus, wenn Sie s wirtschfatlich betrachten.
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