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Verfasst am: 24.04.06, 08:08 Titel: Beratungsstelle gesucht zu Hartz4
Hallo Leute...
...seit 2 Monaten gehören wir, also unsere Tochter(3), meine Frau und meine Wenigkeit auch zu der wachsenden Zahl der ALG II - Empfänger *kotz*
Allerdings werden wir das Gefühl nicht los, das wir hier u.a. von der "Lippe Pro Arbeit gGmbH" ziemlich verarscht werden.
Zum einen bin ich der Meinung, das wir Anspruch auf ALG I haben (ich hatte die Erziehungszeit von 3 Jahren genommen, da meine Frau in der Zeit bis vor kurzem berentet war), zum anderen bekommen wir als Familie mal gerade rund 890,- . Nach Abzug aller Kosten bleibt ein Minus und dabei haben wir noch nicht mal was zu essen und zum Anziehen gekauft... Kann das denn sein?!
Wir suchen nun dringend eine unabhängige Beratungsstelle, an die wir uns mit all unseren Fragen wenden können, möglichst im Bereich Minden / Lemgo / Rinteln und umzu. Bei den Benzinpreisen muss man schon drauf achten ...
Auch dazu suchen wir jemanden, der uns da weiterhelfen kann, unsere ANsprüche geltend zu machen. kann ja nicht sein, das der Bürger für jeden Patzer geradestehen muss, aber die Ämter einfach falsche Aussagen machen können, ohne dafür geradestehen zu müssen... _________________ ...immer schön rechts fahren und kein Geld verlieren ;o)
Gruss
Micha
Zuletzt bearbeitet von M*I*B am 24.04.06, 08:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Was hat denn die Agentur für Arbeit in die ALG I - Ablehnung geschrieben? Daraus müsste sich ja ersehen lassen, warum es kein ALG I gibt. Ansonsten da mal nachfragen.
... es gibt leider keine Ablehnung, da ich überhaupt keinen Antrag auf ALG I abgeben konnte. Ich habe bei meinem Vorsprechen extra deswegen nachgefragt und man sagte mir, das ich keinen Anspruch auf ALG I hätte und deshalb ein entsprechender Antrag nicht angenommen wird. Ich gehe mal davon aus, das die Berater(innen) auf dem Amt eine Auskunftspflicht haben und wahrheitsgemäß agieren müssen, obwohl ich manchmal den EIndruck gewinne, es wäre das pers. Vermögen der Berater(innen), an das man ran möchte... _________________ ...immer schön rechts fahren und kein Geld verlieren ;o)
Hi,
erster Ratschlag: Anwalt. Und ansonsten: wann haben Sie denn zuletzt sozialversicherungspflichtig gearbeitet, von wann bis wann war die Erziehungszeit (war es eine echte Elternzeit nach dem BErzGG, wo also das Arbeitsverhältnis nur geruht hat)? Aus welchen Gründen haben Sie - wann - Ihre Arbeit verloren? Mit diesen Angaben könnte man zumindest versuchen, die Alg-I-Ablehnung nachzuvollziehen.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
... also Anwalt ist ne gute Idee, wenn man sich das leisten kann; wir können's nicht.
Zum Verlauf:
08.2001 - 02.2002 - Vollbeschäftigt Versicherungspflichtig (Stellenabbau: last in, 1st out...)
05.2002 - 02.2003 - Teilzeit geringfügig (selbst terminiert wg. Differenzen mit Arbeitgeber über Sicherheitsaspekte)
01.2003 - 01.2006 - Elternzeit
Da ich bei Begin der Elternzeit nicht voll erwerbsfähig war, weiß ich nicht, ob das als nach "BErzGG" gilt.
Über den ganzen Zeitraum (bis letzte Woche) Gewerbe angemeldet als Nebenerwerb. Vergangene Jahre, speziell durch die Elternzeit, nur miese gemacht, daher terminiert, bevor das FA "Liebhaberei" annimmt... (jaja, so sind'se...)
Also m.E. habe ich Anspruch auf ALG I (siehe auch http://www.sz-online.de/oas/stellen/artikel.asp?id=1129039)
Oder bin ich nur zu blöd, da an den ganzen Bedingungen und Vorschriften dran lang zu blicken? Irgendwie fehlt mir da die Übung *grumpf* _________________ ...immer schön rechts fahren und kein Geld verlieren ;o)
Hi,
wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, beantragt Beratungshilfe und später - im Prozess - PKH. Ihr Fehler war wohl, in die geringfügige Beschäftigung gegangen zu sein. Die Elternzeit zählt nur dann für die Alo-Versicherung, wenn man unmittelbar aus einer versicherungspflichtigen (also nicht geringfügigen) Beschäftigung heraus in Elternzeit geht (§ 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III). Ihre letzte Vollzeitbeschäftigung liegt zu lange zurück, um daraus noch eine Anwartschaft auf Alg I herzuleiten.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
... also verstehe ich das richtig, das mit sozialversichert beschäftigt ein MiniJob mit Lohnsteuerkarte nicht zählt?!
Schade eigentlich... Also voll genatzt. Super das man uns vor der Geburt unserer Tochter genau diese Konstellation auf der Gemeinde empfohlen hat [/b] _________________ ...immer schön rechts fahren und kein Geld verlieren ;o)
Verfasst am: 25.04.06, 20:09 Titel: Re: Beratungsstelle gesucht zu Hartz4
M*I*B hat folgendes geschrieben::
Wir suchen nun dringend eine unabhängige Beratungsstelle, an die wir uns mit all unseren Fragen wenden können, möglichst im Bereich Minden / Lemgo / Rinteln und umzu. Bei den Benzinpreisen muss man schon drauf achten ...
Das Problem ist, das so genannte "unabhängige Beratungsstellen" auch gerne mal ihr ganz eigenes Süppchen kochen. Eitle Selbstdarsteller, frustrierte Altlinke, dilettierende Hobbyjuristen, Polit-Aktivisten, die ihren längst verlorenen politischen Kampf nunmehr in den Prozessen anderer vor den Sozialgerichten austragen wollen und andere radschlagende Pfauen. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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